1,1 Promille - 6 Monate FS-Entzug - Ratenzahlung in 12 Monaten
Hallo liebe Leser, bekam heute ein Brief von der Staatsanwaltschaft, wo drin stand, dass ich zu 80 Tagessätzen a 30 Euro (=2400€) zahlen muss. meine frage wäre jedoch: Wenn ich jetzt beispielsweise jeden Monat 200 Euro monatliche Rate zahle, dauert es ja 12 Monate bis ich die 2400 Euro bezahlt habe. Kriege ich meinen Führerschein denn dann trotzdem nach 6 Monaten zurück ? Im Brief steht: Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen.Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Oder muss ich doch 6 Monate a 400 Euro im Monat ?
11 Antworten
"keine neue Fahrerlaubnis erteilen" klingt nach: Der Führerschein ist nicht nur kurz mal weg, sondern du musst ihn neu erwerben. D.h.: Wieder zur Fahrschule ... usw.
Ratenzahlung: Kannst du vereinbaren, und das hat dann auch nichts mit der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu tun.
Also: Zahlung der Strafe und Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sind 2 verschiedene, getrennte Sachverhalte. Aber wichtig: Die Ratenzahlung vereinbaren, nicht einfach nur machen, sonst wirst du angemahnt.
Hallo
Kriege ich meinen Führerschein denn dann trotzdem nach 6 Monaten zurück ?
einfach so nicht, du musst ihn 3 Monate vor Ablauf der Sperre beantragen
dann bekommst du ihn pünktlich zurück, egal ob die Strafe abbezahlt wurde oder noch Raten (die du aber extra beantragen musst) ausstehen
Oder muss ich doch 6 Monate a 400 Euro im Monat ?
das hängt von deinem Einkommen ab
Ganz einfache Antwort. Die Zahlung der Geldstrafe, in welcher Höhe und in wieviel Raten auch immer, hat mit der Führerscheinsperre nichts zu tun.
Prinzipiell sind die bei Monatlichen Zahlungen bis zu 100€ pro Monat, sehr entgegen kommend. Aber wenn dir die Staatsanwaltschaft schreibt und nicht die Führerschein Stelle, kannst du mal davon ausgehen das du zur MPU geschickt werden kannst. Das kostet dich noch mal 568€ direkt zusätzlich noch mal eine Bearbeitungs gebür von 60€ dazu kommen noch MPU vorbereitungs Kurse a 200€. Also heul nicht rum, du hast hast es Mist gemacht und fertig. Frag nach wie man das mit der Monatlichen Strafe am besten Handel kann und hoffe das du nicht zur MPU musst, sonst bist du mal ganz schnell mit 5000€ dabei.
1,1 Promile!!! 0,8 ist schon zuviel ,aber da kann ich es wenigstens noch etwas nachvollziehen. Aber 1,1????? Das schreiben vom Staatsanwalt Heist nichts anderes, das eine Straffsache vorliegt in der noch ermittelt wird und keine Ordnungswidrigkeit, ich vermute mal wegen einer Gefährdungs Sache. Das muss neben denn 1,1 Promile noch etwas anderes passiert sein zumindest aus der sich der Polizei. Ich sag mal jetzt vorab das es zum MPU Verfahren kommt und das ist richtig so! Immer diese Oberschlauen die meinen sie Fahren mit Alkohol auch noch Super Auto und dann rumheulen wenn sie erwischt werden. Eine Frage an Hr. oberschlau: was hättest du gemacht wenn du nicht erwischt worden währst und ein Reh umgebügelt hättest und das Tier windet sich im Straßengraben? Hättest du es liegen gelasen und würdest flüchten oder die Polizei angerufen und dich somit ans Messer geliefert?
Das schreiben vom Staatsanwalt Heist nichts anderes, das eine Straffsache vorliegt in der noch ermittelt wird
Ermittelt wird nicht mehr, das "Schreiben" das hier vorliegt ist das Urteil.
Das muss neben denn 1,1 Promile noch etwas anderes passiert sein
Kann sein, muss aber nicht.
