30 Jahre alte Pfändung?

5 Antworten

Ein vollstreckbarer Titel ermöglicht es dem Gläubiger 30 Jahre zu vollstrecken. Nach deinen Angaben zu urteilen ist somit die Forderung verjährt und ist nicht mehr vollstreckbar.
Eventuell hat das Inkassobüro eine alte Forderung aufgekauft und versucht Druck aufzubauen und Geld von dir zubekommen.
Leider ist das Foto nicht besonders gut zu lesen. Ich empfehle dir die Schuldnerberatung oder einen Anwalt aufzusuchen. Bis dahin das Inkassobüro ignorieren.

Besteht denn die Forderung zu Recht?

Lass Dich mal bei einem Anwalt beraten. Wenn Du wenig Einkommen hast, kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Du solltest die Verjährung prüfen. Da die Forderung allerdings bereits tituliert ist, kann damit auch die Zwangsvollstreckung bzw. hier Vorpfändung betrieben werden. Wehren kannst du dich mit einer Vollstreckungsgegenklage.

Nach 30 Jahren ist es eigentlich vorbei ,dann ist die Sache verjährt.Du müsstest nur feststellen ob auch die 30 Jahre schon um sind.