Probearbeiten trotz Festanstellung - was ist wirklich erlaubt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich frage mich jetzt, ob es in Ordnung war das sie OHNE Absprache mit unserem Chef woanders Probe gearbeitet hat

Wenn in Ihrem Arbeitsverrag eine Nebenbeschäftigungs(verbots)klausel vereinbart war, wäre es das selbstverständlich nicht und aus Vertragsverletzung heraus Grund zur fristlosen Kündigung.

Das zu verfolgen macht allerdings nur bei entsprechend längerer Kündigungsfrist Sinn.

Nicht zuletzt könnte hier ihre Kündigung zur Unzeit ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorliegen, da die Kündigung unmittelbar vor Urlaubsantritt bewußt zum Nachteil des ArbG gewählt wurde, um dessen grds. möglichen Widerruf und Arbeitsverpflichtung gegen Vergeltung des Erholungsurlaubsanspruchs beraubt wurde.

Auch hier gilt: Justitiabel, aber lohnt Rechtsverfolgung? Ist ein Schaden entstanden (Aushilfskraft bei unerwartetem Personalengpaß?)

IMHO macht es keinen Sinn, (zumal auf fliehende) Spatzen mit Kanonen zu schießen.

Reisende soll man bekanntlich nicht aufhalten.

Als ArbG darf man sich aber spätstens bei Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses an diese mangelnde Loyalität erinnern und insb. mit der Formulierung zum Verhalten und ostentativem Verzicht auf Dankes- und Grußformeln quiittieren.

G imager761

Ich danke dir, dass hilft mir bisher am besten weiter!

Eine Kündigung zur Unzeit gibt es mE im dt. Arbeitsrecht nicht. Solange die Kündigung fristgerecht erfolgt ist der Zeitpunkt egal.

Ob vor dem Urlaub, während der Krankheit oder auch während betrieblicher Probleme, der Arbeitnehmer kann sein Recht auf Kündigung jederzeit wahrnehmen.

Mangelnde Loyalität kann ich hier auch nicht erkennen.

@Maximilian112

Ist doch klar. Das ist Arbeitsrechtsauslegung strikt aus Arbeitgebersicht. Oder warum wird diese Antwort wohl sonst von Arbeitgeberseite als die "beste" angesehen?

@Route18

Ich bin kein Arbeitgeber, wie oft denn noch? Ich will auch niemanden was böses sondern nur eine gernerelle Antwort zum Thema "Probearbeiten", weil mich das schlicht interessiert und jetzt durch dieses Sachlage aufgekommen ist. Man kann sich nie genug informieren. Und mangelnde Loyalität - das ist immer Auslegungssache. Wer die ganze Vorgeschichte nicht kennt, sollte sich dazu kein Urteil erlauben. Noch dazu bezog sich meine Frage NIE darauf. Ich möchte alle bitten, niemanden zu verurteilen und in eine Schublade zu packen. Das ist fehl am Platz. Um es nochmals klar zu sagen: Ich werde ihr keine Steine in den Weg legen. Meine Frage war NICHT dazu da, um ihr aus irgendetwas einen Strick zu drehen. Sondern diente lediglich der Information. Ich hoffe, damit ist das Thema vom Tisch. Weiterhin, wärt ihr selbst Arbeitgeber oder in einer Situation eines solchen, wäre die Antwort jetzt garantiert auch anders ausgefallen, wenn man ehrlich ist ;-).

"Als ArbG darf man sich aber spätstens bei Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses an diese mangelnde Loyalität erinnern und insb. mit der Formulierung zum Verhalten und ostentativem Verzicht auf Dankes- und Grußformeln quiittieren."

Das ist ja wohl ein dicker Hammer und zeigt nichts anderes als Rachegelüste. Dir ist ja wohl bekannt, dass ein Arbeitszeugnis die überwiegende Zeit der Beschäftigung umfassen muss und sich nicht an einmaligen Vorfällen orientieren darf, die zudem nach der erfolgten Kündigung lagen.

