Sohn hat glas von der einganstür kaputt gemacht. Haftpflichtschaden?

7 Antworten

Den Schaden wird Deine Haftpflichtversicherung übernehmen, auch wenn kein deliktunfähiges Kind mitversichert wurde. Hier geht es um die Haftpflicht, die bei DIR liegt, weil DU Dein Kind nicht beaufsichtigt hast - was ja bei einem 6-Jährigen Kind eigentlich schon mal geht...aber Eltern haften halt für ihre Kinder, wenn sie was anstellen - deshalb ist es ja auch so wichtig, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn man Kinder hat.

Eltern haft eben NICHT immer für ihre Kinder. Anderslautende Schilder kann man getrost weg werfen.

Und Die Haftpflichtversicherung wird genau deswegen nicht eintreten.

@DerHans

Richtig. Eltern haften nicht, wenn sie dabei sind, wenn etwas passiert. Deshalb schrieb ich ja, dass eine sog. Verletzung der Aufsichtspflicht zugrunde liegen muss, damit die Haftplichtversicherung für die Eltern eintritt.

@Bruenette1966

Nochmal zur Erklärung:

Eltern haften nicht, wenn sie dabei sind, wenn etwas passiert

...und die Kinder dann auch nicht, denn sie sind bis 7 deliktunfähig. Deshalb ist die Versicherung von deliktunfähigen Kindern prinzipiell reine Geldmacherei, da weder für die Eltern, noch für das Kind eine Haftpflicht besteht. Da aber der Geschädigte dann auf den Kosten des Schadens sitzen bleibt und dann z.B. unter Nachbarn auf Dauer schlechte Stimmung herrscht, bietet die Versicherung (natürlich gegen Aufpreis) die Möglichkeit, den Schaden zu begleichen, obwohl man es (rein rechtlich) nicht müsste.

Das hat mit Kulanz nichts zu tun. (Kulanz gibt es in diesem Zusammenhang überhaupt nicht).

Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig, somit also auch nicht haftbar zu machen.

Im Klartext heißt das, dass der Besitzer der Scheibe, Ihen als Entern nachweisen muss, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Da Sie einen 6-Jährigen nicht rund um die Uhr beaufsichtigen können, und müssen, ist dieser Nachweis eigentlich nicht zu führen.

Ihr Sohn ist also nicht haftbar DESHALB tritt Ihre Haftpflichtversicherung nicht ein. "KULANZ" gibt esin diesem Zusammenhang nur, wenn der Vermittler glaubt, einen neuen Vertrag abschließen zu können. In Wirklichkeit wäre das Versicherungsbetrug.

Kulanz gibt es in diesem Zusammenhang überhaupt nicht

Doch, Kulanz gibt es in der Praxis, und zwar tagtäglich.

Schau in Deinen Vertrag ob du Schäden für deliktunfähige Kinder mitversichert hast . Wenn nicht : Ein Versuch ist es Wert die Versicherung den Schaden regulieren zu lassen .

Versuchen.

Also habe gerade meinen Vertrag durchgeschaut. DELIKTUNFÄHIGE KINDER sind bei mir bis 100.00 Euro versichert! Kann ich den Schaden dann der Versicherung melden? es war ja nicht grob fahrlässig oder ähnliches. Es ist ein 6-jähriger Junge,da kann ja mal etwas passieren!

Wagspflichtige KLausel mit eingeschlossen ist, sieht die Sche anders aus. Das hat aber ebenfalls NICHTS mit Kulanz zu tuin.