Polizei: Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz?
Hallo zusammen,
die Polizei Stuttgart sucht derzeit Pförtner bei den Hauswachen und veröffentlicht in der Stellenanzeige folgende Arbeitszeiten:
1. Tag: Spätdienst 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
2. Tag: Frühdienst 06.00 Uhr bis 13.00 Uhr
2. Tag: Nachtdienst 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Verstößt das nicht massiv gegen das Arbeitszeitgesetz (Ruhezeiten, etc.)? Zwischen 13 Uhr und 20 Uhr am zweiten Tag liegen ja gerade mal sieben Stunden.
Oder sind solche Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst erlaubt?
10 Antworten
Also erstmal gibt es für bestimmte Berufsgruppen Ausnahmen. Außerdem sind das wohl eher die Zeiten für die jeweiligen Wochen-Schichten und nicht jeden Tag anders.
Meistens ist es so, dass zwischen Übergang von Früh zu Nacht ein ganzer Tag liegt.
Ich gehe davon aus, dass hier Früh-, Spät- und Nachtdienst nicht (!) im wöchentlichen Wechsel stattfinden. Sonst würde dort doch „1. Woche/2. Woche/3. Woche“ stehen und nicht „1. Tag/2. Tag“.
Würde es, wenn es tatsächlich täglich wechjseln würde. Aber das wird nicht so sein, üblich ist wöchentlicher Wechsel zwischen den Schichten.
Ja, stimmt wohl. Aber kannst du dir tägliche Wechselschicht in einer Behörde vorstellen? Das ist ein Schreibfehler. Ruf an und frag nach.
Das sind die gleichen Arbeitszeiten, welche die Schichtkollegen ebenfalls haben.
Dafür gibt es eine Ausnahme der EU-Arbeitszeitrichtlinie - und ja, ich hab selber in diesem Schichtrythmus über 5 Jahre lang gearbeitet... es ist schon sehr anstrengend.
Ja weil du an Tag 2 nicht von 0 bis 6 Uhr und von 13 bis 20 Uhr arbeitest im öffentlichen dienst gelt übrigens die selben regeln wie überall
Wo bitte steht, dass der Mitarbeiter die von Dir ermittelten Schichten auch so zu besetzen hat?
Ich verstehe die Frage nicht. Die Zeiten stehen so in der Stellenanzeige.
Eben, und bedeuten für den MA was?
Am zweiten Tag Doppelschicht von gestern 20 Uhr bis Folgetag heute 13.00 Uhr und dann kommt sofort der 1. Tag von 13.00 Uhr bis usw, usf.?
Beispiel, Zitat
Woche Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 Früh Früh Spät Spät Nacht Nacht Frei
2 Frei Früh Früh Spät Spät Nacht Nacht
3 Frei Frei Früh Früh Spät Spät Nacht
4 Nacht Frei Frei Früh Früh Spät Spät
Ich verstehe das so, dass der Pförtner nach seiner Frühschicht (Ende: 13 Uhr) am zweiten Tag nur sieben Stunden Ruhezeit hat (bis 20 Uhr), bis seine nächste Nachtschicht (20-6 Uhr) beginnt. Danach, so steht es ergänzend in der Ausschreibung, hat der MA zwei Tage frei, bis der Turnus von vorne beginnt. Aber sind nicht mindestens 11 Stunden Ruhezeit Pflicht (bis auf wenige Ausnahmen)?
Wieso 7 Stunden?
Heute Füh ab 06.00 bis 13.oo Uhr, und Morgen ab 13.00 Uhr sind bitte viele Stunden Pause?
Meine Patentante sagt, heute 13 bis 24 sind 11 Stunden, und morgen ab 00.00 bis 13.00 sind 13 Stunden, also 26 Stunden frei.
Aber dann würde da doch „1. Woche/2. Woche“ stehen und nicht „1. Tag/2. Tag“, oder habe ich einen Denkfehler?