U25 ALG2 Antrag Kindergeld?

Bild - (ALG II, Kindergeld, U25)

5 Antworten

Das Kindergeld für das 1 und 2 Kind beträgt ab dem 01.01.2016 derzeit 190 €,also stehen dir min. 190 € Kindergeld zu,wenn dein Vater / Eltern im Haushalt nicht noch mehr Kinder haben für die Kindergeld bezogen wird !

Du musst in den Antrag eintragen das dein Vater dein Kindergeld bezieht.

Nun solltest du vorher klären ob es dir dein Vater nachweislich jeden Monat selber überweist bzw.eine Veränderungsmitteilung an die Familienkasse der Agentur für Arbeit gibt,wenn du nicht min. Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes bekommst.

Diese findest du im Internet zum ausdrucken,darin kannst du dann deine Bankverbindung angeben und deinen Vater unterschreiben lassen,dann hat dein Vater nicht nur keine Problem wegen der monatlichen Überweisung,sondern das ganze geht auch zügig über die Runden und du bekommst es dann direkt von der Familienkasse auf dein Konto.

Nur wenn du keinen Unterhalt von min. deinem Kindergeld bekommen würdest und er dir das Kindergeld nicht freiwillig zukommen lässt bzw.die Veränderungsmitteilung an die Familienkasse gibt,kannst du dann einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen.

Das allerdings dauert seine Zeit,dann wird nach Eingang deines Antrages erst mal das Kindergeld vorläufig eingestellt und dein Vater / Eltern angeschrieben,er / sie müssten dann Angaben und Nachweise über geleisteten Unterhalt an dich erbringen.

Erst wenn das dann alles geklärt wäre würde ab der vorläufigen Einstellung das Kindergeld rückwirkend an dich gezahlt.

Dies musst du jetzt erst mal mit deinem Vater klären und dann dementsprechend Angaben im Antrag machen.

Denn wenn du jetzt angibst das du das Kindergeld schon bekommst,dann rechnet es dir das Jobcenter ggf.schon als Einkommen auf deinen Bedarf an,obwohl du es noch gar nicht bekommst und dieses Geld fehlt dir dann.

Bekommst du also dann dein Kindergeld gezahlt bzw.ist geklärt das du es von deinem Vater oder direkt von der Familienkasse bekommst,dann wird es dir bis auf 30 € Versicherungspauschale auf deinen Bedarf angerechnet,egal ob du eine oder mehrere Versicherungen hast oder nicht,deshalb ja auch Pauschale.

Dir würden dann also nur angenommen 160 € und nicht 190 € Kindergeld angerechnet,somit hättest du dann 30 € mehr also ohne sonstiges Einkommen ( Kindergeld / Waisenrente usw. ) ,dass aber nur so lange wie du kein Erwerbseinkommen erzielst.

Denn dann fallen diese 30 € weg,dafür hast du dann Anspruch auf Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll und in der ersten Stufe ( 3 gibt es ) stehen dir vom Brutto 100 € Grundfreibetrag zu,darin sind dann diese 30 € und eine Pauschale für Werbungskosten von 15,33 € enthalten.

Das Kindergeld musst du ja trotzdem bekommen. Kannst eintragen, dass du Kindergeld bekommst. Das Arbeitslosengeld wird dem ja angerechnet. Dein Vater wird dir das KG ja jeden Monat überweisen müssen, denn das steht dir ja zu
Er darf das nicht einbehalten oder sonst was. Wenn er dir das jeden Monat überweist, gib es ruhig an, dass du KG bekommst. Hab ich auch so gemacht.

DerHans  17.04.2016, 12:59

Im Regelsatz ist das zustehende Kindergeld bereits berücksichtigt.

man bekommt für den gleichen Tatbestand nicht doppelt Geld

2602Janine  17.04.2016, 13:02

Ja eben. Und gerade weil es angerechnet wird, muss sie es ja auch so angeben. unabhängig davon, ob ihr Vater es überwiesen bekommt oder sie. Aber es steht nur ihr zu.

das kindergeld bekommt dein vater also und nicht du. wenn du ausbildungssuchend oder in einer schule bist, kann dieses kindergeld bezogen werden und du kannst es umleiten lassen. wenn nicht, steht dir dieses kindergeld nicht mehr zu.

Wenn du bereits Alg 2 beziehst, wird das Kindergeld dagegen gerechnet. Davon bleiben dir dann 30 € Versicherungspauschale.

Das ist unabhängig davon, ob du eine Versicherung bezahlst oder nicht.

Weitere öffentliche Gelder bekommst du nicht

Du trägst das Kindergeld dort ein und stellst bei der Kindergeldstelle einen Antrag darauf, dass das Kindergeld ab Auszug direkt an Dich überwiesen wird.

eden111295 
Fragesteller
 17.04.2016, 13:11

Also trage ich dort ein das ich es beantrage, und welche Nachweise muss ich dazu legen? ich hab keine

sozialtusi  17.04.2016, 18:03
@eden111295

Nein, du trägst ein, dass du es bekommst und stellst danach einen Antrag auf Abzweigung. Angerechnet wird es Dir aber eh - ob Du es einträgst oder nicht. NAchweis brauchst Du eigentlich fürs Kindergeld nicht.