Enthält die Selbstbeteiligung bei Kaskoschaden auch Mwst?

5 Antworten

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Hallo micholee,

die Selbstbeteiligung wird immer vom Nettobetrag abgezogen.
In Deinem Fall konkret also 1000 Euro – 150 Euro Selbstbeteiligung.

Diese Vorgehensweise ist sogar gesetzlich geregelt.
Die Regulierung erfolgt nach Anerkennung des Schadens zunächst immer netto. Wenn Du dann Dein Auto in der Werkstatt reparieren lässt, wird die Mehrwertsteuer mit der Rechnung fällig. Die Rechnung reichst Du dann bei der Versicherung nach und bekommst die Differenz (Mehrwertsteuer).

Dieses Vorgehen dient einfach dazu, dass Du mit der  Rechnung der Versicherung belegst, dass der Schaden tatsächlich in der Werkstatt behoben wurde und eine Mehrwertsteuer fällig geworden ist.

Grüße und ein schönes Wochenende, David vom Allianz hilft Team

Die SB ist ein fester Wert und wird von dem abgezogen was die Versicherung bezahlt, in deinem Fall also vom Nettobetrag. Sollte der Schaden später doch noch repariert werden, wird die Differenz zwischen netto und brutto zusätzlich erstattet, die SB bleibt dann unberücksichtigt, da diese ja bereits bei der ersten Regulierung ausgeschöpft war.

Selbstbeteiligungen werden immer AM ENDE der Entschädigungsberechnung in Abzug gebracht...!

Übrigens wirfst du verschiedene Regulierungsarten durcheinander; dass die Teilkaskoversicherung (SB150) überhaupt nach Kostenanschlag abrechnet ist eher selten. In der Haftpflichtschadenregulierung (zwangsläufig immer ohne Selbstbehalt) ist es das grundsätzliche Recht des Geschädigten.


Die Selbstbeteiligung wird von der Gesamtsumme (brutto) abgezogen.

Stimmt leider nicht! Da der Schaden nicht repariert wird, zieht die Versicherung vom Netto-Erstattungsbetrag von 1000 € die SB von 150 € ab - also werden dir nur 850 € ausbezahlt!!!

So wie ich sehe sind sich die Kommentare uneinig :-)