Privatkonkurs oder nicht? Bitte um dringenden Rat

6 Antworten

Hallo nikobeli! Ich kann Dir nur raten, laß fürs erste den Privatkonkurs. Wichtiger ist, daß Du keine weiteren Schulden machst! Das gelingt aber nur, wenn Du auf Therapie gehst! Bitte vergiß, was Du in dem einen Post darüber gelesen hast! Therapie ist der beste Weg, die Spielsucht in den Griff zu bekommen! Und wichtig ist auch die Nachbetreuung danach! Du mußt den Grund für die Sucht herausfinden, nur dann kannst Du wirklich aufhören! Sucht ist immer ein Symptom für etwas! Das gilt es "sichtbar" zu machen, am besten in einer Therapie! Was Deine Schulden angeht: versuche es doch als erstes mit einem "betreuten Konto". So heißt das bei uns in Österreich. Das geht über die Schuldnerberatung. Da werden alle deine Schulden ausgerechnet, die Zahlungen, die du hast auch und dafür gesorgt, daß das automatisch jeden Monat abgebucht wird. Über den eventuellen Rest kannst du selbst verfügen! Ich habe das auch so gemacht und es hat super geklappt! Die, bei denen du Schulden hast, sind auch mit kleinen Raten einverstanden! So bekommen Sie ihr Geld langsam aber sicher! (die Schuldenberatung sorgt dafür, daß du nicht darauf "vergißt", zu bezahlen..) Das ist besser, als große Versprechen zu machen und dann hast Du kein Geld um die Raten auch einzuhalten! Bitte mache immer nur einen Schritt nach dem Anderen, die Schulden und die Spielsucht sind auch nicht von heute auf morgen gekommen! Also, 1.) anmelden für eine Therapie, 2.) Termin bei einer Schuldnerberatung. Dort erzählst Du einfach alles so wie hier und die wissen dann schon, welcher Weg der beste ist! Bitte vergiß nicht, ES IST KEINE SCHANDE HINZUFALLEN, ES IST NUR EINE SCHANDE NICHT MEHR AUFZUSTEHEN..! In diesem Sinne wünsche ich Dir alles liebe ! lg. Anne

erfüllst Du das?..

Arbeitslosigkeit beim Insolvenzverfahren

Es ist grundsätzlich möglich, auch als Empfänger vom Arbeitslosengeld I oder II ins Insolvenzverfahren zu gehen. Wichtig ist allerdings, dass während des kompletten Verfahrens eine Arbeit gesucht und jede zumutbare Arbeit angenommen werden muss. Die Arbeitssuche muss nachgewiesen werden, beispielsweise müssen Adressen vorgelegt werden, bei denen sich der Schuldner beworben hat. Wird der Schuldner während des Insolvenzverfahrens arbeitslos, gilt dasselbe: Er hat sich aktiv um eine Arbeit zu bemühen und muss dies nachweisen.

mehr unter ..http://www.wofam.de/ratgeber/privatinsolvenz-schuldenfrei-in-sieben-jahren

übernimmt Deine KK die Kosten für eine Kur?

Als allererstes Therapie ! Ganz wichtig !!!!! Denn was nutzt die beste Insolvenz wenn man sich nicht im Griff hat ? Dann läuft unter Umständen das Verfahren , du erlangst nach 6 Jahren Restschuldbefreiung, hast aber parallel durch deine Spielsucht schon wieder neue Schulden angehäuft . Nee !!!! Erstmal nicht ! Schuldnerberater ist gut ! Vielleicht die Versicherung an Eides statt ! Bekomm dein Leben / deine Sucht in den Griff , such dir einen Job und dann ......schau wegen der Insolvenz . Das liest sich alles sehr instabil . Eine Inso hilft nur wenn du stabil bist . Viel Glück !!!!

Ich würde dir raten zu einem Schuldnerberater zu gehen.

Mache die Therapie gegen deine Spielsucht, da haben sie auch Rat und Erfahrung wie du mit deinen Schulden umgehen kannst.