1000€ Pauschale für Werbungskosten....bekomme ich etwas zurück?

6 Antworten

Der wird pauschal immer veranschlagt. Alles was drüber ist, wird natürlich zusätzlich berücksichtigt.

ist damit gemeint, dass ich diesen Betrag einfach immer absetzten kann

Yep. Dieser ist aber schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

und davon auch etwas erstattet bekomme

Hängt davon ab, ob du überhaupt Lohnsteuerabzüge hattest. Wer nichts zahlt, kriegt auch nichts wieder.

Der Betrag ist bereits in die Steuertabelle für den Lohnsteuerabzug eingearbeitet. Wenn du eine Steuererklärung abgibst, wird dieser Betrag dort auch berücksichtigt. Daher bekommst du dadurch keine Steuererstattung. Nur wenn deine Werbungskosten tatsächlich über  1.ooo € liegen, kann es zu einer Steuererstattung kommen. Hast du keine Werbungskosten, gibt es immer die Pauschale von "Tausend".  

Am besten dazu ein kleines Rechenbeispiel:

Angenommen du bekommst 36.000 Euro brutto im Jahr. Jeden Monat wären dies also 3.000 Euro und jeden Monat wird ja hierfür die Einkommensteuer einbehalten und abgeführt. Bei einer Einkommensteuererklärung kannst du mit dem Pauschbetrag dein Jahreseinkommen reduzieren. Die 1.000 Euro würden also zu einem kalkulatorischen Jahreseinkommen von 35.000 Euro brutto für das Jahr führen.

Die Einkommensteuer wird nun nicht mehr für die 36.000 Euro berechnet, sondern für die 35.000 Euro. Da man natürlich bei 36.000 Euro mehr Steuern bezahlt hat als bei dem kalkulatorisch reduszierten  Jahreseinkommen, wird die Differenz erstattet. Es sind also nicht die 1.000 Euro in dem Fall, sondern im besten Fall ein paar hundert Euro.

Helmuthk  29.06.2016, 09:33

.. und jeden Monat wird 1/12 der 1.000,00 € berücksichtigt, denn der Arbeitnehmer- Pauschbetrag ist in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.

In der Einkommensteuertabelle natürlich nicht, deshalb wird hier der Arbeitnehmer- Pauschbetrag extra abgezogen.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Über die Lohnsteuertabelle werden auch nur 25.000,00 € versteuert- abgesehen von der ebenfalls in die Lohnsteuertabelle eingearbeiteten Vorsorgepauschale.

Dieser Betrag wird bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, weswegen du nichts zusätzlich erstattet bekommst, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten unter diesem Betrag liegen.

Sind Werbungskosten entstanden, die über diesem Betrag liegen, kannst du mit einer Erstattung rechnen.