Darf die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde der GEZ vollstrecken?

8 Antworten

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Alle Antworten, die dir sagen, dass alles rechtens ist und du zahlen sollst, sind vollkommen richtig. Die Vollstreckung von öffentlichen Abgaben der Länder, dazu gehört der Rundfunkbeitrag, ist in den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen geregelt. Diese Forderungen werden nicht über gerichtliche Titel und dann den Gerichtsvollzieher vollstreckt. Vielmehr sehen dies nur vereinzelte Landesgesetze so vor, z. B. in Bayern. In anderen Ländern, wie offensichtlich bei dir, sind dafür die Stadtkassen und in wieder anderen Ländern die Finanzämter zuständig. In Deinem Fall hattest du vom Beitragsservice ganz offensichtlich Festsetzungsbescheide deiner Rundfunkanstalt erhalten, gegen die du nicht Widerspruch eingelegt hattest. Damit wurden sie unanfechtbar bzw. rechtskräftig, Da du dann immer noch nicht gezahlt hast, hast du eine Mahnung erhalten, auf die du wiederum nicht reagiert hast. Damit sind die Voraussetzungen für die Vollstreckung erfüllt und der Beitragsservice hat, weil er keine eigenen Vollstreckungsbeamten hat, die dafür zuständige Stadtkasse mit der Vollstreckung beauftragt (das ist keine Amtshilfe). Versuche dich mit dem Beamten der Stadtkasse (also keine "Stadtfuzzies") auf eine Ratenzahlung zu einigen. Gerichtsvollzieher sind dagegen keine Beamten, sondern nur beliehene Unternehmer.

Wenn die Stadt ein Amtshilfeersuchen von der GEZ bekommen hat, darfg die Stadt auch vollstrecken ....

ES gibt die Vollstreckungsbeamten ,der Städte und Gemeinden, der Landkreise  und den Gerichtsvollzieher für privatrechtliche Forderungen

Der Zoll ist für Kfz Steuer, Krankenkassenbeitrage, Treibstoffe usw.

Zuständig.        In Niedersachsen und Thüringen ist das etwa gleich.

Du warst nicht mutig, du hast ziemlich dumm agiert. Du hast über lange Zeit Schulden angehäuft, dir noch zusätzlich Kosten in Form von Mangebühren, Säumnisgegühren und Vollstreckungskosten angesammelt. Zusätzlich hast du nun einen negativen Schufaeintrag.

Der Bescheid der dir zugestellt wurde ist amtlich und wird bei weiterer Nichtzahlung vollstreckt. Du wirst zur Vermögensauskunft zum Termin geladen. Kommst du dem nicht nach, wird Haftbefehl gegen dich erlassen und die Kosten der Verhaftung und den Gang ins Gefängnis zahlst du dann noch oben drauf.

Sämtliche Vollstreckungs- und Zahlungsbescheide sind rechtens. Die Stadt vollstreckt im Namen des Beitragsservice. Also setz dich dringend mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung und zahle endlich deine Schulden. Dir will keiner Angst machen, das was darin steht ist der pure Ernst.

Die dürfen bei dir pfänden, bis der Betrag plus Pfändungskosten beglichen ist. Am besten ist zahlen sonst wirds noch teurer. Die geez ist staatlich, daher hast du keine Chance