Was heißt 5,5 Tage Woche in der Altenpflege

3 Antworten

Bevor man das korrekt beantworten kann, sind folgende Fragen zu klären: Ist der Betrieb tarifgebunden? Gibt es Arbeitszeitvereinbarungen mit dem Betriebsrat? Grundsätzlich gilt das Direktionsrecht, das bedeutet das Inhalt und Aufgaben im Arbeitsbereich vom Arbeitgeber allein bestimmt werden können. Er bestimmt auch, wann, also an welchen Tagen und zu welchen Zeiten, gearbeitet werden muss. Da kommt sofort die nächste Frage: Wie hoch ist der Beschäftigungsumfang? Vollzeit oder Teilzeit, 35, 37, 38,5 39, 39,8 oder sogar 40 oder 42? Die Angabe im Vertrag man müsse 5,5 Tage arbeiten deutet erst mal nur darauf hin, dass auch Wochenendarbeit dabei sein kann. Aber auch wenn da 5Tage-Woche stände, heißt das nicht, das man einen Anspruch auf Arbeit von Montag bis Freitag hat. Und damit es schön kompliziert wird, muss man dann noch wissen, dass es zahlreiche Arbeitnehmerschutzgesetze in D gibt, die ein Arbeitgeber einhalten muss, allen voran das Arbeitszeitgesetz. Ggf. bitte konkreter Angaben zu den gen. Fragen machen ;-)

Du arbeitest dann 5 volle Tage und noch einen halben dazu. Hast Du das nicht abgeklärt, bevor Du Deinen Vertrag unterschrieben hast?

doch ich habe er abgeklärt aber jetzt stellt sich alles anders raus auf dem dienstplan

@Lenikia

Dann wehr Dich, wenn es nicht so ist, wie Du Dir das vorstellst und nicht so ist, wie in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

ja hab ich schon gemacht die interessiert es aber nicht und die Begründung ist weil Februar ein kürzer Monat ist und ich muss da 10-11 Tage durcharbeiten

@Lenikia

Dann musst Du denen erklären, dass Du dann in allen Monaten mit 31 Tagen weniger arbeiten wirst. Solch einen Schwachsinn hab ich noch selten gehört. Es ist schon immer so, dass der Februar nur 28 bzw. 29 Tage hat. Nächstes Jahr musst Du dann hoffentlich nicht mehr arbeiten im Februar, denn da ist es nur 1 Tag weniger, da wir dann ein Schaltjahr haben.

@Lenikia

Das "riecht" nach einem privaten Arbeitgeber in Niedersachsen... Gewerkschaftsmitglied? Da besteht ggf. deutlicher Beratungsbedarf. 11Tage am Stück ist absolut unzulässig. Das machen nicht mal Ärzte im Bereitschaftsdient.

Ganz einfach, 5 volle Tage (denke mal Mo-Fr) und noch einen halben Tag (evtl. Sa oder So halbtags) :))