14 und 28 altersunterschied zu gross?

16 Antworten

Verliebt und lieben sind 2 verschiedene Begriffe. Verliebt kannst du 20 Mal am Tag in X-beliebige Personen sein. Liebe ist viel seltener und tritt i.d.Regel erst nach Monaten auf.

Trotzdem finde ich den Altersunterschied viel zu groß....Abgesehen davon, dass gegenüber des Älteren diverse Anschuldigungen entstehen, finde ich den Unterschied des Entwicklungsgrades enorm.

Leider gibt es dort gesetzliche Lücken...

Der Altersunterschied ist schon sehr groß, es gibt tatsächlich einige Gesetze, mit denen er in Konflikt geraten könnte:

Hier mal die komplette Liste:

Sexuelle Handlungen sind strafbar, wenn

a) einer der Partner unter 14 Jahre ist.

  • GRUNDSÄTZLICH IMMER! (StGB §176)

Aber: Sind beide Partner unter 14, entfällt die Strafbarkeit wegen mangelnder Strafmündigkeit!

b) einer der Partner unter 16 Jahre ist UND

  • zwischen den Personen ein Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht (StGB §174 (1))
  • der andere über 21 ist UND "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" ausgenutzt wird UND jemand Strafantrag stellt (StGB §182(3))

c) einer der Partner unter 18 Jahre ist UND

  • eine Abhängigkeit durch ein Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis ausgenutzt wird (StGB §174 (1)) (bitte den dezenten Unterschied zu o.g. Tatbestand beachten!)
  • eine Zwangslage ausgenutzt wird (StGB §182 (1))
  • dafür Geld gezahlt wird (StGB §182(2))

Kurz gesagt: Wenn er weder dein Lehrer, Ausbilder, Vorgesetzter o.ä. ist, keine Zwangslage ausnutzt, dich nicht dafür bezahlt und deine Eltern einverstanden sind, wäre es ok.

Ich würde es totzdem langsam angehen, Du bist zwar momentan in ihn sehr verliebt, aber ob daraus wirklich Liebe wird, wage ich zu bezweifeln.

Und bitte die Verhütung nicht vergessen, es gibt hier schon genug "Bin ich schwanger?!?"-Fragen ;-)

Nordmann2000  08.01.2014, 14:58

"Einige" Gesetze? Offenbar kommt nur StGB §182(3) in Frage.

du bist also schon noch sehr jugendlich... das würd ich nicht wirklich wagen. würde warten bis du 18 bist! ( meine eltern haben 30 jahre unterschied) wenn du 18 bist wirst du's warscheinlich nicht mehr auf den haben aber warte besser!!!

Hallo ;-))

Abgesehen davon, dass das Gesetz solch eine "Liebe" verbietet, denke ich dass ein 28 jähriger junger Mann viele andere Interessen vertritt, anders denkt und anders fühlt, als ein 14 jähriges heranwachsendes Mädchen.

Da du noch Minderjährig bist und demnach noch nicht volljährig bist, wäre es:

  1. nicht sehr ratsam eine Beziehung mit einem doppelt so alten Partner zu führen.
  2. Mit 14 Jahren hat man noch nicht die Reife erreicht um eine Beziehung (die Rede ist von einer ehrlichen Liebesbeziehung) zu führen.
  3. Wie schon oben genannt, hat ein 28 Jähriger Mann oder eine 28 Jährige Frau andere Ziele, die er/sie sich setzt.

Da du ja noch 14 Jahre jung bist (auf dem Weg in die Pubertät) wäre es erstmal ratsam die Liebe oder die Gefühle nicht zu erzwingen. Denn eine/r die/der aus der Pubertären Phase raus ist, nimmt sich andere Ziele in Sicht.

Deswegen würde ich dir raten, solch eine Beziehung "jetzt", da wo du noch deine Schule hast, dich nicht damit auseinander zu setzen. Später mal, wenn du eine gewisse Reife erreicht hast (die Rede ist ab dem 16. Lebensjahr) kann man von einer Beziehung sprechen. Dennoch sollte der Altersunterschied nicht allzu hoch sein.

clemensw  07.01.2014, 22:03

Abgesehen davon, dass das Gesetz solch eine "Liebe" verbietet

Aber nur unter bestimmten Umständen. Ansonsten dürfen die beiden...

Canno1992  07.01.2014, 22:38
@clemensw

Okay. Das ist mir neu. Wo steht, dass man sowas darf? Ich dachte immer ein 14 Jähriger oder eine 14 Jährige sei Minderjährig.

;) nichts gegen dein Kommentar, aber unter "welchen" Umständen, darf man denn sowas?

clemensw  07.01.2014, 22:59
@Canno1992

Wo steht, dass man sowas darf?

Falsche Frage. Wo steht, was man nicht darf? In StGB §174 bis 184g.

Ich dachte immer ein 14 Jähriger oder eine 14 Jährige sei Minderjährig.

Minderjährig, aber über dem Schutzalter.

Canno1992  07.01.2014, 23:09
@clemensw

Na dann mal los ;-))

Der Altersunterschied ist zu groß! Wenn Du ein wenig nachgedacht hättest, dann wäre diese Frage überflüssig. Ist nicht böse gemeint, nur, Du bist Minderjährig und er ein Erwachsener Mann. Ganz allgemein darf jeder seine Liebe leben und auch dass Alter spielt da nicht wirklich eine Rolle, aber in deinem Fall ist die Grenze schon gesprengt. Ihr liebt euch, dass glaube ich auch, nur, übernimmt er die volle Verantwortung dafür, das du quasi noch ein halbes Kind bist, Du in vielen Dingen gerade im reifen begriffen, sprich, in der Pubertät?

Merkwürdig auch, dass Deine Eltern dass so locker sehen. ...