Arbeitszeiten, Spätdienst-Nachtbereitschaft-Frühdienst?

4 Antworten

Das Arbeitszeitgesetz ist sehr dehnbar ausgelegt. Ziel muss es ja sein, für sein Geld auch entsprechend zu dienen.  Dass das nicht immer einfach ist und für den geplagten AN auch anstrengend sein kann, ist fast vorhersehbar. Geteilte Dienste sind alles andere als ideal. Aber es gilt weiterhin der Grundsatz:

Augen auf bei der Berufswahl!

Ruhezeiten von 11 Stunden können auf 10 Stunden heruntergesetzt werden,besonders in den Pflegeberufen

Die Aufteilung im Dienstplan ist leicht zu erklären. Die Bereitschaftszeit wird ja ganz anders berechnet als die anderen Zeiten. Da ist nichts unrechtliches dran das getrennt aufzuschreiben. Schwieriger ist es wenn nachmittags noch andere Klienten betreut werden, da bewegst du dich sicherlich nicht mehr innerhalb des Arbeitszeiten Gesetzes. Allerdings gibt es im Behinderten- oder Pflegedienst durchaus Ausnahmeregeln. Hier musst du dich bei deinem AG erkundigen, ggf. auch beim Betriebsrat.

google dir das arbeitszeitgesetz.. das mit den ruhezeiten gilt nicht immer und generell.... gerade beim schichtdienst kann das auch anders sein....