2 Mieter, beide Anwesend, und Nur einer unterschreibt das Abnahmeprotokoll und der andere nicht?

1 Antwort

Es muss überhaupt keiner das Protokoll unterschreiben. Das Protokoll stellt zunächst mal nur den Zustand der Wohnung fest, sodass es darüber keine späteren Streitigkeiten mehr geben kann.

Erst im nächsten Schritt stellt sich nun die Frage, wer welche der festgestellten Schäden zu tragen hat. Das muss für jeden der einzelnen Punkte separat angeschaut werden.

Und hierbei gilt der Grundsatz, dass der Vermieter die Verschlechterung von Sachen zu tragen hat, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind (§538 BGB). Einzige Ausnahme sind die Schönheitsrenovierungen, sofern diese im Vertrag in gesetzeskonformer Form vereinbart sind.

Mhofii 
Fragesteller
 09.06.2018, 16:24

Es geht eher darum, dass ich damit nicht einverstanden bin und laut verwaltung nichts mehr tun kann, weil eine (nicht meine) unterschrift geleistet wurde

Renick  09.06.2018, 16:41
@Mhofii

Ich wollte dir mit meiner Antwort erklären, dass die Hausverwaltung sich da irrt, da kann man sehr wohl noch etwas tun.

Und wenn es nach den Unterschriften geht, dann wären sehr wohl beide Unterschriften nötig. Wenn 2 Parteien im Vertrag stehen, dann sind auch 2 Unterschriften nötig.

Zudem ist die Methode mit der elektronischen Unterschrift etwas dubios, wenn man nicht die Gelegenheit bekommen hat, zu lesen, wofür man eigentlich unterschreibt. Je nach den genaueren Umständen könnte die Unterschrift also sehr wohl anfechtbar oder widerrufbar sein.

Ich behaupte, kein Richter würde dich zu einer Schadenersatzleistung verdonnern, wenn du nicht zuvor die Möglichkeit bekommen hast, den Rechtsanspruch der Forderung prüfen zu können.

Du solltest dich daher entsprechend wehren in den Punkten, mit denen du nicht einverstanden bist. Und wenn du selber nicht weiter kommst, dann schalte einen Anwalt ein.

Mhofii 
Fragesteller
 09.06.2018, 22:39
@Renick

Danke für deine antwort