Trotz kontopfändung sperrt bank das konto nicht

6 Antworten

Hallo, das hängt damit zusammen, dass Ihr Konto eine aausreichende Deckung aufweist und die Gesamtfordderung der Pfändung wurde auf Ihrem Konto nun unter vorgemerkte Umsätze separiert und darüber können Sie auch nicht mehr verfügen. Die Bank wird den Betrag an die Gläubigerin abführen, in den kommenden Tagen / Wochen. Die Bank wartet damit vermutlich nur ab, um alle vorher aufgelaufenen und noch nicht gebuchten Umsätze so zu buchen, dass sie selbst keinen Schaden nimmt und im Zweifel kürzt sie dann den Betrag, der für den Gläubiger separiert ist. Viele Grüsse

Woher weisst Du dass Die Sparkasse den Beschluss überhaupt hat? Das wäre nämlich ungewöhnlich. Eine PFÜB bekommt in der Regel nur der Schuldner und der Gläubiger, welches Beschlussdatum ist denn darauf vermerkt? Kontopfändungen müssen zudem ohnehin erst nachdem der PFÜB ergangen ist besonders beantragt werden, darüber wird der Schuldner allerdings nicht informiert, was dann den besonderen Aha-Effekt ausmacht. Erst dann muss die Bank das Konto sperren.

Da Du aber nun alles bezahlt hast ist die Sache erledigt. Allerdings solltest Du in der nächsten Zeit den Originaltitel von Deinem Gläubiger zugeschickt bekommen. Sollte dies nicht innerhalb von, sagen wir mal, 3 Wochen geschehen mahne die Herausgabe schriftlich bis zu einem gewissen Datum an. Der Gläubiger ist zur Herausgabe verpflichtet.

bei den letzten blatt dieses beschlusses, ist von der sparkasse bestätigt worden das sie den beschluss bekommen haben und das sie sich zu gewissen fragen innerhalb von 2 wochen äussern werden. dabei geht es auch darum ob sie die schuld anerkennen. da sie nunmehr drittschuldner sind. ausserdem sollen sie auf jedenfall die gerichtsvollzieherkosten von rund 22 euro von meinem konto einziehen. achja, und das datum ist halt montag und um 11.30 soll der beschluss zugestellt sein. dieser ganze beschluss ist aber so kompliziert geschrieben und grammatikalisch auch teils unrichtig, das man als laie da kaum durchblickt.

@alf1979

Die Aussage der Sparkasse ist recht nebulös. Aber egal Du hast bezahlt und fertig. Denke daran das Du den Titel bekommst, sonst hast Du irgendwann aus heiterm Himmel möglicherweise eine Inkassobude am Hals.

Ach ja, eine Schufaauskunft kannst Du Dir für die nächsten Jahre sparen, diverse Kreditanräge ebenfalls.

Entschuldige Artus01, aber das ist nicht so ganz richtig! Ein PFÜB enthält einen Drittschuldner (hier die Bank), diese erhält den Beschluss zuerst zugestellt, um zu verhindern, dass das Konto vor der Maßnahme geplündert wird. Dann erst erfolgt die Zustellung an den Schuldner.

Mit dem Rest hast Du recht.

Wenn Dein Konto ausreichend gedeckt war solltest Du überprüfen, ob die Bank den Schuldbetrag bereits überwiesen hat. Dann wäre Deine Zahlung ggf. doppelt erfolgt. Sollte das nicht der Fall sein - freu Dich! Es arbeiten überall nur Menschen und somit können überall Fehler passieren! Ggf. solltest Du bei der Bank anrufen und nachfragen.

Wenn Du das Geld überwiesen hast, setz Dich mit dem Gläubiger, bzw. dessen Vertreter in Verbindung - steht im Pfändungsbeschluss - und frag nach, ob damit alles vollständig erledigt ist. Wenn ja kannst Du den Vollstreckungstitel heraus verlangen. Evtl. können noch ein paar Euro an Kosten und Zinsen angefallen sein, die müsstest Du dann noch nachüberweisen.

VG Kirsan

Hast Du evtl. ein P-Konto? Da gelten dann besondere Rechte. Und da Du ja von Deinem Konto aus die Schuld beglichen hast, hat der Gläubiger evtl. die Pfändung schon wieder zurückgezogen.

nein habe kein p-konto. ein ganz normales ohne dispo und so.

Ein gerichtsvollzieher kann vorbei kommen, muss er aber nicht.

Kommt auch immer drauf an bei wem du die schulden hast.

Wahrscheinlich hat das die sparkasse gedacht das du noch genug geld drauf hast und deswegen nix gesperrt.

Sind ja auch personen mit verstand und menschlichkeit.

Ist auch ne sache der verhältnismäßigkeit.

Die gucken, was hat er für ein einkommen, in welcher höhe und wie hoch ist die forderung?

Die haben eins und eins zusammengezählt und dich kulant verschont.

Eine kontopfändung oder sperrung bedeutet für die banken mehraufwand und mehrkosten, welche man gern vermeiden tut.

Alles cool also. :-)

eine Banke entscheidet nicht über eine Kontopfändung sondern ein Gericht, die Bank hat dann keine Spielraum mehr.

@Goldmen

Wenn bei einer Bank ein sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eingeht, kann diese nicht einfach sagen, da habe ich jetzt keine Lust drauf. Deine juristischen Kenntnisse scheinen auf Glauben aufzubauen.

