13 tage durcharbeiten möglich?

7 Antworten

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4493

Wenn jemand am Montag anfängt zu arbeiten und dann einschließlich der nächsten 2 Sonntage durcharbeitet, tritt die Verpflichtung zur Gewährung des Ersatzruhetages erst nach dem 1. Sonntag auf. Damit könnte also 7 + 12 Tage hintereinander gearbeitet werden. Somit sind nach dem Arbeitszeitgesetz 19 Arbeitstage in Folge möglich.

Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§ 6 ArbZG) berücksichtigt werden. Eine dieser Erkenntnisse ist, dass es keine Arbeitsperioden von 7 oder mehr Arbeitstagen in Folge geben soll. 

Da es jedoch kein optimales Schichtsystem gibt, ist jedes Schichtsystem in der betrieblichen Praxis einer zusammenfassenden, globalen Betrachtung im Rahmen der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) zu unterziehen.

Weitere Abweichungen sind durch Tarifvertrag oder durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrages möglich (vgl. §§ 7 und 12 ArbZG).

Stellwerk  10.11.2020, 09:48

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html:

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

Familiengerd  10.11.2020, 10:27
Somit sind nach dem Arbeitszeitgesetz 19 Arbeitstage in Folge möglich.

Das ist zwar nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG möglich unter Berücksichtigung der Ausgleichstage und je nach dem, wann der Zeitraum beginnt.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH (Urteil vom 9. November 2017, Az.: C-306/16) muss ein Ruhetag nach spätestens 12 Arbeitstagen eingelegt werden.

Gerade im Weihnachtsgeschäft - wenn solche Dienstzeiten also betreibswirtschaftlich leicht gerechtfertigt sind (also eine Ausnahme und nicht die Regel) - ist so was durchaus möglich und rechtens.

Natürlich muss man euch dann auch entsprechend bezahlen und auch die Ersatzruhezeiten ermöglichen.

Ich frage mich, worüber Du Dich da beschwerst, schau Dir doch mal die Selbstständigen an, egal in welcher Branche, die kennen alle das Wort Feierabend oder Wochenende nicht, die arbeiten alle weit mehr als die tariflich vereinbarten Stunden, und? beklagen sie sich? Nein - Im Gegenteil, viele von denen nehmen es sogar gerne auf sich, um anderen in ihren Firman einen Arbeitsplatz (und somit eine Grundlage für ihre finanzielle Existenz) zu geben. Also Bitte - ziehe das ohne zu "meckern" jetzt mal so durch, es wird auch wieder Zeiten geben, wo Du mehr Freizeit bekommen wirst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schau doch mal in der Landwirtschaft,während der Erntezeit wird dort 3 bis 4 Wochen durchgearbeitet bis zu 15 Stunden am Tag dazu sagt auch niemand etwas.

Ja, bis zu 19 Tage ist möglich dazu gibt es Berechnungsschlüssel.

Du musst dennoch mindest 4 Tage im Monat frei haben und deine durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf die 48 Stunden nicht überschreiten. Durchschnittlich heisst, das du auch mal ne Woche mehr Arbeiten kannst, es muss sich eben irgendwann anders innerhalb von 4 Wochen ausgleichen.

Und natürlich müssen Überstunden die du mehr hast, als dein Vertrag hergibt ausgeglichen werden entweder durch zusätzliche Freizeit oder durch Auszahlung. Je nachdem was bei euch Betriebliche Übung ist.

Familiengerd  10.11.2020, 10:26
Ja, bis zu 19 Tage ist möglich dazu gibt es Berechnungsschlüssel.

Das ist zwar nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG möglich unter Berücksichtigung der Ausgleichstage und je nach dem, wann der Zeitraum beginnt.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH (Urteil vom 9. November 2017, Az.: C-306/16) muss ein Ruhetag nach spätestens 12 Arbeitstagen eingelegt werden.