1&1 Vertrag auf meinen Namen abgeschlossen - Inkasso - Vetrag nicht zu übertragen- Was kann man tun?

6 Antworten

Dummheit schützt vor Schaden nicht. Wer unterschreibt, geht einen Vertrag ein und hat zu bezahlen. Rausreden funktioniert nicht.

Sie muss blechen. Sie muss selbst sehen, wie sie das Geld von dem Typen wiederbekommt - meistens ist so etwas aussichtslos.

Wer so verantwortungslos und selbstschädigend handelt, benötigt eventuell einen rechtlichen Betreuer. Der könnte, sofern in Einwilligungsvorbehalt in Vermögensdingen vorliegt, solche Verträge für nichtig erklären. Aber so, wie es jetzt steht, ist nichts zu machen, sie muss zahlen.... Es sei denn, es gibt Gutachten, die ihr eine Geschäftsunfähigkeit bescheinigen, z. B. wegen einer geistigen Behinderung.

Wer unterschreibt, geht einen Vertrag ein und hat zu bezahlen. Rausreden funktioniert nicht.

Darum geht es hier aber nicht. Ihr Freund hat auf ihren Namen einen Vertrag abgeschlossen

@franneck1989

Du hast geschrieben: "eine beste Freundin hat für einen "Kumpel" einen Vetrag mit Handy abgeschlossen bzw. mehrere" Das bedeutet, sie hat unterschrieben.

Hat sie nicht unterschrieben, hat sie auch für den Kumpel keinen Vertrag abgeschlossen. Dann müsste der Kumpel ja ihre Unterschrift gefälscht haben! Urkundenfälschung und Betrug! Natürlich könnte sie dann dagegen angehen. Sie könnte und sollte ihn dann auch anzeigen.

Geschrieben hast du in deiner Frage was anderes....

@landregen

Ich bin nicht der Fragesteller. Ich zitiere mal aus der Frage:

Bei dem letzten Vetrag hat er ihre Angaben genommen ohne sie überhaupt zu fragen/ zu informieren, da er alle ihre Daten von den anderen Verträgen hatte und einen Vertrag abgeschlossen

@franneck1989

Das gilt dann allein für den letzten Vertrag. Dagegen kann sie natürlich vorgehen. Gegen die Zahlungsforderungen für all die Verträge, die sie für den Kumpel abgeschlossen hat natürlich nicht. Keine Chance - es sei denn gutachterlich nachgewiesene fehlende Geschäftsfähigkeit.

@landregen

Das ist ja nicht mehr nötig, denn:

Die anderen Verträge konnte sie überschreiben mit seiner Unterschrift und musste nur das Endinkasso zahlen

OK?

@franneck1989

OK ging bisschen drunter und drüber mit der Frage, habe ich nicht richtig verstanden.

Es geht also nur um den letzten Vertrag. Alles andere ist schon geklärt (wozu wird sich da noch lang und breit und verwirrend in der Frage ausgelassen?)

Die Betroffene sollte an den Telefonanbieter einen Widerspruch schicken, möglichst schnell, und angeben, dass sie diesen Vertrag nicht geschlossen hat. Gleichzeitig sollte sie den mutmaßichen Betrüger wegen Betrugs und Verdacht auf Urkundenfälschung anzeigen.

@landregen

Also wie ich sie verstanden habe hat sie durch annahme des Pakets den Kaufvertrag akzeptiert...

@P9146

Irgendwie geht's wohl doch immer noch um die selbst geschlossenen Verträge von vorher. Ich kapier's ehrlich gesagt letztendlich nicht genau....

@P9146

Also wie ich sie verstanden habe hat sie durch annahme des Pakets den Kaufvertrag akzeptiert...

Durch bloße Annahme eines Paketes kann man kein Schuldverhältnis akzeptieren

@P9146

Schuldeingeständnisse sind nur schriftlich möglich. Mit Annahme des Paketes hat man rein gar nichts akzeptiert.

@P9146

§§ 119, 781 BGB.

Das ist etwas wirr beschrieben. Könntest Du bitte welche Verträge welchen aktuellen Status haben.

