Zahnspange / Kieferorthopädie Kosten steuerlich absetzten?

4 Antworten

Es gilt das Zu- und Abflussprinzip, das bedeutet die Zahlungen werden für den Veranlagungszeitraum berücksichtigt, in welchem sie geleistet wurden.

Die abzugsfähige außergewöhnliche Belastung wird dabei allerdings um eine (vom Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängige) zumutbare Belastung gekürzt. Man sollte daher am besten alle möglichen Krankheitskosten sammeln und in einem Jahr bezahlen, um überhaupt eine spürbare steuerliche Auswirkung zu erzielen.

skalonga 
Fragesteller
 08.05.2017, 14:11

Vielen Dank. Können Sie mir auch sagen wie hoch diese Summe in meinem Fall ist? Single Haushalt (Steuer Klasse 1, keine Kinder, 50.000 € Jahresbrutto)

Steuerbaer  08.05.2017, 14:38
@skalonga

die zumutbare Belastung wird nach einem neuen Urteil stufenweise ermittelt: 5 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 (5 % von 15.340 = 767) und 6 % vom übersteigenden Teil (33.660 x  6 % = 2019) macht 2786 €. Unterstellt habe ich einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 49.000 (50.000 Bruttolohn - 1.000 Werbungskostenpauschbetrag)

Das heißt, dass sich erst der 2787. Euro an Krankheitskosten steuerlich auswirken würde.

skalonga 
Fragesteller
 09.05.2017, 11:09
@Steuerbaer

Ist es dann vorteilhafter, alles in einem Jahr (ca. 7500 €) zu bezahlen oder würde es auf das selbe hinauslaufen wenn ich es auf zwei Jahre (ca. 3500 pro Jahr) verteile?

Steuerbaer  09.05.2017, 11:11
@skalonga

Es wäre besser alles in einem Jahr zu bezahlen, weil immer für die  Steuererklärung nur der in dem jeweiligen Jahr gezahlte Betrag zugrunde gelegt wird.

Da es einen zumutbaren Eigenanteil gibt, der in Abzug gebracht wird, macht es nur Sinn, wenn du alle Kosten in einem Jahr begleichst, denn nur so kann du die Kosten auch in dem Jahr zusammen absetzt. Zusätzlich solltest du alles an Gesundheitskosten in dem Jahr sammeln. Brauchst du eine neue Brille oder Kontaktlinsen? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt. Alle Rezeptgebühren sammeln. Sind Igelleistungen sinnvoll? Jetzt machen lassen. 

Von der Steuer kannst du das nicht "absetzen".

Nach dem du die Rechnung beim Zahnarzt bezahlt hast kannst du folgendes machen:

Du trägst den Rechnungsbetrag unter Aussergewöhnliche Belastungen in deiner Steuererklärung ein.

Der anerkennbare Anteil der Arztkosten vermindert dadurch dein zu versteuerendes Einkommen. Du zahlst dadurch weniger Steuern.

Aber du bekommst vom Finanzamt nicht die Kosten erstattet.


Alles auf einmal bezahlen und als AUSSERGEWÖHLICHE BELASTUNG von der Steuer absetzen.