Kontopfändung trotz Ratenzahlung?

8 Antworten

offensichtlich besteht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; damit ist der Gläubiger berechtigt, das Konto zu pfänden - auch wenn der Schuldner Ratenzahlung leistet.

Hier sollte man sich umgehend mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und einen einvernehmlichen Ratenzahlungsvergleich vereinbaren

wenn der gläubiger einen titel erwirkt hat,dann kann er jederzeit eine kontopfändung einleiten.auch wenn eine ratenzahlung vereinbart wurde.die bank ist verpflichtet dem pfändungsbeschluss erstmal nachzukommen.

Nur wenn schriftlich vereinbart wurde das eine Ratenzahlung in Ordnung ist und trotzdem anschließend eine Kotopfändung durchgeführt wird ist das nach meiner Meinung etwas komisch. Würde nochmals die Firma anschreiben und nachfragen, wenn es hart auf hart kommt ist ein Gang zum Anwalt Empfehlenswert.

Leg die Karten auf den Tisch.Wenn ich Ratenzahlung vereinbart habe,ist das ein Vertrag und für beide Seiten.So einfach wollen die nicht plötzlich alles.Das stinkt.

Da muss schon was gewesen sein, denn wenn was vereinbart wurde, was die Firma auch eingewilligt hat, machen sie das nicht. Ansonsten dürfen sie das sicherlihc!