Ruhestörung durch Stadtreinigung um 6 Uhr? Auch Sonntags?

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Werktags ab 7 dürfen die Lärm machen, sonntags nie!

Ich würd ne Anzeige machen, das mit den Laubsaugern(bläsern) is eh ne Unsitte. Die sind zu faul zum kehren und fühlen sich toll mit so ner Höllenmaschine, weil sie endlich mal ein "langes Gerät mit Power" in der Hand haben ;-)

helmutgerke  30.06.2011, 09:29

wo steht das ab 7:00 Uhr?

Der Einsatz von Laubsaugern erfolgt nicht aufgrund Faulheit, sondern als Arbeitserleichterung.

Riccardo  30.06.2011, 09:46
@helmutgerke

Ich würde gern mal mit einem Besen gegen so einen "Saugerhelden" antreten. Ich bin fast so schnell, wenn nicht schneller. Oft werden "3Blätter" mit so einem Gerät "gejagt", da kann man nicht von "Arbeitserleichterung" sprechen. Da redet man über Feinstaubbelastung und CO2 Einsparung, verbietet älteren Fahrzeugen die Innenstädte und lässt die Stadverwaltungen diese Dreckschleudern einsetzen.

Beschwerde einreichen!! Wird aber nichts nützen... Schmeiss den Kerlen jeden Morgen einen Kübel kaltes Wasser über die Rübe. Irgendwann begreiffen sie es und machen um diese Zeit anderswo Krach...

das ist ja so krass, dass ich es fast nicht glauben kann!

also an sonn- und feiertagen darf ein solcher lärm den ganzen tag über nicht gemacht werden!

am besten an die stadtverwaltung oder den bürgermeister wenden. die können dir weiterhelfen!

anzeigen würde ich niemanden (vorerst) und die idee mit dem wasser auf die leute schütten könnte auch böse für dich enden!

also erst bei den zuständigen leuten nachfragen und dann sehen was passiert!

Man muss dazu sagen, wenn du dich dazu entscheidest, in eine Fussgängerzone zu ziehen, musst du mit mehr Lärm rechnen. Ich hab auch mal zwischen einer Kirche und einem Gleis gewohnt. Man hat jede 15 min die Kirchenglocke gehört und den Zug.

Aber weisst du was, ich hab mich iwann daran gewöhnt.

Dass diese Leute allerdings Sonntags und an Feiertagen Krach machen geht nicht. (ruhetage!!!)

Ich würde mich deswegen beschweren, ja..

Rechtliche Grundlagen Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Diese Vorschrift besagt im Einzelnen:

„(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Zuständigkeiten Zuständig für die Verfolgung und Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter der Städte und Verwaltungsgemeinschaften. Dies ist im Ordnungsbehördengesetz (OBG) geregelt. Für die Stadt beispielsweise ist somit das Ordnungsamt der Stadt zuständig. Erfahrungsgemäß ergehen solche Beschwerden meist außerhalb der üblichen Sprechzeiten. In diesen Fällen wird auf Grundlage des OBG und des Polizeiaufgabengesetzes die Polizei tätig und leitet festgestellte Verstöße an das Ordnungsamt weiter.

Verfahrensweisen Durch die Polizei: Wird die Polizei über ruhestörenden Lärm informiert oder stellt diesen selbst fest, wird dieser im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Polizei beseitigt. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Feststellungen von Ruhestörungen erfolgt seitens der Polizei ferner eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt. Ansonsten wird es nach Herstellung der Ruhe im Regelfall bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

Durch die Ordnungsämter: Nachdem eine Beschwerde oder eine Meldung über ruhestörenden Lärm beim Ordnungsamt eingeht, liegt es im Ermessen der Behörde zu entscheiden, ob der Verursacher mündlich verwarnt oder ob dem Verursacher die Zahlung einer Geldbuße auferlegt wird.

Durch die Stadt wird bei Erstverstößen im Regelfall ein Bußgeld in Höhe von ca. 50 bis 100 EUR verhängt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann dieses Bußgeld jedoch deutlich höher ausfallen.

Wie kann ich mich als Betroffener gegen Ruhestörungen wehren? Fühlt man sich als Bürger durch Lärm in seiner Ruhe gestört, kann man sein Recht auf mehrere Arten durchsetzen: Die bekannteste und am häufigsten praktizierte Art ist das Einschalten der Polizei.

In vielen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, sich direkt an das zuständige Ordnungsamt zu wenden, da die Polizei festgestellte Verstöße ohnehin an das Ordnungsamt weiterleitet.

Das Rufen der Polizei und die Meldung an das Ordnungsamt sollten nicht der einzige und ausschließliche Weg sein um sich gegen lärmende Nachbarn zu wehren. Viel einfacher und im Sinne einer angenehmen Nachbarschaft ist es, wenn man sich als erstes direkt an den Verursacher wendet.

Wenn die eigenen Bemühungen nicht fruchten oder wenn es wiederholt zu Ruhestörungen kommt, ist es natürlich angebracht, sein Recht durch die Behörden durchsetzen zu lassen.