Darf die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde der GEZ vollstrecken?

8 Antworten

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Alle Antworten, die dir sagen, dass alles rechtens ist und du zahlen sollst, sind vollkommen richtig. Die Vollstreckung von öffentlichen Abgaben der Länder, dazu gehört der Rundfunkbeitrag, ist in den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen geregelt. Diese Forderungen werden nicht über gerichtliche Titel und dann den Gerichtsvollzieher vollstreckt. Vielmehr sehen dies nur vereinzelte Landesgesetze so vor, z. B. in Bayern. In anderen Ländern, wie offensichtlich bei dir, sind dafür die Stadtkassen und in wieder anderen Ländern die Finanzämter zuständig. In Deinem Fall hattest du vom Beitragsservice ganz offensichtlich Festsetzungsbescheide deiner Rundfunkanstalt erhalten, gegen die du nicht Widerspruch eingelegt hattest. Damit wurden sie unanfechtbar bzw. rechtskräftig, Da du dann immer noch nicht gezahlt hast, hast du eine Mahnung erhalten, auf die du wiederum nicht reagiert hast. Damit sind die Voraussetzungen für die Vollstreckung erfüllt und der Beitragsservice hat, weil er keine eigenen Vollstreckungsbeamten hat, die dafür zuständige Stadtkasse mit der Vollstreckung beauftragt (das ist keine Amtshilfe). Versuche dich mit dem Beamten der Stadtkasse (also keine "Stadtfuzzies") auf eine Ratenzahlung zu einigen. Gerichtsvollzieher sind dagegen keine Beamten, sondern nur beliehene Unternehmer.

Gerichtsvollzieher sind dagegen keine Beamten, sondern nur beliehene Unternehmer.

Gerichtsvollzieher sind auch Beamte, lese dir mal die Laufbahngesetze, bzw. Laufbahnverordnungen der Länder durch, da steht, dass der Gerichtsvollzieher eine Laufbahn der Justiz ist.

In Hessen und Bayern steht der Gerichtsvollzieher auch im Besoldungsgesetz drinnen.

Für Bayern:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-ANL\_1-NN1

Für Hessen:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal\_nrw.cgi?t=145356533272170816&sessionID=387534691216912278&chosenIndex=Dummy\_nv\_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=5760717,77

Beides unter Besoldungsgruppe A 8.

@Zuko540

Ein Blick in § 154 Gerichtsverfassungsgesetz wäre vielleicht auch hilfreich. Dass Gerichtsvollzieher nur noch beliehene Unternehmer sein sollten (ähnlich wie Notare) war zwar mal angedachtm wurde bisher aber nicht umgesetzt, da dafür wahrscheinlich eine Verfassungsänderung erforderlich ist.

http://dejure.org/gesetze/GVG/154.html

Wenn die Stadt ein Amtshilfeersuchen von der GEZ bekommen hat, darfg die Stadt auch vollstrecken ....

ist aber auch nur von einem Stadtfuzzi unterschrieben.Nicht mal vom Gerichtsvollzieher der Stadt

.Wir leben in einem komischen Staat.

@oxygenium

Gerichtsvollzieher gibt es beim Gericht

bei der Stadt sind das Vollstreckungsbeamte

@oxygenium

Viel komischer sind Leute, die die Regeln dieses Staats nicht verstehen wollen oder nicht verstehen können.

@PatrickLassan

viel schlimmer finde ich es ,die Menschen zu sehen die wie Schafe mit rennen und alles machen was angeordnet ist.

Ich habe mit der GEZ keinerlei Vertrag abgeschlossen und somit ist das auch nicht rechtskräftig!

@oxygenium

Du hast vollkommen recht, oxygenium !!!

Wenn ich den ganzen anderen Müll hier lese .....

@oxygenium


Ich habe mit der GEZ keinerlei Vertrag abgeschlossen und somit ist das auch nicht rechtskräftig!

Wenn man keine Ahnung hat, welche Unterschiede es zwischen öffemtlichem Recht und Zivilrecht bestehen, dann kommt solch ein Unfug heraus.

