Haftpflicht Schaden - Kinderwagen gegen fremdes Auto?

1 Antwort

Meldet den Schaden zunächst mal eurer privaten Haftpflichtversicherung.
Die prüft den Vorgang.
Es ist aber möglich, dass sie sich auf den Ausschuss "Gebrauch des Kfz" beruft, wozu bereits das Beladen zählt. Dann wäre es aber ein Fall für die Kfz-Haftpflicht..allerdings mit dem vermutlichen Nachteil der Rückstufung, wenn ihr keinen Rabattschutz habt.

Danke für die schnelle Antwort.  

Ist das auch der Fall, wenn wir nur zwischen zwei Autos durch gegangen sind um zu unserem Auto zu gelangen? 

(d.h.wir haben das Auto ja noch gar nicht Beladen.. Wir waren nur auf dem Weg zum Auto. 

Um nicht nass zu werden sind wir nicht außen rum gegangen sondern durch einen breiteren Gang zwischen zwei Autos...) 

Hoffe das ist verständlich geschrieben... 

Dann hat eigentlich das Beladen noch nicht begonnen