Zumal du einen Nachweis schuldig wärst, wodurch eine Kündigung vor dem Urlaub gegen Treu und Glauben verstoßen soll.

@PeterSchu

Zum letzten mal an dieser Stelle: ich habe weder vor ihr ein schlechtes Arbeitszeugnis auszustellen, ganz im Gegenteil. Noch mich in irgendeiner Art und Weise zu rächen. Bitte erst lesen und dann aburteilen! Mir ging es NUR um die Frage bezugnehmend Probearbeiten. UM NICHTS ANDERES! Ich verstehe nicht, warum nicht einfach sachlich auf die Frage eingegangen wird mit Fakten, die mir weiterhelfen. Das hat der Antwortgeber getan, daher zurecht die hilfreichste Antwort. PUNKT!

Was die Angestellte während ihrer Freizeit macht,spielt eigentlich keine Rolle,und wenn die Dame sich verändern möchte,steht es ihr frei,während der Freizeit in ein anderes Unternehmen reinzuschnuppern.

Hätte sie es vorher ihrem Chef gesagt,hätte er bestimmt etwas dagegen gehabt.Und je nach dem Verhältnis zwischen ihm und ihr,hätte er vielleicht versucht,sie von ihrem Plan abzubringen.Vielleicht wollte die Angestellte,warum auch immer,dieses vermeiden.

Und um vorwurfsvolle Gespräche zu umgehen,hat sie sich auch dir gegenüber durch Verschwiegenheit geschützt.Akzeptiere den Entschluss deiner ehemaligen Azubine und sorge dafür,dass sie ein ordentliches Zeugnis erhält.

Da bist du in einer Zwickmühle. Einerseits bist du im Recht, aber das Durchsetzen dieses Rechts bringt dich kein Stück weiter.

Wie du schon vermutest, ist Erwerbstätigkeit während des Urlaubs verboten - er muss der Erholung dienen:

Bundesurlaubsgesetz §8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Aber was willst du dagegen tun? Eine Abmahnung wäre das geeignete Mittel. Aber eine Abmahnung ist eine Kündigungsandrohung wenn Verhalten X nicht unterlassen wird. Nun hat sie schon von sich aus gekündigt - der Fall hat sich also erledigt :-(

Sie war nicht während des Urlaubs Probearbeiten, sondern an einem anderen freien Tag, um den sie gebeten hatte.

@LanaXX

Abgesehen davon ist ein Probearbeiten ohne Entlohnung keine Erwerbstätigkeit!

@LanaXX

Ein anderer freier Tag ist rechtlich dasselbe wie Urlaub.

@Route18

Und das mit "ohne Entlohnung" steht wo?

@cfunke

In §8 BUrlG, wenn man Gesetzestexte nicht nur lesen, sondern auch juristisch korrekt interpretieren kann! Oder wie definierst Du "Erwerbstätigkeit" genau? Bei Deiner Interpretation wäre doch während des Urlaubs zum Beispiel auch anstrengender Sport, Gartenarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit untersagt...

@cfunke

Das siehst du falsch.Wenn man frei nimmt,um private Sachen zu erledigen,ist das kein Urlaub im Sinne des BUrlG und der § 8 eben dieses Gesetzes hat nichts damit zu tun.

Abgesehen davon ist die Probearbeit nur vom "höhrensagen" bekannt und muss noch nicht einmal stimmen.

@Route18

In Arbeitsverträgen steht aber Nebentätigkeiten, nicht Erwerbstätigkeit, was eben jedwedes Arbeiten für einen anderen ArbG (!) verbietet oder genehmigungspflichtig macht.

G imager761

@imager761

Tja, dann sind diese Klauseln wohl überwiegend schlicht und ergreifend rechtswidrig. Hier zum Nachbessern der Kenntnisse einige Infos über die Definition von genehmigungspflichtigen und -freien Nebentätigkeiten: http://www.juraforum.de/lexikon/nebentaetigkeit

Außerdem ist der Wortlaut in Arbeitsverträgen in diesem Zusammenhang ohnehin völlig wurscht, denn es ging um die Interpretation des § 8 BUrlG und nicht um Einzelveträge...

