Private Bahncard 100 auf Dienstreisen einbringen?

2 Antworten

Die Kosten für die Beschaffung einer Bahncard sind beim Arbeitnehmer grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig, wenn er regelmäßig mit der Bahn Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und/oder Auswärtstätigkeiten durchführt. Die mögliche private Mitbenutzung der Bahncard kann dabei unberücksichtigt bleiben, wenn private Fahrten nur einen geringen Teil einnehmen und wenn die regulären Ticketpreise für die Fahrten zur Arbeit/Dienstfahrten den Preis der Bahncard übersteigen. Ansonsten kann die Bahncard anteilig angesetzt werden.

Erstattungen des ArbG sind abzuziehen.

Wenn er dem Arbeitgeber vortäuscht mit dem Auto gefahren zu sein und dem AG ggü. Kosten abrechnet, die real gar nicht entstanden sind, ist das -strafrechtlich gesehen- Betrug.