Fahne aufs Autodach gefallen ohne Sturm,wer zahlt?

3 Antworten

Normalerweise besteht eine Fahne aus sehr dünnem Stoff. Könntest du mir bitte erklären, wie dieses Stück Stoff es schafft, eine Delle in dem Dach deines Autos zu verursachen?

Ich hab nie vom Stoff gesprochen. Eine Fahne mit Reklame und damit man diese lesen kann ist am oberen Teil eine Metallstange🙈das haben die Personen die mir wirklich Ratschläge geben haben anscheinend verstanden

@Elfie135

Werde nicht frech!

@wattdennnu

Bin nicht frech, aber ich wollte echte Ratschläge tut mir leid wenn sie es falsch aufgenommen haben. Danke trotzdem

Der Grunstückseigentümer ist verkehrssicherungspflichtig. Ist er dieser Sicherungspflicht nicht nachgekommen, ist er haftbar. Dafür spricht, ja dass das bereits zum 2. Mal passiert ist.

Jetzt hat er die Fahne gesichert,nur dies hat er sehr wahrscheinlich nicht seiner Versicherung mitgeteilt,denn diese will nicht bezahlen

@Elfie135

Versicherungen wollen ohne Drohungen von Anwälten bzw. beschreiten des Rechtsweges nie zahlen...

@railan

Dann werde ich am besten den Anwalt einschalten, denn ich komme da alleine nicht weiter.schade

@Elfie135

Dann teile das der Versicherung selbst mit. Das ist ja praktisch ein Schuldanerkenntnis

@DerHans

Was ist ein Schuldanerkenntnis, in diesem Fall? Versicherung wollte Sachverständigen schicken und jetzt kam der Brief sie zahlen nicht. Versteh ich gerade nicht wirklich,bin nur stinke sauer dass mein neues Auto eine Beule hat

@Elfie135

Da bleibt dir nicht anderes übrig, als einen Anwalt einzuschalten. Hoffentlich bist du im Rechtsschutz (KFZ reicht)

@Elfie135

Welche Versicherung meinst Du? Die Gebäudehaftpflichtversicherung haftet sicher nicht. Aber häufig sind solche Fahnenmasten gesondert versichert, häufig über die Euro-Masten GmbH in Lübeck, wenn diese Firma den Mast aufgestellt hat. Ansonsten müsstest Du den Aufsteller ermitteln. Häufig steht ein Firmen-Label auf dem Mast.

@DerHans

Hab ich natürlich ,denke dass es die beste Versicherung ist die es gibt. Danke für die Hilfe .

@Dachtichsmir

Grundstückshaftpflichtversicherung ist zuständig.

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

@Dachtichsmir

Danke ich schau morgen gleich ob ich was sehe

@DerHans

Vielen Dank

@DerHans

Schäden, die durch solche Masten verursacht werden sind i.d.R. von der Grundstücks-/ Gebäudehaftpflichtversicherung nicht erfasst, da es sich nicht um solche gem. §§ 836 ff. BGB handelt. Deshalb schließen die Aufsteller extra Haftpflichtversicherungen ab.

@Dachtichsmir

Das ändert doch nichts an der Verkehrssicherungspflicht.

Dem Geschädigten kann das egal sein. Die Gefahr ging vom Grundstück des Eigentümers aus. Dann haftet dieser eben selbst

@DerHans

Nein, das ist in diesen Fällen gerade nicht der Fall. Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Aufsteller.

@Dachtichsmir

Nicht der Mast, sondern die Fahne ist auf das Auto gefallen! Somit haftet nicht der Masthersteller!

@Dachtichsmir

Zitat aus §836 BGB: "Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ... eine Sache beschädigt,..."

Deutlicher kann ein Paragraph kaum aussagen, dass der Grunstückseigentümer haftet!

@Elfie135

Und, fündig geworden?

@Dachtichsmir

Anwalt ist eingeschaltet. Er hat mir sehr gute Aussichten zugesichert, da beim 1. Mal ein Zeuge vorhanden ist und er es nicht gleich gesichert hat. Ich sag bescheid wenn alles geklärt ist. Vielen Dank an die ganzen Hilfreichen Tipps. Danke

Derjenige, der die Fahne dort aufgestellt hat wird sehr wahrscheinlich haften müssen.