Würde der Staat das erste mal Fahren ohne Fahrerlaubnis (FÜHRERSCHEIN) verzeihen?
Wurde vor 4 Monate erwischt war da noch 17. Gestern kam Brief dass es keine Strafverfolgung geben wird, also dass es ausnahmsweise so ist und beim nächsten mal nicht so sein wird (ALSO STRAFE etc..) doch ist da was falsch oder so ? weil ich bin ja gefahren ohne FS also FAHRERLAUBNIS. und da steht ausnahmsweise keine STRAFVERFOLGUNG. Ist das möglich ? DANKE
4 Antworten
Du willst uns ein Märchen erzählen, denn nach § 21 StVG hat die Behörde keine Möglichkeit von einer Strafverfolgung abzusehen.
Die Regel für einen Minderjährigen ist neben einer Geldstrafe eine Zeitstrafe für den Erwerb des FS.
Sie haben keine Ahnung davon. MFG
Nur die Staatsanwaltschaft kann das.
Bei jedem anderen wäre der Verfolgungsverzicht selbst eine Straftat, eine "Strafvereitelung im Amt". Das bedeutet, jeder würde bestraft, der das einfach so fallen lässt.
Außer die Staatsanwaltschaft, die darf das einstellen.
Sollte also die Staatsanwaltschaft das Dir so mitgeteilt haben, dann hast Du verdammt Gas gehabt.
Sollte das Ding nicht von der Staatsanwaltschaft kommen, ist was faul.
Ein Strafverfahren kann auch eingestellt werden, sei doch froh.
Schaue dir mal die verlinkten Fragen meiner Antwort an ;-)
Ja die Strafverfolgung KANN von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.
Hast du aber verdammt viel glück gehabt das hätte auch vor Gericht gehen können.
Bis zu 1jahr haft dazu wenn es das auto seines vaters o.ä. ist bekommt die person auch haft oder geldstrafe und er bekommt führerscheinsperre wo mit er frühstens sein führerschein mit 21 machen darf