Der Rundfunkbeitrag wird aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den 16 Bundesländern erhoben, der durch entsprechende Gesetze Gesetzeskraft hat. Du hast ja auch keinen Vertrag mit deinem Finanzamt und musst trotzdem Steuern zahlen.

@ Widerhaken: Oxygenium hat weder Recht noch sind Beiträge nur deshalb Müll, weil du sie nicht verstehst.

ES gibt die Vollstreckungsbeamten ,der Städte und Gemeinden, der Landkreise  und den Gerichtsvollzieher für privatrechtliche Forderungen

Der Zoll ist für Kfz Steuer, Krankenkassenbeitrage, Treibstoffe usw.

Zuständig.        In Niedersachsen und Thüringen ist das etwa gleich.

Du warst nicht mutig, du hast ziemlich dumm agiert. Du hast über lange Zeit Schulden angehäuft, dir noch zusätzlich Kosten in Form von Mangebühren, Säumnisgegühren und Vollstreckungskosten angesammelt. Zusätzlich hast du nun einen negativen Schufaeintrag.

Der Bescheid der dir zugestellt wurde ist amtlich und wird bei weiterer Nichtzahlung vollstreckt. Du wirst zur Vermögensauskunft zum Termin geladen. Kommst du dem nicht nach, wird Haftbefehl gegen dich erlassen und die Kosten der Verhaftung und den Gang ins Gefängnis zahlst du dann noch oben drauf.

Sämtliche Vollstreckungs- und Zahlungsbescheide sind rechtens. Die Stadt vollstreckt im Namen des Beitragsservice. Also setz dich dringend mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung und zahle endlich deine Schulden. Dir will keiner Angst machen, das was darin steht ist der pure Ernst.

ich denke schon das es mutig war sich diese Halsabschneider gegen den Wind zu stellen.

Zumal ich ja überhaupt keinen Vertrag hatte.Natürlich habe ich mich mit dem Typen der Stadt schon längst geeinigt und soll ich dir was sagen:" der hat sich über meine Tat sogar sichtlich gefreut!"

War übrigens kein Gerichtsvollzieher und wir haben uns gütig geeinigt.

@oxygenium

der hat sich über die tat nicht gefreut. dem vollstreckungsbeamten ist es völlig egal was du machst und warum. er will das geld haben und wie du das ran bekommst ist ihm völlig egal. du möchtest nicht wissen was er im hinterkopf über dich denkt.

mutig war an deinem blödsinn. es war einfach dumm und dadurch holt man sich einen negativen schufaeintrag ins haus.

weiterhin ist die sache mit dem vertrag etc schon uralt u. überholt. du kannst auch keinen vertrag mit dem beitragsservice haben, da es keine leistung ist die dir erbracht wird. du leistest eine öffentliche abgabe, die alle zu leisten haben. hier gilt kein zivilrecht. vielleicht informierst du dich mal genau, bevor du irgendwelches dummes zeug nachlabberst, das nie irgendeinen beim beitragsservice interessiert hat.

@oxygenium

Der Rundfunkbeitrag wird aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Bundesländern erhoben, der Gesetzeskraft hat. Ein Vertrag zwischen dir und den Rundfunkanstalten oder dem Beitragsservice ist nicht erforderlich, Anscheinend bist du auf ein paar Spinner herein gefallen, die den Unterschied zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht nicht kennen.,

Die dürfen bei dir pfänden, bis der Betrag plus Pfändungskosten beglichen ist. Am besten ist zahlen sonst wirds noch teurer. Die geez ist staatlich, daher hast du keine Chance

das beruhte ja auf einer Zwangsanmeldung und ob das nun wiederum rechtend ist,stelle ich in Zweifel.

Schau dich doch mal um im Netz und viele Menschen gehen in den Boykott.

@oxygenium

Natürlich ist das rechtens. Die Menschen gehen nicht in den Boykott, die handeln dumm und verantwortungslos.