Fahne aufs Autodach gefallen ohne Sturm,wer zahlt?
Mein Auto steht täglich auf einen von mir angemieteten Parkplatz.
Dort steht ein Fahnenmast mit Fahne, bei der die Fahne schon das 2. Mal ohne Grund einfach nach unten fiel ,jetzt allerdings auf mein Autodach.
Laut KVA betrågt der Schaden ca1900€ und die Versicherung will nicht zahlen. Mein Auto iSt gerade 1 Jahr alt und mich ärgert täglich die Beule im Dach
3 Antworten
Normalerweise besteht eine Fahne aus sehr dünnem Stoff. Könntest du mir bitte erklären, wie dieses Stück Stoff es schafft, eine Delle in dem Dach deines Autos zu verursachen?
Werde nicht frech!
Bin nicht frech, aber ich wollte echte Ratschläge tut mir leid wenn sie es falsch aufgenommen haben. Danke trotzdem
Der Grunstückseigentümer ist verkehrssicherungspflichtig. Ist er dieser Sicherungspflicht nicht nachgekommen, ist er haftbar. Dafür spricht, ja dass das bereits zum 2. Mal passiert ist.
Jetzt hat er die Fahne gesichert,nur dies hat er sehr wahrscheinlich nicht seiner Versicherung mitgeteilt,denn diese will nicht bezahlen
Versicherungen wollen ohne Drohungen von Anwälten bzw. beschreiten des Rechtsweges nie zahlen...
Dann werde ich am besten den Anwalt einschalten, denn ich komme da alleine nicht weiter.schade
Dann teile das der Versicherung selbst mit. Das ist ja praktisch ein Schuldanerkenntnis
Was ist ein Schuldanerkenntnis, in diesem Fall? Versicherung wollte Sachverständigen schicken und jetzt kam der Brief sie zahlen nicht. Versteh ich gerade nicht wirklich,bin nur stinke sauer dass mein neues Auto eine Beule hat
Da bleibt dir nicht anderes übrig, als einen Anwalt einzuschalten. Hoffentlich bist du im Rechtsschutz (KFZ reicht)
Welche Versicherung meinst Du? Die Gebäudehaftpflichtversicherung haftet sicher nicht. Aber häufig sind solche Fahnenmasten gesondert versichert, häufig über die Euro-Masten GmbH in Lübeck, wenn diese Firma den Mast aufgestellt hat. Ansonsten müsstest Du den Aufsteller ermitteln. Häufig steht ein Firmen-Label auf dem Mast.
Hab ich natürlich ,denke dass es die beste Versicherung ist die es gibt. Danke für die Hilfe .
Grundstückshaftpflichtversicherung ist zuständig.
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Danke ich schau morgen gleich ob ich was sehe
Vielen Dank
Schäden, die durch solche Masten verursacht werden sind i.d.R. von der Grundstücks-/ Gebäudehaftpflichtversicherung nicht erfasst, da es sich nicht um solche gem. §§ 836 ff. BGB handelt. Deshalb schließen die Aufsteller extra Haftpflichtversicherungen ab.
Das ändert doch nichts an der Verkehrssicherungspflicht.
Dem Geschädigten kann das egal sein. Die Gefahr ging vom Grundstück des Eigentümers aus. Dann haftet dieser eben selbst
Nein, das ist in diesen Fällen gerade nicht der Fall. Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Aufsteller.
Nicht der Mast, sondern die Fahne ist auf das Auto gefallen! Somit haftet nicht der Masthersteller!
Zitat aus §836 BGB: "Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ... eine Sache beschädigt,..."
Deutlicher kann ein Paragraph kaum aussagen, dass der Grunstückseigentümer haftet!
Und, fündig geworden?
Anwalt ist eingeschaltet. Er hat mir sehr gute Aussichten zugesichert, da beim 1. Mal ein Zeuge vorhanden ist und er es nicht gleich gesichert hat. Ich sag bescheid wenn alles geklärt ist. Vielen Dank an die ganzen Hilfreichen Tipps. Danke
Derjenige, der die Fahne dort aufgestellt hat wird sehr wahrscheinlich haften müssen.
Ich hab nie vom Stoff gesprochen. Eine Fahne mit Reklame und damit man diese lesen kann ist am oberen Teil eine Metallstange🙈das haben die Personen die mir wirklich Ratschläge geben haben anscheinend verstanden