14-Briefträger

7 Antworten

Um Kinder und Jugendliche in Deutschland vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren, ist generell die Beschäftigung unter 15 Jahren verboten. Für Schüler ab 13 Jahren gilt die Ausnahme, mit Einwilligung der Eltern höchstens zwei Stunden am Tag in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen zu arbeiten. Darunter fallen einfache Tätigkeiten wie Zeitungen/Werbung verteilen (ohne schweres Tragen), Erteilung von Nachhilfe, Helfen bei Gartenarbeiten, Babysitten, Tiere und Pflanzen betreuen oder Reinigungsarbeiten. Auf keinen Fall als Briefträger.

NoNameDaniel 
Fragesteller
 28.07.2014, 23:03

Ach ok

Hallo Daniel, das kommt meistens ganz auf den Arbeitgeber drauf an. Ich habe auch mit 15 in unserem Dorf einmal die Woche Zeitungen ausgetragen und dafür 5€ bekommen. Aber wie schon gesagt, kommt ganz auf den Arbeitgeber drauf an.

also ich trage zeitung aus und bekomme dafür 10 euro ich sag nur echt leicht verdientes geld das dauert meisten nur 45 minuten ... aber ich weis nich ob das der gleiche job ist aber ich glaub auch nich das du schon briefe austragen darfst zeitung austragen schon aber briefträger?

Du kannst aber mal schauen ob Austräger für Werbeblätter oder Wochenzeitungen gesucht werden...

Warum denn Breifträger? Ich glaube nicht das die Post dich mit 14 Jahren die Briefe austragen läßt, zumindest nicht alleine!