"Bei dem letzten Vetrag hat er ihre Angaben genommen ohne sie überhaupt zu fragen/ zu informieren, da er alle ihre Daten von den anderen Verträgen hatte und einen Vertrag abgeschlossen."

den hat sie dann aber nicht unterschrieben. sie kann dem anbieter mitteilen das sie diesen vertrag nicht abgeschlossen hat und daher auch nichts dafür bezahlen wird. dann ist der anbieter erst mal in der pflicht nachzuweisen das dieser vertrag überhaupt gültig ist.

sie muss den vertrag da auch nicht kündigen da sie keinen abgeschlossen hat.

Wenn sie auf mehre Vertrag abgeschlossen hat auf einen Kumpel würden bei mir bei dem 2. Vertrag alle alarmglocken schrillen , Was will jemand mit einem 2. Vertrag ? wozu ?

woher hat er überhaupt ihre Zugangsdaten zum Online bestellen ?

2. Wird ja das handy per Einschreiben übergeben.

Sie soll sich unbedingt einen rechtsantwalt nehmen.

1&1 muss nachweisen, das deine Freundin den besagten Vertrag geschlossen hat und kein anderer. Das kann 1&1 aber nicht. Daher soll sie der Forderung schriftlich per Einwurfeinschreiben widersprechen und 1&1 untersagen die Forderung an die Schufa zu melden.

Deine Freundin wird nun umgehend zur Polizei gehen und den Kerl wegen Betrugs und Urkundenfälschung anzeigen. Die Vorgangsnummer leitet sie an 1&1 weiter, denn die haben als wirtschaftlich Geschädigte wahrscheinlich ebenfalls ein Interesse an Strafverfolgung. Bei ihm können sie dann auch die Forderung einzutreiben versuchen.

Ganz schön verk... das ganze.

Zumindest den Freund anzeigen wegen urkundenfälschung.

Sollte der 1u1 vertrag derjenige sein, den der Kumpel ohne Ihr wissen abgschlossen hat kann sie dann die Anzeige bei 1u1 vorlegen. 

ausserdem beim Freund regressforderungen einfordern. Ggf mit Anwalt.

mit 1u1 bleibt Ihr fürs erste nur zu versuchen eine ratenzahlung zu vereinbaren.

mit 1u1 bleibt Ihr fürs erste nur zu versuchen eine ratenzahlung zu vereinbaren.

Nenene, sie hat gar keinen Vertrag mit 1&1 abgeschlossen, also muss sie auch nix zahlen

mit 1u1 bleibt Ihr fürs erste nur zu versuchen eine ratenzahlung zu vereinbaren.

Schwachsinn.

Sie hat keinen Vertrag mit 1&1. Der wurde unter Missbrauch ihres Namens von einem Dritten geschlossen. Das ist strafrechtlich relevant, das hast du richtig erkannt.

Zivilrechtlich ist dein Beitrag aber reif fürs Klo! 1&1 muss nachweisen, dass besagte Freundin und kein anderer den Vertrag geschlossen hat. Wenn der Vertrag online geschlossen wurde ist das schwierig bis unmöglich. Daher würde jeder Richter die Klage kostenpflichtig für 1&1 abweisen.

ausserdem beim Freund regressforderungen einfordern. Ggf mit Anwalt.

Das geht nur, wenn der Freundin bereits ein bezifferbarer finanzieller Schaden entstanden ist, sie also schon Teile der Forderung aus der Straftat bezahlt hat. Diese kann sie jedoch von 1&1 erstattet verlangen, da wie gesagt kein Vertragsverhältnis zwischen 1&1 und ihr bestand aufgrund dessen 1&1 Anspruch auf das Geld hätte.

1&1 kann und wird den Freund in Regress nehmen.

@kevin1905

Sie hat nicht geschrieben, das der 1u1 Vertrag der gefälschte Vertrag ist. Sie hat Verträge abgeschlossen und einen hat Ihr Freund noch zusätzlich gefälscht. Sie schreibt aber nicht das das der 1u1 vertrag ist. für Verträge mit Ihrer Unterschrift muß sie selbst gradestehen. Deswegen die Frage ist der 1u1 vertrag der gefälschte.

@berlina76

Das steht alles so im Fragetext. Auch wenn der Fragesteller kein literarisches und grammatikalisches Genie ist, kann man das glaube ich erkennen.

Es geht hier speziell um den einen Vertrag mit 1&1, den sie eben nicht abgeschlossen hat

Sorry... ^^