Messer mit 8cm klinge?
Hallo,
habe mir vor kurzem ein Messer mit einer 8Cm Klinge gekauft zur Selbstverteidigunf, jetzt zu meiner frage darf ich das in der öffentlichkeit in meiner Tasche haben? Bzw auch wenn ich einer polizeikontrolle unterzogen werde, darf ich das dann behalten? Also zur einfachen darstellung darf ich es bei mir tragen kleine info: Ich würde das messer hauptsächlich mit in die wälder nehmen wegen ausflügen und ich selbst weiß das die erste regel eigentlich ist das man ein messer nie gegen einen menschen anwendet aber mein weiß ja wirklich nie heutzutage, vielleicht rettet ihr mir ja mal das leben oder ich werde entführt wisst ihr, das "kann" passieren aber muss nicht ich weiß das selbstverteidigung auf karate art oder sonstiges leichter und nicht so strafbar ist, ich stelle mal ein bild vom messer rein.
6 Antworten
Ein Messer zur Selbstverteidigung ist so ziemlich das dümmste, was man machen kann.
Bist Du im Messerkampf ausgebildet? Dann bringt Dir das auch nix. Die Gefahr, dass es Dir abgenommen wird und gegen Dich eingesetzt ist viel zu groß.
In einem vernünftigen SV-Kurs würdest Du lernen:
1. Konflikte vermeiden
2. Deeskalierend wirken
3. Flüchten
4. Irgendwelche anderen Dinge
5. Kämpfen
Kommt auf das Messer an, die Klingenlänge allein hilft da nicht.
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig wenn du nicht (mindestens 43) Zeugen hast die dir Notwehr bezeugen.
Es kann auch so ausgehen:
Wie hies es zu der (ersten) Verhandlung - Der Verurteilte machte diesen Fehler:
"Er fühle sich nicht als Täter, sondern als Opfer", hatte er zu Beginn des Prozesses gesagt. Obwohl er diese Äußerung im Laufe der Verhandlung revidierte, lag sie wie ein Schatten über dem Verfahren."
Das gepaart mit einem harten Hund von Richter (M. Götzl, der später im NSU Prozess die Tschäpe lebenslang hinter Gittern schickte..) und man hat schon verloren...
https://www.heise.de/tp/features/Muenchner-Urteile-gegen-Zivilcourage-3382688.html
Für den Wald finde ich es nicht besonders geeignet da man mit dem Wellenschliff nicht gut schnitzen kann und das Messer auch keine gute Qualität hat. Aber es ist erlaubt.
Gehts etwas "genauer"?
Also:
Messer mit fester Klinge?
Klappmesser?
Klappmesser, das man nur mit 2 Händen aufbringt?
Klappmesser das man mit einer Hand aufbringt?
Klappmesser, das man mit einer Hand aufbringt und verriegelt?
WARUM NICHT ETWAS GENAUER?
Wie wäre es mit einem Link von deinem gekauften Messer oder einem Foto?
So kann man gar nichts darüber sagen, vielleicht ist es eine Waffe...
Nur soviel - "Selbstverteidigung " würde ich nicht als Grund angeben, wenn ich aufgehalten würde...
Leider weiß ich nicht soviel über messer, ich kann nur sagen es ist aus dem aldi in meiner nähe und die klinge ist 8cm lang, es muss mit 2 händen aufgemacht werden da es eine sicherung hat, ich nehme das messer hauptsächlich mit auf ausflüge in die wälder oder halt im ALLER schlimmsten notfall zur selbstverteidigunf, ich würde niemals nur wegen einer kleinen sache ein messer an einem menschen anwenden, da dies ka eigentlich die erste regelung ist :/
Und dein Handy kann keine Bilder machen und deshslb kannst du hier auch keine Bilder reinstellen...
Was man sich unter einer Sicherung vorstellen muss, die das aufmachen verhindert ist mir asuch nicht klar...
Nur soviel kann man schon jetzt sagen : Die 8cm interessieren erinen Dreck, es gibt keine max. Länge bei Klappmessern!
Bist du nicht in der Lage, das im Internet zu finden und ein Bild einzustellen, wenn du schon kein Handy bedienen kannst oder niemanden kannst der eins hat und erin Bild für dich machen kann?
So wird das nichts - womöglich trägst du was herum, dass dir richtig Ärger machen kann, aber du rückst ja nicht mit der Sprache herasus...
Ein Messer gekauft zur Selbstverteidigung ????
Laß' mich raten, wie man mit einem Messr umgeht (!) - davon hast Du keine Ahnung ? Wenn Du Pech hast und einen bösen Buben mit Deinem Spielzeug beeindrucken willst nimmt der es Dir schlicht ab und Du hast ein weiteres Problem.
Zur Selbstverteidigung rate ich wie immer zu Arnis/Escrima, hier bei uns lernst Du auch wie man in einer Kampfsituation ein Messer effektiv einsetzt. Kleiner Hinweis : Als Stichwaffe leichter abzuwehren denn als Schnittwaffe, nicht die Spitze ist ausschlaggebend sondern die Schärfe.
Sieh Dir ein paar Videos von Franck an, so benutzt Du ein Messer. Lerne dies in einem Modern Arnis/Escrima Verein in Deiner Gegend.
https://www.youtube.com/watch?v=_gJnBLEAOXs
https://www.youtube.com/results?search_query=franck+ropers&pbjreload=10
Guter Kommentar, aber diese spätpubertären Gewaltfantasien mit Lehrvideos zu befeuern... keine gute Idee. Ich glaub, der Fragesteller wird das falsch verstehen.
Ja, denn:
Es ist verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen!
Beides ist ja hier nicht der Fall.
Also das messer is so das es eine sicherung hat und man es sozusagen mit.einer hand entsperren und mit der andren aufziehen muss
Dann ist es kein Einhandmesser. Aber mal eine ganz andere Frage: Hast Du es so nötig? Auch wenn es keine verbotene Waffe ist, so verursacht ein Messer doch furchtbare Verletzungen und Du solltest Dir schon mal überlegen, ob Du wirklich bereit bist, so ein Messer einzusetzen und falls ja in welchem Fall und gegen wen.
WENN Du es einsetzt, kannste Dich gleich mal auf eine Runde Jugend-Knast einrichten.
Ich wurde leider schonmal verprügelt und bestohlen weswegen ich so etwas lieber in meiner tasche hätte natürlich würde ich es nicht einfach so verwenden aber wenn es wirklich an die schlimmste grenze geht und mam versucht mir zum beispiel wirklich etwas schlimmes antuhen will dann habe ich es doch lieber so etwas dabei zu ahben verstehen sie?
Würde es nur ungern an menschen benutzen, aber ich gehe auch öfters mal mit freunden in wald wo das messer hauptsächlich benutzt wird
Verstehe ich aber Du wirst es nicht benutzen.
Hat das Teil auch einen Namen?
Ok gut zu wissen, aber trotzdem nehme ich es immer mit wegen ausflüge in die wälder öfters von daher :D