Bayerischer inkasso dienst?=O

5 Antworten

Hast Du Web de Freemail?Wenn ja dann kann es sein das die nun die gleiche Masche abziehen wie GMX,da braucht man nur etwas falsch anklicken und schon behaupten die man hat etwas kostenpflichtiges aboniert.Die Verbrauchezentralen gehen gegen die GMX Abzocke mit Erfolg vor,wende Dich doch auch einmal an die Verbraucherzentrale,und zahle blos nicht bevor Du dich hadt beraten lassen.Gebe mal bei Google Web de Abzocke ein,da findest Du einiges!

Die Leutz sind immer noch am Werk. Jetzt haben sie eine Verwandte von mir erwischt, die lange bei uns wohnte und vor einigen Jahren schon ausgezogen ist.

Ich habe ihr EINEN dieser Briefe von BID gegeben, als sie vor kurzem bei mir zu Besuch war. Sie hat mir ein paar Takte dazu gesagt ... es ging um Web.de, bei denen sie möglicherwiese (genau weiß sie es nicht) solch ein "Geburtstagsgeschenk" angeklickt haben KÖNNTE,  - aber: nichts mehr davon weiß.

Jetzt kam wieder so ein Brief von BID, den ich einfach mit dem Hinweis auf das Nichtvorhandensein dieser Person bei uns wieder zurück geschickt habe.

Mal sehen was wird ...

B.I.D. .... Ihr bekommt - von uns - KEIN Geld!!!!! Und wenn ihr auf den Knien vor uns liegt!

Leider weiß ich nicht, was genau Web.de von meiner Verwandten wollten. Es kam vor einiger Zeit ein Brief hier an, den wir als Werbebrief abgetan und entsorgt haben - leider!

Guten Morgen

Damit Inkasso berechtigt ist müssen Sie im Verzug sein. Um in Verzug zu geraten muss eine berechtigte Hauptforderung bestehen über die eine ordnungsgemässe und fehlerfreie Rechnung erstellt wurde. Diese Rechnung muss Ihnen zugegangen sein, d.h. die Rechnung muss in ihrem Briefkasten angekommen sein. Den Zugang der Rechnung an ihre Anschrift muss der Gläubiger beweisen. Zu beweisen wäre der Zugang im Grunde nur bei Zustellung per Einschreiben mit Rückschein. Weiterhin muss in aller Regel eine Mahnung über die fällige Forderung zugegangen sein. Auch den Zugang der Mahnung hat der Gläubiger zu beweisen. Der Gläubiger ist ausserdem verpflichtet die Beitreibung so kostengünstig wie möglich zu gestalten und das Inkassobüro muss sich an die allgemeine Schadenminderungspflicht halten. Die Kosten für das Inkasso können somit niemals höher sein als die Kosten die ein gerichtliches Verfahren verursacht.

In Ihrem Fall trifft nichts davon zu. Antworten Sie dem Inkasso schriftlich das Sie Forderung nicht anerkennen. Sie müssen keine Gründe angeben Weitere Inkassoschreiben können Sie getrost ignorieren. Falls ein mahnbescheid kommt Widerspruch einlegen - auch hier ohne Gründe - aber keine Angst so weit kommt es nicht. Web.de weiss sehr wohl das die angewendeten Praktiken rechtswidrig sind und scheuen wie der Teufel das Weihwasser eine gerichtliche Überprüfung.

Wichtig lassen Sie sich auf keinerlei telefonische Diskussionen mit dem Inkasso oder Web.de ein

kann mir etwas passieren wenn ich NICHT ZAHLE ???? 

Sofern deine ladungsfähige Anschrift bekannt ist, könntest du ein paar Droh- und Bettelbriefe bekommen.

Vielleicht auch einen gerichtlichen Mahnbescheid. Diesem hättest du dann binnen der 14 Tage Frist zu widersprechen (ankreuzen reicht, nicht begründen).

Eine Klage würde für web.de mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer Niederlage enden.

Nicht durchsetzungsfähig

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Schriftlich retournieren !

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert ! Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig