Mit dem 50ccm Roller auf dem Radweg?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Roller kann ein Mofa sein, dann darf er alles, was ein Mofa darf - oder er ist ein Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad oder Motorrad - dann gehört er ausnahmslos auf die Straße!

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Mofas sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV:

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einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas);

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Wenn dein "Roller" dieser Beschreibung entspricht, dann ist er ein Mofa.

Dann darfst du damit außerhalb geschlossener Ortschaften auf allen Radwegen fahren und innerhalb geschlossener Ortschaften auf solchen Radwegen, die durch ein Zusatzzeichen ausdrücklich für das Befahren mit Mofas freigegeben sind.

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In allen übrigen Fällen musst du auf der Straße fahren.

Dankeschön! Gut dann bin ich da ja ein wenig schlauer ;) Das Bußgeld ist hier wahrscheinlich nicht gerade niedrig, oder?

@Piperky

Ein solcher Verstoß ist lediglich mit einem Verwarnungsgeld zu ahnden, nicht mit einem Bußgeld.

Folgende Tatbestände kommen in Betracht (aus dem "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog"):

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102000 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn.

§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

( B - 1) 5,00 Euro

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102001 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und behinderten dadurch Andere.

§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

( B - 1) 10,00 Euro

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102002 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere.

§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

( B - 1) 20,00 Euro

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Es scheint also kein besonders "schlimmer" Verstoß zu sein.

Der Verstoß würde auch, sollte es aus irgendwelchen Gründen zu einer Eintragung dieses Verstoßes in das Verkehrszentralregister in Flensburg kommen, für Fahranfänger auf Probe lediglich als "weniger schwerwiegender Verstoß" ("B-Verstoß") betrachtet und mit einem Punkt gewertet werden.

Darauf weist das "( B - 1 )" in der Tatbestandsbeschreibung hin.

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Danke für den Stern.

@JotEs

Na gut. Ja die Probezeit betrifft mich lange nicht mehr. Aber selbst Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafen ;) Vielen Dank dafür, nun wird nochmal genauer überlegt, ob man sich das nachts im Waldstück antut mit dem Roller auf der unbeleuchteten Fahrbahn antut... Sonst muss wohl doch ein Auto her ;) Und das weiß ich auf jeden Fall: Mit dem kann ich NICHT auf dem Radweg fahren ;):D

Wenn der 50ccm Roller ein Mofa ist und der Radweg außerorts, dann darf man. StVO §2 (4) wurde kürzlich modifiziert.

Wenn der 50ccm Roller ein Mofa ist und der Radweg innerorts mit Zusatzschild "Mofa frei", dann darf man auch.

Bürgersteig ist tabu, nur schieben ohne Behinderung erlaubt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Radweg

Ich hoffe, ich konnte dir helfen! Grüße eXpertAudio

Ein 50ccm Roller ist ein Moped, kein Mofa.

@joyce123

Bevor man kommentiert, besser informieren.^^ Oder wieviel cm³ soll ein Mofa deiner Meinung nach haben? Denn auch Mofas haben in der Regel 50 cm³!

Die Antwort von eXpertAudio ist vollkommen korrekt! Dafür DH.

@joyce123

Ohje hier kommt dann wieder die Frage Mofa/Moped/Roller ... Ich spreche von einem 50ccm Roller, mit 50Km/h. Meiner Definition nach ist das ein Roller. Mit dem darf ich gar nicht auf der Straße fahren? Auch nicht nur mit 25 km/h?

gut es geht um außerorts, innerorts ist bei uns gar kein radweg ;) Ich möchte wie gesagt ein 50ccm Roller mit 50km/h fahren. Geht das deiner Meinung nach auf dem Radweg auch?

@Piperky

Es geht wohl schon, nur dürfen darfste nicht :D Aber unser VK-Experte JotEs hat es vorzüglich erklärt ;)

Nein, Straße.

Es gibt 2 Bedingungen die erfüllt werden müssen das du auf den Radweg fahren darfst. 1. Dein Roller muss auf 25 km/h gedrosselt sein 2. Unter dem Schild für den Radweg muss ein Mofa abgebildet sein und darunter muss stehen frei.

Aber mit dem Roller ist das verboten. Falls du erwischt wirst musst du blechen

Gruß Moro

Also die Straße, von der ich spreche, wurde kürzlich erweitert. Und der Radweg war davon auch betroffen. An der Baustelle war dann ein Alternativweg, wo 2 Schilder hingen ( Mofa und Roller frei bin ich der Meinung ) , Radfahrer mussten schieben. Kann man daraus schlussfolgern, dass generell Roller dort fahren dürfen? Oder nur baustellenbedingt? Das blöde ist ja irgendwie, dass ich jeden Morgen da lang fahre und nie darauf achte, ob da ein Schildchen mit der Anwort ist ;) Und mich überholen wie gesagt immer so 2 Roller ( ob gedrosselt oder nicht, keeeine Ahnung ;) )

@Piperky

"Roller" ist kein verkehrsrechtlicher Begriff - es KANN also gar kein Zusatzschild "Roller frei" geben.

@JotEs

Nein da war auch ein Bildchen drauf ;) Was ist denn die genaue Definition eines 50ccm Zweirades mit 50km/h und wo die Beine geschützter vorm Regen sind?