@linuxmaverick

Du hast doch nun gelesen das die bank das gemacht hat was sie für richtig hält.

Sagt dir der begriff verhältnissmäßigkeit etwas?

Mein juristisches wissen ist fundiert, bei dir steckt es noch in der entwicklung.

@Goldmen

Die Bank steht über dem richterlichen Beschluss... Schon mal daran gedacht, dass auf dem Konto mehr Geld war als der geforderte Betrag (ergo Überweisung und alles gut). Wenn es fundiert wäre wärst du nicht im Knast gewesen und hättest einen Job.

@linuxmaverick

829 wird mit der Zustellung wirksam, eine "Verhältnismäßigkeit" gibt es in dieser Beziehung nicht, deine juristischen Kenntnisse sind Einbildung und Wunschdenken. Du kannst nicht gewinnen, gib auf. Nenne mir den § und alles ist in Ordnung, ansonsten bitte ich dein Geschwätz über deine juristischen Halus sofort zu unterlassen.

@linuxmaverick

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Gerade weil der pfändungsbetrag in der summe weniger als das gesamtguthaben war - das gesamtguthaben aber offensichtlich über der pfändungsgrenze lag - hat die bank das geld direkt an den gläubiger abgeführt.

Und brauchte demnach das konto nicht zu pfänden.

Ich wusste bei allen meinen taten was mich strafrechtlich erwartet.

Ab gesehen davon waren die 18 monate ohne bewährung nicht gerechtfertigt, da die justiz eine urkundenfälschung als betrug wertete, das aber nachweislich nicht so war.

Eine urkundenfälschung und ein betrug ist ein riesengroßer unterschied.

Bei einer urkundenfälschung kann ein schaden entstehen, bei einem betrug ist ein schaden aufjedenfall entstanden.

Das habe ich aber erst bemerkt als das urteil rechtskräftig war.

Und für ein wiederaufnahmeverfahren reicht so etwas nicht.

Ich wurde also zu einer tat verurteilt die ich so nicht begangen habe.

Wäre korrekt geurteilt worden, hätte ich bewährung bekommen.

Das ist der rechtsstaat deutschland.

Was hat juristisches wissen mit arbeitslosigkeit und der aufnahme von arbeit zu tun?

Junge, werd erstmal erwachsen.

Schon mal was von menschenwürde gehört?

Und diesen begriff und seine bedeutung verinnerlicht?

@Goldmen

Du sagst ich widerspreche mich trotzdem erklärst du in deinem ersten Teil, das was ich dir die ganze Zeit beibringen wollte (Troll). Du argumentiertest mit Verhältnismäßigkeit; ich von vorneherein mit der Tilgung, du kommst da nicht mehr raus. Zu Unrecht verurteilt ist doch jeder, fragt man den Verurteilten. Ein juristischer Experte findet auch Arbeit. Du argumentierst mit Menschenwürde, auf der anderen Seite verleugnest du religiöse Menschen. Werde erstmal Erwachsen, naja auch ich habe einmal Mist gebaut, der Unterschied zu dir ist, ich habe es zugegeben und gesagt das es kein kluger Einfall war, für meine Taten eingestanden... Die Justiz hat vorbildlich gehandelt, ich konnte mein Studium weiterführen und bin letztendlich der, der ich bin, und ich denke das ist erwachsener als das was du fabrizierst. Du scheinst aber eine andere Definition als Maß der Dinge anzulegen. Und nochmal zum Thema mit die Tilgung der Schulden durch Überweisungsbeschluss hat nichts mit "Verhältnismäßigkeit" zu tun, mit welcher du argumentiert hast, du warst falsch ich war richtig, da kommst du nicht mehr raus... Was ist der wesentliche Unterschied zwischen dir und mir? Ich stehe für mich selbst ein und mache für meine Probleme niemand anderen verantwortlich.

@Goldmen

na was ist denn nun? Gib zu das du falsch warst. Du hast gesagt Verhältnismäßigkeit, ich Tilgung. Ich war richtig, da es keine Verhältnismäßigkeit im 829 gibt. Sei wenigsten einmal ein Mann und gib einen Fehler zu? Wenigstens einmal in deinem gesamten Leben.

@linuxmaverick

Ich mache nur andere leute für ihre fehler verantwortlich, weswegen ich einen nachteil hatte/habe.

Meine fehler gestehe ich.

Aber die justiz konnte eine urkundenfälschun nicht von einem betrug unterscheiden.

Habe nicht gemailt das du falsch lagst, nur das die bank im interesse des kunden und der logik gehandelt hat.

Das wollte ich so ausdrücken.

@Goldmen

du hast mich auf etwas aufmerksam gemacht, was kein fehler war und das mit Kommentaren wie "Junge, werd erstmal erwachsen" Das man durch so eine Aussage keine Vorteile hat hätte dir klar sein müssen. Das du das Gleiche meintest wie ich und das nur etwas unglücklich mit Verhältnismäßigkeit begründet hast, naja ich bin kein Staatsanwalt wie mein Vater, ich lasse diese Ausweichkurve mal zu. Die Bank hat nicht im Interesse des Kunden gehandelt sondern einfach die Schulden getilgt und wenn die Schulden getilgt sind kann man auch nix mehr Pfänden. Aber gut case closed.