Inkasso bei Minderjährigen möglich?

4 Antworten

Verträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden.

Dieses kann z.B. auch durch eine konkludente Handlung geschehen.

Wie alt ist den die Person, um die es geht?

Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig und nicht nicht  geschäftsfähig

17 Jahre alt. Und in diesen Ausbildungsveträgen von Fahrschulen steht eben auch drin, dass die Unterschrift der Eltern benötigt wird

@GirlWhoKnows

hat ein Elternteil unterschrieben?

Worauf soll deine Frage abzielen? Wurde eine Leistung (also ein Führerscheinausbildung) in Anspruch genommen? Wenn ja, dann ist sie auch zu bezahlen. Wenn du alt genug bist um die Dienste einer Fahrschule in Anspruch zu nehmen bist du auch nicht mehr "nicht geschäftsfähig" sondern max. "vermindert geschäftsfähig".

Ich habe die App damals bekommen, auch 2 oder 3 Theoriestunden besucht, danach wurde die Zusammenarbeit dann beendet. Mir wurde aber eine gesamte Theorieausbildung in Rechnung gestellt. Das Lernmaterial muss natürlich bezahlt werden, das sehe ich ein. Aber auch TÜV Gebühren wurden von ihm irgendwie berechnet, dabei hatte der Fahrlehrer meinen Antrag nie losgeschickt, da er ja nicht gültig war ohne Ausbildungsvertrag

@GirlWhoKnows

Jetzt wird das klarer.
Du hast also - im  Vorgriff auf einen regulären Vertrag - Leistungen in Anspruch genommen.
Sprich, den guten Willen der Fahrschule ausgenutzt.
Sehe ich das richtig ?


Ist es möglich, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, obwohl nie ein gültiger Vertrag bestand?

Natürlich geht das.
Ob die Fahrschule allerdings damit - in letzter Konsequenz - durchkommt steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde empfehlen:
Setze zusammen mit Deinen Eltern eine Schreiben ( Einschreiben + Rückschein) auf, in dem Du die 'Rechnung' - mangels bestehendem Vertag - anzweifelts und andeutest, dass Due real entstanden Kosten

@GirlWhoKnows

Warum wurde die Zusammenarbeit beendet? Das ist die Frage... bist du einfach nicht mehr hin? Gab es Probleme? Anstatt hier Mahnung nach Mahnung eintrudeln zu lassen, und Rechtsphrasen auf Goldwaagen zu legen, würd ich einfach mal bei der FS antanzen, ggf. mit deinen Eltern und die Sache klären und hier eine Einigung finden (zB Zahlung der Unterlagen und der besuchten Stunden, oder Stornosatz X% etc etc..)

@AnReRa

Schitt, Internet weg ...

Also [..]
das Du real entstanden Kosten (Material, 3 Theoriestunden ggf. Kosten für die App) übernehmen würdest.

Aussitzen ist eine ganz blöde Idee.
Es besteht mithin die Chance, dass Dich diese Fahrschule bei anderen Fahrschulen 'ankreidet' und Dir das noch lange nachhängt.



Mehr Infos !

Normalerweise reicht es aus wenn ein Erziehungsberechtigter den gemachten Vertrag schriftlich widerruft .

Die Weitergabe an ein Inkassobüro ist leider obligatorisch und hat überhaupt nichts zu sagen. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Dienstleister ;)

In diesem Fall empfehle ich gegenüber dem Inkassobüro die Forderung schriftlich zurück zuweisen und der telefonischen Kontaktaufnahme expl zu untersagen.Ebenso die Weitergabe der Daten des Kindes an Auskunfteien gem BDSG untersagen.

Es spielt übrigens keine Rolle falls der Sohnemann bei der Altersangabe geflunkert haben sollte


Es spielt übrigens keine Rolle falls der Sohnemann bei der Altersangabe geflunkert haben sollte

Gibts hierzu Urteile? Ansonsten gilt

§256b StGb Kreditbetrug

(1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb [...] die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder [...] 

Kredit daher weil vermutlich die Rechnung nicht sofort gestellt / kassiert wurde (zug-um-zug geschäft) sondern weil sich einiges angestaut und am ende gesammelt gezahlt wurde.

Das die Angabe eines falschen Alters (wenn es so war) def. erheblich ist dürfte keiner in Frage stellen. So etwas mit "flunkern" abzutun halte ich für daneben. Zivilrechtlich ist es schwebend unwirksam, keine Frage... strafrechtlich aber IMHO dennoch relevant.  Beim Fragesteller sehe ich allerdings nichts von wegen falsches Datum angegeben.

@geheim007b

Der TE hat ja keinen Kredit beantragt .Abgesehen davon müsste er da seinen Perso  vorzeigen. ;)

Es ging mir primär um die ganzen Online Geschichten.Da werden insbesondere von jugendlichen gerne falsche Angaben gemacht.

Anzeigen laufen regelmäßig ins leere deswegen hatten wir das nicht empfohlen und m.w. noch nie gemacht.

Da geht was durcheinander.

Wenn es keinen unterschrieben Vertrag gibt, dann kann es auch keine Rechnung geben.
Und wieso muss man für einen Ausbildungsvertrag etwas zahlen ?


Kann jemand Minderjähriges dann belangt werden?

Wenn er betrogen hat (z.B. falsches Alter) dann schon ...
Rein formal ist man zwischen 7 und 18 'eingeschränkt' geschäftsfähig und kann - entsprechende  Vollmacht vorausgesetzt - auch voll geschäftsfähig wedren.
Z.B. als Vertreter der elterlichen Firma ...

Warum soll der Vertrag zwingend schriftlich sein? 

@melman86c

Also ich habe noch keinen Fahrschulvertrag gesehen, den man nicht hätte unterschreiben müssen.  Aber spätestens wenn der Fahrschüler minderjährig ist, dann MUSS aus versicherungstechnischen Gründen die Unterschrift der Erziehungsberechtigen vorliegen.