13 jähriger sohn auto zerstört?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was wird hier für eine Menge Unsinn geantwortet oder kommentiert.

1.) Richtig ist, dass Eltern nicht für ihre Kinder haften, außer es läge eine Aufsichtspflichtverletzung vor, was hier nicht der Fall ist.

2.) Der Junge haftet allein, da ist aber nichts zu holen. Ob der Geschädigte noch zusätzlich Prozesskosten verursacht, die ja auch nicht erstattet werden, bleibt abzuwarten.

3.) Betreibt der Geschädigte seinen Anspruch nicht weiter, verjährt dieser am 31.12.2019, also noch vor der Volljährigkeit des Jungen.

4.) Eine Vorsatztat liegt eindeutig nicht vor, da das Auto ja nicht das Ziel des Steinwurfes war und die Gefahr durch Herabfallen von dem Dach wohl kaum überblickt und billigend in Kauf genommen wurde.

5.) Ein solcher Schaden durch Kinder ist allgemeines Lebensrisiko, das nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt werden kann. Auf die geht der Schadensersatzanspruch zwar über, sie wird ihn aber aus o.g. Gründen i.d.R. nicht weiterverfolgen. 

Fazit: Keine Panik!

Kevinchen 
Fragesteller
 15.07.2016, 22:00

verstehe ich nichtbganz

Dachtichsmir  15.07.2016, 22:03
@Kevinchen

Was verstehst Du nicht ganz?

ToxicWaste  15.07.2016, 23:41
@Dachtichsmir

Kevinismus halt. Beweis angetreten.

Kevinchen 
Fragesteller
 15.07.2016, 22:07

ich werde warten bis ich antwort bekomme von seinen anwalt. ein kieselstein aus 1 m fallhoehe soll 2 faust grosse delle verusachen im dach. hm. das andere habe ich soweit verstanden . muss mich aber wirklich um eine haftpflicht kuemmern.. fakt

Dachtichsmir  15.07.2016, 22:39
@Kevinchen

O.K., den Fall habe ich schon mal durchgezogen. Der Stein prallt von  der Karosserie ab und schlägt erneut auf. Dadurch entstehen mindestens zwei Schäden. Der Geschädigte kann jetzt seinen Schaden gerichtlich gegen den Jungen geltend machen. Du wirst einen Rechtsanwalt beauftragen, der einen Prozesskostenhilfeantrag stellen wird. Der wird gewährt, da ja die Kausalität streitig ist. Dann wird das Gericht einen Sachverständigen beauftragen, der Schaden und Ursache begutachten soll. Kosten ca. 2.500,-- €. Bei dem Jungen ist aber immer noch nichts zu holen. Nach Schulabschluss, Ausbildung und eigenem Einkommen vergehen min. zehn Jahre. Da ist das längst vergessen oder der Junge ( dann erwachsen ) einigt sich auf angemessene Raten. Ist der Geschädigte rechtsschutzversichert, kann er das machen, wenn nicht, zahlt er zunächst ca. 3.500,--  € aus eigener Tasche  zusätzlich, bei völliger Ungewissheit, ob er das Geld jemals wieder erhält.

Naja also ich kann das nachvollziehen, doch gehört es zu der Erziehung dazu, dass man den Kindern auch Lehren erteilt.

Es ist gar fahrlässig von dir keine Haftpflicht zu haben, die kann man auch mit H4 bezahlen. Das ist keine Ausrede.

Nun denn das wird man jetzt nicht ändern können.

Das der Geschädigte zum Anwalt will ist mehr als klar.

Am besten ist es, du einigst dich mit demAUßERGERICHTLICH. Wer hier die Schuld hält, ist ja mehr als deutlich. 

Ich bin kein Autoverkäufer aber der Schaden kann echt in die tausene Gehen.

