24-Stunden-Dienst, Spätdienst, Nachtbereitschaft, Frühdienst

3 Antworten

Welche Branche? Welcher Tarifvertrag? Gibt es einen Betriebsrat oder eine andere Mitarbeitervertretung? Bist Du Gewerkschaftsmitglied? Kirchlicher Arbeitgeber? Ist der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband? Fragen über Gegenfragen....

Wenn nicht anders geregelt, aber zum Beispiel mit Einschränkungen im Bereich Pflegeberufe, gilt das Arbeitszeitgesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html

Sonst wird Dir niemand pauschal beantworten können, ob die von Dir nur bruchstückhaft erwähnten Arbeitszeiten und Entlohnungen rechtens sind. Eine Rechtsberatung bei der Gewerkschaft wäre vermutlich die preisgünstigste Rechtsauskunft.


Privatperson789 
Fragesteller
 22.04.2015, 10:20

Ich arbeite in einer betreuten Wohnform. Es gibt einen Haustarifvertrag, der z.B. besagt, dass die Nachtbereitschaft mit 25% Zuschlag entlohnt wird. Dies trifft aber nicht zu. Von den Kollegen konnte mir das bisher keiner erklären. Das Arbeitszeitgesetz findet Anwendung. Zur Zeit herrscht allerdings ein hoher Personalmangel, was ja von den Übrigen abgedeckt werden muss. Ein Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung sind mir nicht bekannt. Ich bin kein Gewerkschaftsmitglied.

lastgasp  22.04.2015, 13:54
@Privatperson789

Im öffentlichen Dienst werden nach § 15 Abs. 6 a Unterabs. 2 BAT

die ersten 8 Bereitschaftsdienste eines Monates mit 15% Arbeitzeit angerechnet (Bereitschaft 18:00h bis 06:00 = 12 Stunden = 1 Stunde und 48 Minuten anrechenbare Arbeitszeit). Das gilt natürlich nur, wenn alles ruhig ist, tatsächlich während der Bereitschaft geleistete Arbeit gehen extra.

Ab dem 8.Bereitschaftsdienst eines Monates werden im öffentlichen Dienst 25% als Arbeitszeit angerechnet, die überwiegend durch Freizeitausgleich verrechnet werden.

Quelle: http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/bereitschaft-25-bereitschaftsdienst-als-arbeitszeit-entgelt\_idesk\_PI13994\_HI1422460.html

Vom Gefühl würde ich sagen, dass Du beispielsweise in meiner Region Hannover eine sehr gute Verhandlungsposition für eine individuelle Regelung hast. Eine Soldarisierung mit Deinen Kolleg/-innen ist vermutlich illusionär, es gibt keine Personalvertretung. Hier hilft nur eine präzise eigene Dokumentation aller Arbeits- und Bereitschaftszeiten und eine Rechtsberatung (Fachanwalt für Arbeitsrecht Honorar für Erstgespräch € 226,10 oder Mitgliedschaft bei Verdi)

Der Grund für miese Bezahlung und Arbeitsbedingungen liegen zu 99% an fehlender gewerkschaftlicher Organisierung.

Privatperson789 
Fragesteller
 22.04.2015, 21:46
@lastgasp

Danke für Deine ausführliche Antwort! Es wundert mich nur, dass entgegen des Haustarifes gehandelt wird. Ich werd da nachfragen:-) Durch diese Dienste und die Teildienste ist man gefühlt nur noch auf Arbeit, was, glaub ich, auf Dauer nicht gesund sein kann

Wirst Du bei der Nachtbereitschaft üblicherweise auch gefordert oder kannst Du normalerweise schlafen?

Ansonsten regelt das Arbeitszeitgesetz, dass die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen mindestens elf Stunden betragen muss, was bei so genannten "kurzen Wechseln" ja nicht gegeben ist. Allerdinsg ist es ja eher praktisch, wenn man das so gestaltet und nicht noch den Heimweg hat. Stell dir vor, Du müsstest nach der Nachtbereitschaft nach Hause und zum Spätdienst wieder antanzen. Finde ich wesentlich unkomfortabler.

Hast du bei der Einstellung keine hinweise dafür bekommen?