Auto beim ausparken am Stein angestossen, greift die Versicherung?

8 Antworten

Schäden die mit dem Fahrzeug verursacht werden, werden durch die Haftpflichtversicherung mit der das Fahrzeug angemeldet ist abgewickelt.

Schäden die man am eigenen Fahrzeug anruichtet übernimmt die Kaskoversicherung.

Schäden die man anderen als Privatperson zufügt werden über die eigene Privathaftpflicht abgewickelt. Dabei ist es egal ob amnd as geliehene Fahrzeug irgendwo gegen gefahren hat oder mit dem Einkauswagen dagegengescheppert ist.

Und wenn ich jetzt diese Delle mit einem Gegenstand ausversehen verursacht hätte, dann würde die Versicherung das übernehmen, oder wie? Wäre ja blöd! :(

Die Privathaftpflichtversicherung (PHV)lehnt den Schaden aus 2 Gründen ab: 1) Geliehene, gemietete oder unendgeltlich zur Verfügung gestellte Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie werden wie das Eigentum des Versicherten behandelt. Es ist also ein Eigenschaden. 2) Es gilt die sogenannte "Kleine Benzinklausel", d.h. es sind aus dem Versicherungsschutz sämtliche Forderungen aus Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges aus dem Versicherungsschutz der PHV ausgeschlossen. Es handelt sich bei dem Schaden um einen Vollkaskoschaden. Wird der gemeldet, ist allerdings der Schadenfreiheitsrabatt (SFR)- zumindest zum Teil - futsch. Der Fahrzeugeigentümer hat dann neben der Selbsbeteiligung noch Ansprüche aus dem Verlust des SFR gegen Dich. Wenn also nur etwas gespachtelt und lackiert werden muss, ist es vielleicht besser, den Schaden gleich aus eigener Tasche zu bezahlen.

Für diesen Schaden ist die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs zuständig. Frag mal die Freundin, ob sie eine Vollkaskoversicherung hat. Den Schaden am Pkw kann sie dann ihrer Vollkaskoversicherung melden. Die Versicherung wird sie dann allerdings in ihren Schadenfreien Jahren hochstufen (falls sie keinen Rabattretter hat). Falls der Schaden nur gering ist, lieber mal ausrechnen lassen, ob sich das lohnt. Deine private Haftpflichtversicherung wir den Schaden wohl nicht regulieren, da es sich hierbei um eine geliehene Sache handelt.

Shakotai  25.09.2010, 19:34

Kompliment und DH, sehr gute Antwort. Nur zu ergänzen: Die private Haftpflicht zahlt grundsätzlich keine Schäden durch benzingetriebene Fahrzeuge. Auch nicht an geliehenen Dingen, aber hier zieht zunächst die 'Benzinklausel'.

aragorn59  26.09.2010, 20:52
@Shakotai

Das wiederum ist nicht ganz richtig. Mein Rasenmäher ist benzingetrieben, wird aber sehr wohl von der PHV umfasst. Die Benzinklausel besagt lediglich, dass Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen sind. Das gilt auch für Elektrofahrzeuge, die ja ohne Benzin auskommen.

DerMakler  27.09.2010, 12:34
@aragorn59

Auch wiederum nicht ganz richtig : Große & kleine Benzinklauseln sind hier auseinander zu halten, zumal die Nutzung des KfZ nachzuweisen, wichtig ist..HG DerMakler

Die Frage ist ganz kurz und einfach zu beantworten: NEIN.