Ist das Messer erlaubt oder nicht?

Das ist das Messer  - (Messer, erlaubt, Spinner)

2 Antworten

Sieht mir nach einem Flipper aus. Sprich die Klinge springt heraus, wenn man auf die seitlichen "Ösen" drückt.

Dazu hat es wohl einen Framelock.

Heißt, es ist ein Einhandmesser was verriegelt, und unterliegt damit dem Führverbot.

Eine verschlossene Gürteltasche würde nicht zum Transport reichen. Es bedarf in dem Fall ein verschlossenes Behältnis. Heißt, da muss ein Schloss vor.

Aber mal davon abgesehen, ist das Teil Metallschrott!

Danke für die Antwort.
Das teilt dient sowieso nur zu Spielzwecken

@PeterZwegerr

Was will man damit spielen? O.o

Stöcke schnitzeln

@PeterZwegerr

Dafür ist das Ding ungeeignet. Und wenn du das nicht gerade bei dir zu Hause tust, dann hast du wieder das Problem des Führverbotes.

Besitz erlaubt (Wenn zweiseitig geschliffen ab 18)

Führen verboten.

Allgemein gilt:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Guck dir das Messer  Im Bild an. Also nur in verschlossene Behälter ?

@PeterZwegerr

Ja, nur im verschlossenem Behälter darfst du es mit dir herum schleppen.

@PeterZwegerr

Ich hatte das Messer schon, ist einhändig feststellbar also fällt es unter §42a WaffG. Führen verboten, Transport nur in einem Verschlossenem Behältnis.