Plan a) Kredit aufnehmen um Schaden zu begleichen

Plan b) Auf die Güte des Geschädigten hoffen, und Ratenzahlung vereinbaren. Eventuell muss auch die ein oder andere sache von dir verkauft werden.

Damit dein Kind daraus lernt, nicht auf dumme Empfehlungen von seinen Freunden zu hören, würde ich das Taschengeld streichen.

Doch denk immer daran: Bestrafung sollte nur einen Sinn und zweck zu haben. Das Kind nicht unnötig unter Druck setztn (Was passiert ist, ist passiert) Doch sollte es sich bewusst werden, was es damit angerichtet hat.

Man kann dir wünschen, dass der Geschädigte keine Anzeige erstattet hat. Dein Kind ist strafmündig und ein Verfahren kostet Geld. (Verteidigung)

FERNER EMPFEHLE ICH DEN ABSCHLUSS EINER PRIV. Haftpflicht. das ist mehr als Überfällig. :)

Alles Gute

kevin1905  15.07.2016, 19:40

SGB II Bezieher bekommen keine Kredite.

Dein Kind ist strafmündig und ein Verfahren kostet Geld. (Verteidigung)

Laut Überschrift war der Schädiger bei der Tat, die m.M.n. nicht den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt, der Sohn 13 und damit strafunmündig.

10201019  15.07.2016, 19:44
@kevin1905

Ja bei einer Bank vielleicht nicht. Freunde, Bekannte etc. Das geht auch als ,,Kredit"Am besten wäre natürlich sich um einen Job zu kümmern. 

Und ja habe mich verlesen mit den 13 sorry :)

Ihr braucht erstmal gar nichts zu zahlen.

Bei Kindern von 13/14 geht man davon aus, dass sie Recht udn Unrecht unterscheiden können.

Das heißt, das gibt es keine Haftung der Eltern für angerichtete Schäden, sondern der Geschädigte kann sich an die Kinder halten, wenn sie denn mal zu Geld kommen.

Die Versicherung hätte sowieso nicht gezahlt, denn es ist ja mit Absicht geschehen, war also kein Unfall, sondern eine Vorsatztat.

Kevinchen 
Fragesteller
 15.07.2016, 19:46

dadurch würde auch nie ne Haftpflicht eintreten.. da es auch im Akten vernommen war

uni1234  15.07.2016, 19:51

Ich glaub den Eltern ist relativ egal ob sie oder ihr Sohn zahlen müssen. Es kommt aufs Gleiche raus.

TomRichter  16.07.2016, 23:47
@uni1234

Üblicherweise haben die Kinder kein pfändbares Vermögen - also zehn Jahre Zahlungsaufschub.

Dein Sohn ist alt genug um zu wissen, das er fremdes Eingentum beschädigt hat. Das hat mit wetten nichts mehr zu tun. Ich halte mich jetzt bedeckt. Da wird in Eurer Erziehung was falsch gelaufen sein.

leider haben wir Keine Hapftlich mehr.

Denn die 4-6,- € im Monat würden ja die Haushaltskasse sprengen...

wir ham bis dato hier in unserer Stadt keine Neue bekommen.

Ihr hättet mal selbst kündigen sollen, denn wäre das vielleicht etwas einfacher gewesen, ich empfehle mal den Gang zum Versicherungsmakler. Irgendwas findet sich da schon.

Jedenfalls können wir als Eltern mit 3 weiteren Kindern und ohne Versicherung den Schaden nicht bezahlen.

Das spielt keine Rolle. Der Schaden wurde schuldhaft, wenn auch nicht vorsätzlich hervorgerufen und der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung. Wenn er eine Vollkasko hat, kann diese in Vorleistung gehen (oberhalb einer evtl. Selbstbeteiligung), den Rest trägt der Sohnemann.

Vielleicht kann dieser dem Geschädigten eine Ratenzahlung anbieten. Ob der Anwalt hier mit Hinblick auf die Schadensminderungspficht eingeschaltet werden kann ist ein wenig fraglich.