Probearbeiten in einer anderen Firma.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zwei Verstösse des Mitarbeiters sind hier denkbar:

  1. er hat bei der Konkurrenz gearbeitet, das darf er nicht.
  2. er hat dem Chef eine Begründung für die unbezahlte Dienstbefreiung "erfunden". Unbezahlte Dinestbefreiung ist aber kein Erholungsurlaub = Arbeit erlaubt.

Das Erste ist nicht erlaubt, das Zweite ist nicht nett. Bewerben darf er sich natürlich jederzeit woanders. Nur wird der Chef möglicherweise mit ihm keine Zukunft mehr planen. Es sei denn, der Chef hat Qualität und fragt ihn warum es ihm nicht mehr bei der jetzigen Firma gefällt. Solche Chefs gibt es auch, aber selten.

Der Chef darf ihm nicht kündigen, weil er nach einer anderen Arbeit sucht. Auch die Probearbeit darf er nicht verbieten, da es sich um unbezahlten und bereits genemigten Urlaub handelt. Anders als beim bezahlten Urlaub, handelt es sich beim unbezahlten Urlaub in der Regel nicht um einen sog. Erholungsurlaub.

Urlaub dient dazu sich zu regenerieren. Rein rechtlich verstößt er gegen seinen Vertrag, wenn er im Urlaub bei einer anderen Firma arbeitet. Das wäre auf jeden Fall ein Kündigungsgrund. Wenn nicht sogar fristlos.

Reisende soll man nicht aufhalten. Den Spruch wird sein Chef sicher kennen.

Wenn die Probearbeit in einem Konkurrenzunternehmen stattfindet, so kann der chef dies sehr wohl verbieten. Die Suche nach einem neuen Job ist kein Kündigungsgrund.