Scheck eingelöst. Geld schon da. Kann der Betrag noch abgezogen werden?

4 Antworten

Bei der Einreichung eines Schecks kann nicht geprüft werden, ob der Scheck a) tatsächlich vom Kontoinhaber oder einem Zeichnungsberechtigten unterschrieben ist, ob er b) gedeckt ist (also das Guthaben bzw. der Kreditrahmen auf dem Konto des Ausstellers ausreicht) und ob c) das Konto überhaupt noch existiert.

Deswegen werden Schecks in der Regel nur unter Vorbehalt gutgeschrieben, und erst wenn von der bezogenen Bank keine Ablehnung kommt, ist das Geld tatsächlich verfügbar.

Aber in meiner Sparkassen App steht nichts in Richtung "unter vorbehalt" kann ich das Geld jetzt schon abheben bzw. überweisen?

@sarahnie

Vermutlich steht dort etwas wie "Scheckeinreichung E.v." - das "E.v." steht für "Eingang vorbehalten".

Vor Ablauf der Vorbehaltsfrist wirst du über das Geld nicht verfügen können.

nein. von "e. v." steht da nichts. Aber unter Wertstellung steht ein datum, dad noch nicht gewesen ist

Auf dem Kontoauszug müsste bei der Buchung irgendwo die Abkürzung "e.v." vermerkt sein. Das bedeutet "eingang vorbehalten". Damit ist der gemeint, dass Dir der Betrag nur vorläufig gutgeschrieben wird. Deine Bank holt sich das Geld ja jetzt vom Aussteller des Schecks zurück. Kann der nicht zahlen, dann wird das wieder zurückgebucht.

Korrekt, das Geld würde bei einem "platzenden" Scheck einfach wieder abgezogen.

Bei einem Scheck aus dem Ausland kann das sogar bis zu 90 Tage später noch passieren...

der btrag wird dir unter vorbehalt gutgeschrieben

die 10 tage sind korrekt