Ich sag mal jetzt vorab das es zum MPU Verfahren kommt
Kommt darauf an in welchem Bundesland er lebt.
ab/einschließlich 1,1 Promile eine Straftat und der Wert gilt Bundesweit und das bedeutet meist MPU (was heist meist,) eigentlich immer! die wollen ja Geld verdienen. Des weiteren auch nach einer Emittlung der Staatsanwaltschaft wiegt die zuständige Führerschein Stelle ab ob es zum entziehen der Fahrerlaubnis kommt das kann man ermitteln nennen oder nicht? Ab 1,1 Promille ist der Fahrer eines Kraftfahrzeugs unwiderlegbar absolut fahrunsicher und verwirklicht den Straftatbestand. Bei Fahrradfahrern gilt ein höherer Grenzwert. Aber bereits ab 0,3 Promille kann man sich nach § 316 StGB strafbar machen. In der Regel finden sich viele Ansatzpunkte zumindest die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt so wenig einschneidend wie möglich zu gestalten. Wer mit so einem Pegel erwischt wird, wird früher oder später Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten, die dann eine medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU - oft auch als Idiotentest bezeichnet) anordnet. . Es handelt sich nur um Richterwerte, bei welchen von einem Ersttäter und einer durchschnittlichen Schwere der Tat ausgegangen wird. Es wird unterschieden zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bundesweit bestehen dennoch Unterschiede von Gericht zu Gericht das ist Richtig, Insbesondere ein versierter Anwalt sollte bei dem Strafmaß einiges für seinen Mandanten herausholen können. Bei dem Wiederholungstäter kommt es entscheidend darauf an, wann die Wiederholungstat(en) begangen wurde(n). Daneben erhält man noch folgende Punkte in Flensburg, die man auch unter Punktekatalog Flensburg, bzw. Bußgeldkatalog nachsehen kann: Im großen und Ganzen empfehle ich niemanden dagegen zu Klagen. Die Erfolgs Chance ist zu gering und es wirkt sich ehr negativ zur Beurteilung der Führerscheinstelle die somit als angeklagter Platz einnimmt aus. Es wird also höchst wahrscheinlich zum MPU Verfahren kommen (80%) egal ob es in Hessen oder Bremen ist. Ich sag ja er kann hoffen aber seine Chancen sehen schlecht aus und ein gescheiter Anwalt im Verkehrsrecht, wird ihm das auch so sagen.
und das bedeutet meist MPU (was heist meist,) eigentlich immer!
falsch, siehe §13 FeV
Wer mit so einem Pegel erwischt wird, wird früher oder später Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten, die dann eine medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU - oft auch als Idiotentest bezeichnet) anordnet.
Unsinn
und das bedeutet meist MPU (was heist meist,) eigentlich immer!
Nein. Normal ab 1,6%, in wenigen Bundesländern ab 1,1%.
Des weiteren auch nach einer Emittlung der Staatsanwaltschaft wiegt die zuständige Führerschein Stelle ab ob es zum entziehen der Fahrerlaubnis kommt das kann man ermitteln nennen oder nicht?
Wenn es zu einem entsprechenden Urteil kam - aber nicht nur nach Ermittlungen. Das Ergebnis ist ausschlaggebend.
Im Übrigen ist Dein Text sehr schwer verständlich und scheint aus vielen Fachbegriffen ohne schlüssigen Bezug zueinander zusammen gewürfelt zu sein.
Im Übrigen ist Dein Text sehr schwer verständlich und scheint aus vielen Fachbegriffen ohne schlüssigen Bezug zueinander zusammen gewürfelt zu sein.
ist mir auch aufgefallen:-)
wurde zu 100% nur kopiert, und das noch aus verschiedenen Webseiten:-)
Das kostet dich noch mal 568€
Unsinn, eine MPU wegen Alkohol kostet genau 442€
Also heul nicht rum,
Schwachsinn
erstens solltest du dich zuerst einmal informieren bevor du hier solche Geschichten schreibst und zweitens solltest du dein penetrantes Verhalten gegenüber dem Fragesteller einstellen
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen . Das heißt der Lappen ist weg und Du musst ihn neu machen , da ab einer bestimmten Grenze Bußgeld , Promille , Fahrverbot der Füherschein entzogen wird . Du darfst erst nach 6 Monaten einen Antrag auf einen neuen Füherschein stellen . Das Bußgeld musst Du mit der Staatsanwaltschaft verhandeln wie Du es zahlen willst und kannst .
Das heißt der Lappen ist weg und Du musst ihn neu machen
nö, nur beantragen
So sehe ich das auch.