@cfunke: wo steht bitte geschrieben,dass die Mitarbeiterin während ihres Urlaubs einer Erwerbstätigkeit entsprechend dem § 8 BUrlG nachgegangen ist?

Und eine Abmahnung ist ja wohl vollkommen fehl am Platze.

Du bist durch die Kündigung persönlich gekränkt und dein Stolz ist verletzt, das ist verständlich. Jedoch kann dir das Gesetz hierbei nicht helfen.

Das Verhalten deiner MA ist rechtlich gesehen in Ordnung. Es geht letztendlich niemanden etwas an, warum sie gekündigt hat (solange es keine außerordentliche Kündigung war). Sie war auch nicht dazu verpflichtet, anzukündigen, dass sie sich beruflich verändern will. Sie ist niemandem eine Rechenschaft schuldig, warum sie nicht mehr in eurem Betrieb arbeiten möchte.

Wenn die MA an dem besagten Tag frei hatte (warum auch immer) und keinen Lohn für die Probearbeit erhalten hat, musst du lernen, deinen verletzten Stolz beiseite zu schieben und die Sachlage zu akzeptieren, sowie das Arbeitsverhältnis vernünftig zu Ende bringen.

Hier geht es nicht um verletzten Stolz. Mich interessiert generell, was in diesem Zusammenhang erlaubt ist. Das ist alles. Zumal ich absolut NICHTS dagegen habe, dass sie sich verändern will. Es ist absolut in Ordnung, in diesem Alter neue Herausforderungen zu suchen. Ich verstehe es zwar nicht, weil sie mit der neuen Stelle keine Verbesserung anstrebt, aber das ist nicht mein Problem. Mir geht es um die Art und Weise - und um die ganze Vorgeschichte. Es stört mich, WIE die Kündigung erfolgte. Ich werde ihr generell keinerlei Steine in den Weg legen. Reisende soll man nicht aufhalten. Aber mich zu informieren, ist mein gutes Recht.

@FunnyChrissy

Ok dann ist ja gut. In deinem Text kam es schon so rüber, dass du etwas gegen die Kündigung hast und dich gekränkt fühlst. Weil du extra erwähnt hast, dass du ihre Ansprechpartnerin warst und nicht verstehst warum sie gekündigt hat, dass doch während des Arbeitsverhältnisses alles in Ordnung war etc. Das hatte mit der Sachlage bezüglich des Probearbeitens nichts zu tun.

Ich hoffe jedenfalls, dass ihr es schafft, sachlich miteinander umzugehen und eure MA respektvoll zu behandeln. Sonst lässt sie sich am Ende noch krank schreiben und damit ist auch keinem geholfen.

Eine genaue Antwort kann ich dir dazu nicht sagen. Ich weiß nur, dass in unserer Firma das auch mal passiert ist. Unterschied war allerdings, dass sich diese Person für diesen Tag Urlaub genommen hat und dann in einem anderen Betrieb Probe gearbeitet hat. Soweit ich weiß, ist dies erlaubt! Ist zwar nicht toll von der Person, aber solange sie ihre Arbeit auf der Firma deswegen nicht schleifen lässt, wäre dies ohne weiteres möglich. Ich bin der Meinung, dass es OHNE Absprache mit dem Chef möglich ist, allerdings sollte sich diese Person dafür Urlaub nehmen und nicht eine simple Ausrede erfinden. Man muss auch nicht an die große Glocke hängen, wenn man sich umschaut (denke ich).

oder doch nicht, wenn ich den Kommentar von cfunke so lese ;)...aber wie gesagt, das hat eine Frau bei uns auch schon einmal gebracht und soweit ich weiß wurde der Fall als erledigt angesehen, als diese Frau gekündigt hat.