4-Tage-Woche, 5-Tage-Woche oder 6-Tage-Woche, Manteltarifvertrag und Vertrag Einzelhandel Bayern

3 Antworten

Genau kann ich es Dir auch nicht sagen. Allerdings geh ich ebenfalls davon aus, dass Du die 36 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche hast und bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage. Es dürfte sehr selten sein, dass es mehr als 6 Wochen Urlaub gibt.

Ganz einfach, wenn es bei einer 6-Tage Woche 36 Tage Urlaub gibt, sind das 6 Wochen pro Jahr. Also hast du sechs Wochen Urlaub, egal wie viele Arbeitstage du hast.  Wenn du nur 5 Tage arbeitest, also nur 30 Urlaubstage, aber auch das sind sechs Wochen. Bei einer 4 Tage-Woche, hättest du entsprechend 24 Tage Urlaub, gleich 6 Wochen.

Wenn es einen Manteltarifvertrag gibt, ist immer der Manteltarifvertrag maßgebend, auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich erwähnt ist.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

@ Lavendel53

Das mit den Tagen ist mir bewusst... am Ende bleibt es bei allen Urlaubstagen gleich, wenn die Urlaubstage auf die Arbeitstage umgerechnet werden. Im Endeffekt gehts mir hier auch speziell um die Berechung meiner Krankentage und Feiertage. Da ich hierzu immerhin auch wissen muss, um eine wieviel-Tage-Woche es sich handelt, da sonst eine genaue Berechnung ebenfalls nicht möglich ist. Um dies zu können, benötige ich vorher eben erstmal einen Anhaltspunkt, wie die Fakten aussehen.

Mein Ende ging nun auch darauf hinaus, dass es bei 36 Urlaubstagen eine 6-Tage-Woche ist, deswegen würde ich das auch gerne nochmal schwarz-auf-weiß mit dem Tarif abgleichen. Dann werde ich wohl doch bis Montag abwarten müssen, bis ... mir Auskunft geben kann.

@ Allexandra0809

Genau, deswegen wüsste ich nun gerne, ob das denn Möglich WÄRE... Wie sieht es aus, wenn ich 36 Urlaubstage habe, aber im Manteltarifvertrag eine 5-Tage-Woche geregelt ist? WÄRE das möglich oder fällt das Rechtlich betrachtet gleich außen weg?

Bekommst du Stundenlohn

dann errechnen sich die Feiertage  und Krankheitstage aus dem Durchschnitt der letzten drei Kalendermonate                  Arbeitsstunden durch Arbeitstage = Stunden pro Arbeitstag x Stundenlohn

Bekommst du Festlohn

werden die Feiertag und Krankheitstage nicht extra vergütet, sondern sind im vereinbarten Lohn enthalten.

Rechtliche Fragen solltest du dir von einem Anwalt beantworten lassen.



@Lavendel53

Ok, vielen Dank schon mal... Es wäre ein Festlohn. Wenn ich nun bei einer 6-Tage-Woche, 2 Tage Krank war müsste ich sozusagen die restlichen 4 Tage noch arbeiten. Aber wieso steht mir in einer Feiertagswoche 1 freier Tag zusätzlich zum Feiertag zur Verfügung mit der Betonung "An Wochen mit Feiertagen bekommst du nur 1 freien Tag, statt 2"). Dann wären wir ja wieder bei einer 4-Tage-Woche...

@Lavendel53

Und das die Feiertage mit im Lohn entahlten sind, ist mir bewusst.

Aber zur Berechnung muss ich ja wissen, wieviel Stunden ein Tag dann ausmacht.

z.B. wenn ich 30 Std. pro Woche arbeite, bei einer 6-Tage-Woche, zählt somit ein Krankentag bzw. Feiertag 5 Std., oder sehe ich das falsch? Somit wären das bei einer 5-Tage-Woche ja 6 Std., die so ein Feiertag zählt, oder?

@darake

Mir erschließt sich jetzt nicht ganz, warum du wissen musst, wie viel Stunden ein Tag ausmacht.

Aber wenn du 30 Stunden pro Woche arbeitest ist deine Berechnung richtig.

Wenn du 30 Stunden pro Woche arbeiten musst und das an vier Arbeitstagen, hättest du 7,5 Std. täglich zu arbeiten und könntest soviel auch für Feiertage ansetzen. 

Beim Festlohn hat man aber auch schon mal 20, 21, 22 oder gar 23 Arbeitstage für den gleichen Verdienst. Deshalb rechnet man bei Festlohn immer den Verdienst durch 30 Tage  bzw. bei einem

   8 Std.-Tag 168 Std/Monat  bzw.

7,5 Std.-Tag 157,5 Std/Monat   etc.

Am Besten du fragst im Personalbüro nach der Berechnung. Wenn du dann noch eine Frage hast, kannst du mich gerne nochmal anschreiben, werde dann versuchen dir zu helfen.

Schönes Wochenende.

@Lavendel53

Das Problem ist, dass ich eben schon seit knapp 5 Tagen verzweifelt versuchte an Informationen zu kommen. Letzte Antwort: "Das Personalbüro DARF keine Angaben direkt an die Mitarbeiter weiter geben." Und alle anderen wissen auch "ANGEBLICH" nur ungefähre Angaben. Auf der Lohnabrechnung finde ich auch nichts über Resturlaub, und wissen muss ich das, da ich sehr oft 12 - 14 Std. Tage hatte und mir aber immer nur meine FESTE Std. Anzahl abgezogen wurde (also gehen wir von 45 Std. aus, wurde automatisch ein Arbeitstag mit 9 Std. (+ 1 Std. Pause) verrechnet :( ...