60000 Schulden nach allen Raten und Unterhalt noch 400 EURO am Ende über Einkommen 2000 Euro Privatinsolvenz oder evtl Schuldenvergleich?

2 Antworten

Bei einem Einkommen von 2.000 Euro sind 260,98 Euro pfändbar. (Weil Du von Unterhalt schreibst gehe ich von einer Unterhaltspflichtigen Person aus)
Mal 72 Monate (ungefähre Dauer der Insolvenz) macht keine 19.000 Euro. Wenn der Vergleich also drunter liegt - was ich für unwahrscheinlich halte - geht's auch ohne Insolvenz.
Für ein verkürztes Verfahren von drei Jahren bräuchtest Du auch um die 20.000. So oder so müsste der Vergleich also bei dieser Summe liegen um ein Argument zu haben. Aber ob das angenommen wird ist fraglich.

Also benötige ich so oder so ca 20000 Euro um eines von beiden umzusetzen. Also würde die PI wahrscheinlich mehr Sinn machen oder?  Gibt's noch Einschränkungen wenn man keine miete zahlen muss ? Wird die restschuld denn immer entlassen? Vielen Dank 

Nein, der pfändbare Betrag richtet sich nach unterhaltspflichtigen Personen. Wenn Du Dir nichts zu Schulden kommen lässt, wüsste ich - ohne Deine Verhältnisse zu kennen - erst mal keine Gründe, warum die RB versagt werden sollte. Solltest Du aber über Eigentum oder sonstige Vermögenswerte verfügen, sieht die Sache natürlich anders aus. Denn das wird zur Tilgung natürlich als erstes herangezogen. Das war von mir auch eine erste Milchmädchen Rechnung. Damit Du weißt, welchen Betrag Du aufbringen müsstest. Was am Ende mehr Sinn macht, kann Dir nur ein Anwalt oder die Schuldnerberatung beantworten.  

Kommt darauf an was genau du möchtest. Du kannst so weiter machen und versuchen den Betrag zu bereinigen, kannst dir aber neben her wahrscheinlich nicht soviel Leisten. Bist danach aber unbelastet und fertig.

Bei der Insolvenz muß dir die Folgezeit klar werden. Und natürlich das deine Bank oder Sparkasse das mitbekommt. Das wird einfluß auf deine Kontoführung haben. Überziehen und sei es nur 1 Euro ist dann nicht mehr. Kenne mich da recht gut aus da ein Freund von mir das durchgezogen hat, und ich ihm die Anträge usw. geschrieben habe.

Ebenso ist deine Kreditwürdigkeit ab Tag der Eröffnung futsch. Es hat noch eine ganze menge mehr damit auf sich.

Wenn du möchtest gebe ich da gerne weitere Auskünfte. Natürlich keine Rechtsberatung.

Danke für die Antwort. So weiter zu machen ist eben das Problem,  bei jeder unvorhergesehenen Rechnung bricht das Gefüge leider zusammen. Ich möchte natürlich am liebsten meine von mir gemachten Schulden auch vollständig bereinigen. Meine Schufa ist eh schon ziemlich ramponiert und ich würde eh keinen Kredit bekommen was ich auch gar nicht möchte da es die Situation ja nur kurzfristig ändern würde. Die Geschichte würde so noch ca 10 Jahre laufen und das ist eine lange Zeit.  Es ist meine Hausbank mit 22000euro eine Kreditkarte mit 3000 (sehr teuer ) 3500 dispo 2000 privat und der Rest 4 Kredite. Alles nicht so einfach aber muss unbedingt final geregelt werden.

@Dan38

Dann scheint vielleicht die Insolvenz hilfreich zu sein. Aber es hat nicht nur Auswirkungen was Kredite, Banken, Schufa usw. . Auch andere Verträge bei denen deine Bonität geprüft werden bekommst du nicht mehr. Nach der Eröffnung lebst du nur noch Haarscharf an der Pfändungsfreigrenze. Du bist dem Insolvenzverwalter der dir zugeteilt wird in nahezu allem Auskunftspflichtig. Du mußt alles erdenkliche tun und bei der Insolvenz aktiv mitwirken. Das und noch mehr mußt du dann 6 Jahre durchhalten. Nach Ablauf dieser Zeit bekommst du vom Insolvenzgericht die ersehnte Restschuldbefreiung. Allerdings bleibt das gesamte Verfahren noch 2 Jahre bei Schufa und Co. gespeichert und kann von jedem bei begründetem Interesse abgerufen werden wenn ich mich da recht erinnere. Auch bei Gericht bleibst du noch gespeichert. 

Nach dem ganzen Verfahren, erwarten dich dann die Kosten des gesamten Insolvenzverfahrens, und die des Insolvenzverwalters. Das ist nicht gerade wenig kann aber auf Antrag gestundet oder in Raten abgezahlt werden. Nun bist du Schuldenfrei und kannst langsam von vorne anfangen. 

Beantragen kannst du das Verfahren selbst wenn du dir das zutraust, oder aber du gehst zu einem entsprechenden Anwalt/in und läßt das dort durchführen. Das kostet auch, kann aber über Verfahrenskostenbehilfe vom Gericht bereinigt werden. 

@Dan38

Hallo.

Das war zu Anfang der Privatinsolvenzen. Wir bei der Firma hatten einen Fahrer, der meinte, das er sich selbständig machen müsse.

Der damals 150 000,-. DM Schulden und ein Haus auf Namen der Freundin.

Bei ihm war Pfändungsmäßig nichts zu holen.

Wir habver der DB-Lastwagen angeboten den Zug für 15.000,--DM zu übernehmen, und dafür den Fahrer Schuldbefreiung zu geben.

Wir haber auf den weiteren Vorschlägen immer nur geschrieben , jetzt 14.oooDM 2 Jahre bis auf 10.000DM.

Die Firmna hat eingelenkt, für 10.000DM und die Befreiung.

An dem LKW musste zwar viel gemacht werden aber etwa der Wert.

Der Fahrer hat noch 20 Jahre bei der Firma gearbeitet.

Geheitet, und das Haus und Grundstück auf Namen der
Frau.

Er ist vor einigen Jahren verstorben. ''So wurde das früher auch schon gemacht."
Ich habe festgestellt, das immer nur eine Kleinigkeit das zertrümmert, was vorher geklappt hätte. Ich habe bei der Gemeinde gearbeitet, nachdem ich bei der o.a. Firma gekündigt habe.
Muss ehrlig gestehen das ich nur in 2 Fälle gehört habe wo das geklappt hat.

Mit Gruß

Bley 1914