2% Trinkgeld an Küche

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8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast Du einen Arbeitsvertrag? Wenn ja, dann kommts drauf an, ob davon was drin steht und wie es geregelt ist. Wenn nicht, dann würde ich das mal ansprechen - es ist verstößt nämlich gegen das Prinzip der Gleichbehandlung. Dein Trinkgeld unterliegt nämlich wesentlich höheren Schwankungen als das der Küche, die nämlich quasi am Umsatz beteiligt wird, während Du auf den guten Willen der Gäste angewiesen bist.

Ansprechen...

ich findes es richtig das die küche was abbekommt, aber wie wärs mit einer Trinkgeldkasse..

also jede Servicekraft hat ein portmonai, der chef schau nach umsatz und wechselgeld, rest ist trinkgeld dfon geht was an die küche oder das kommt eine extra kasse und am monatsende wird gerecht geteilt unter allen....

Dass mit der Küche geteilt wird, finde ich auch mehr als in Ordnung, das war bei meinem Gastrojob auch so. Du willst ja auch, dass die Küche dir hilft, wenn ein Kunde mal kleine Programmänderungen möchte oder sonstwelche Extrawünsche hat. Aber dass die Sache aus dem Umsatz bezahlt werden soll, finde ich auch sehr krass und kann mir auch nicht vorstellen, dass das so ganz in Ordnung ist. Ich würde mich mit den anderen Kollegen mal zusammensetzen und danach zum Chef gehen und ihm damit konfrontieren. Kann ja nicht sein, dass du draufzahlst, weil die Leute nicht so spendabel waren...

Die Frage stellt sich, wie lange du dich mit der Küche vertragen willst? Hat die Küche keinen Anspruch auf Trinkgeld? Normalerweise wird das Trinkgeld durch die Anzahl der Mitarbeiter geteilt inkl. Küche.

klarakarlson  13.04.2010, 10:40

Aber die 2% werden doch nicht vom Umsatz genommen,sondern vom Trinkgeld,oder???

hibou75 
Fragesteller
 13.04.2010, 10:51
@klarakarlson

Huhu klarakarlson!

Nein, Du hast schon richtig gelesen: Nicht vom Trinkgeld sondern vom Umsatz! Wenn es von meinem Trinkgeld wäre, könnte ich damit leben, da 2% nicht viel ist...aber hier werden die 2% vom Umsatz berechnet!!!!

LG, hibou75

Wenn schon Trinkgeld geteilt wird dann nur das tatsächliche.Eine Hochrechnung vom Umsatz ist nicht möglich. Es müßte dann das gesammte Trinkgeld gesammelt und dann unter allen geteilt werden.In meinen Augen ist das aber ungerecht.Der Kellner bekommt vom Gast Trinkgeld weil er vileicht besonders freundlich war,oder dem Gast nen Sonderwunsch erfüllt hat.Die Küche hat damit dann eigendlch nix zu tun.