Fahrerlaubnis früher bekommen?

5 Antworten

Die Polizei hat das ja nicht zu entscheiden. Die haben den Führerschein mir im Sommer entnommen. Dann kahm der Strafbescheid. Die Geld Summe und 7 Monate Fahrerlaubnis Verbot und das ab Herbst weil die Staatsanwaltschaft es dann Rechtskräftig gemacht hat. Da der Führerschein mir vor der Rechtskraft entzogen wurde hoffe ich das die Zeit vielleicht noch angerechnet wird. Dann würde ich meinen Führerschein nächsten Monat schon haben können. Arbeits technisch wäre es dringend notwendig für mich

Wenn du der Ansicht bist, dass insgesamt 10 Monate nicht angemessen sind, dann hättest du rechtzeitig Einspruch einlegen und das Urteil nicht rechtskräftig werden lassen dürfen. Jetzt ist es zu spät.

Vermute ich nicht das die Cops das machen, und sowas einzuklagen ist das Risiko, dass du verlierst jetzt auch nicht gleich 0 und du würdest auf den Kosten sitzen bleiben. Zudem kann ich dir die genaue Rechtslage auch nicht sagen, müsste ich nachgucken. Würde einfach mal bei den Cops anrufen und nett fragen. Möglicherweise machen sie es  :)

Der Staatsanwalt bzw. der Richter hat bei seiner Entscheidung über die Sperrfrist die Zeit der vorläufigen Entziehung bereits berücksichtigt.

Wenn im Strafbefehl oder Urteil also z.B. etwas von 7 Monaten steht, dann wurde anscheinend eine "Pause" von insgesamt 10 Monaten als angemessen angesehen.

Du kannst die Zeit jetzt nicht noch ein weiteres mal anrechnen lassen.

Stellt sich mir die Frage, warum dir die Fleppe entzogen wurde, aber ich schätze mal Alkohol und das als Straftat. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren hättest du den Schein sonst noch.

Bei der Straftat entscheidet das Gericht, wielange du überhaupt nicht mehr fahren darfst, bzw. wann du mal wieder anfragen kannst, die Fahrerlaubnis erneut zu erwerben. Bei einem Urteil werden die 3 Monate, in denen du bis dato nicht fahren durftest, mit angerechnet.

bei dem Urteil stand ab Rechtskraft drinnen und die war in September. habe meinen Lappen aber schon im Juni abgeben müssen. es wurde aber nicht mit angerechnet :(

@Kaliber1993

Doch, es wurde mit angerechnet, auch wenn das im Urteil nicht ausdrücklich geschrieben stand.

Rechtskräftig war es in dem Moment wo dir jemand den Schein weggenommen hat wenns nicht grad deine Mutti war. Wahrscheinlich sind die 3 Monate schon von der Gesamtzeit abgezogen worden.