9 Monate Führerscheinentzug, ab wann?

5 Antworten

Was der Anwalt da sagt, ist natürlich richtig, aber Du hast ja bereits seit 6 Monaten keinen Führerschein mehr und das hätte erwähnt werden müssen.

Mein Rechtsgefühl sagt mir, das müsste angerechnet werden. Womöglich ist das dem Richter gar nicht bekannt, dass Dir der Führerschein schon längst entzogen wurde?

Schreib mal den Absender des Schreibens an und mach darauf aufmerksam. Behörden unterlaufen auch gerne mal Fehler.

Oder der Richter weiß das alles, und ist der Ansicht, dass ein Führerscheinentzug von 15 Monaten hier angebracht ist.

Wie gesagt: Dort anrufen oder anschreiben und fragen.

lg Lilo


Ein Richter war nicht wirklich beteiligt. Das Strafmaß wurde ohne Verhandlich festgelegt. Einspruch einlegen wär dumm, da sie ZUM GLÜCK die tagessätze nur mit 900€ Nettoverdienst anstatt mit 2100€ berechnet haben. 
Laut meinem Anwalt kann es sehr gut geschehen, dass dies dann nochmal überprüft wird

Das ist gewöhnlich so, dass wirklich die Zeit angerechnet wird. Passt soweit auch, die Strafe wird kaum so mild sein als dass nur eine 9-Monatige Führerscheinsperre verhängt würde. Die 15 Monate die so rauskommen passen da schon besser zum Strafmass für eine solche Tat.

Schwer zu beurteilen für mich. Ein Freund hatte 2,2 Promille eine Schaden von 9.000€ verursacht mit Fahrerflucht. 12 Monate Sperre.
Bei mir waren es 0,64 Promille und 150€ Sachschaden.. = 15 Monate?

@energyrockz

Welcher Schaden ist für das Strafmass ohne Bedeutung. Möglicherweise hatte Dein Freund vorab mit dem Staatsanwalt telefoniert oder sonstwie einen guten Eindruck hinterlassen was Du womöglich versäumt hast. Wenn Du damit nicht zufrieden bist kannst Du ja in Berufung gehen, dann aber gibt es sicherlich eine Gerichtsverhandlung wobei auch Dein Einkommen geprüft wird.

Wer sich nicht um seine Probleme bemüht muss eben die Konsequenzen tragen.

Der Richter berücksichtigt dann, wenn er sein Urteil fällt, auch die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu diesem Tag.
Er hielt damit also eine Gesamtdauer von ≈ 15Monaten ohne Fahrerlaubnis für angemessen und bildete ein Gesamturteil.

Die Sperrfrist beginnt also erst mit Datum des Urteils.
Das ist üblich und auch vollkommen Rechtskonform.

... wobei es sich hier um einen Strafbefehl handelt

@uni1234

Auch ein Strafbefehl enthält ein Urteil - wenn kein Einspruch eingelegt wird.

Dann hat wohl der Richter anders entschieden.

Der Führerscheinentzug wird durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde angeordnet. 

Sobald das Urteil rechtswirksam ist, ist der Fahrausweis ungültig

Er wird entweder von den zuständigen Beamten einbehalten oder mit einem Vermerk über die Ungültigkeit versehen. Zusätzlich wird eine Sperrfrist verhängt. 

Diese beträgt mindestens 6 Monate und definiert den Zeitraum, in dem keine neue Fahrberechtigung beantragt werden darf. 

Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist darf der Verkehrsteilnehmer einen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. 

Jedoch kann sie in der Regel nicht ohne weiteres wieder erlangt werden. Meist stellt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Bedingungen. 

Diese sind als Voraussetzungen zu verstehen, welche erfüllt sein müssen, damit die Fahrberechtigung wieder erlangt werden kann. 

Als Beispiele sind hier eine MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung, oder eine Nachschulung für die jeweiligen Führerscheinklassen zu nennen.

Die Promillegrenze liegt zwar bei einem Wert von 0,5. Gefährdet eine Person jedoch den Verkehr und andere Teilnehmer, kann sie bereits ab 0,3 Promille zur Rechenschaft gezogen werden. 

Neben einer Freiheits- oder Geldstrafe ist auch die Entziehung der Fahrberechtigung eine mögliche Folge des Vergehens.

Das heißt dann wen die Sperrzeit rum ist darf man wieder zur Fahrschule gehen den den Schein bekommt man nicht mehr zurück alles über 3 Monate da wird der Schein vernichtet und als ungültig geführt . 

Heist ich darf eventuell ne MPU oder so machen?
Mein Anwalt sagte ich muss dann einfach nur mit nem aktuellen Lichtbild nen neuen Führerschein beantragen