21 Uhr Feierabend und am nächsten Morgen um 6 Uhr Arbeitsbeginn ist das erlaubt?
7 Antworten
Das sind nur 9 Stunden Abstand zwischen den Schichten. Das ist nach Arbeitszeitverordnung nicht legal. 11 Stunden Abstand müssen sein.
Grundsätzlich 11 Stunden aber es gibt Ausnahmen.
Auf der Seite der Arbeitskammer ist das recht verständlich erklärt
NEIN.
Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit beträgt 11 Std und kann unter gewissen Umständen auf 10 Std verkürzt werden (s. §5 ArbZG).
9 Std wie in deinem Fall sind rechtswidrig.
Nein.
Die gesetzliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden.
Bin aber kein Profi, es gibt sicherlich auch Ausnahmen.
Nein …!