Widerspruch einlegen wegen Übername Schülerfahrkosten?
Meine Tochter(16) wird zum 01.08.2017 ein Kolleg besuchen.Wir haben ein Antrag auf Übername der Fahrkosten gestellt . Die Entfernung zum Kolleg liegt bei 5 km.Laut Gesetz werden die Kosten (12 Euro Eigenanteil) ab 5 km übernommen . Da die Entfernung laut Bescheides bei 4,5 km. liegt, haben wir eine Absage bekommen. Ich möchte gerne ein Widerspruch einlegen.Meine Frage hat jemand Erfahrung gemacht?Ob es sich überhaut lohnt gegen Landrat zu klagen?
5 Antworten
Ein Widerspruch ist ja noch keine Klage. Legt Widerspruch ein und fügt einen Beweis an, dass die Entfernung tatsächlich 5 km beträgt. Dann wird dem Widerspruch stattgegeben.
Wenn du nicht nachweisen kannst, dass die Schule 5 km entfernt ist, kannst du auch nichts machen. Deine Tochter kann aber leicht das Fahrrad benutzen.
Ja das kann Sie auch ,aber wie gesagt der Fahrradweg liegt durch Wälder.
Das "Kind" ist sechzehn Jahre alt. Wahrscheinlich ist sie nicht alleine unterwegs, es handelt sich ja um einen Schulweg. Wie wär's mit einer Mofa?
Das kannst Du vergessen. Bei meinem Sohn war die Differenz angeblich 200 m - wir mussten die Karte selbst bezahlen.
Es wurde ihm empfohlen, einem Kind von 10 Jahren, morgens und mittags den Weg zu laufen
Das dachte ich mir schon ...
Ich frage mal ganz ketzerisch, warum Deine Tochter die 5 km nicht zumindest im Sommer mit dem Radfahren kann. Das zum einen.
Das andere ist die Frage, wie denn die Entfernung bemessen wurde? Luftlinie oder Fahrweg?
Widerspruch kannst Du natürlich einlegen, Du kannst Dich natürlich durch alle Instanzen klagen. Ob das den Aufwand wirklich wert ist, bezweifle ich.
Das kann sie wohl auch ,der Weg liegt aber durch Wälder und Hauptstraßen ,weil das im anderem Ort liegt.
das Fahrrad ist nicht die Frage, ob der Anspruch auf Unterstützung oder hier die Ablehnung rechtens ist, ist für mich die Frage.
Widerpruch kann man immer einlegen - man sollte aber noch mal nachsehen wie gerechent wurde - die 4,5 km haben sie sich sicher nciht ausgedacht, sondern die wirft sicher ein Routenplaner als kürzeste Strecke aus ...
in NRW z.B.
einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule
....
also nicht der Weg den man mit dem Auto fahren müsste (unter Beachtugn von Einbahnstraßen etc.)
welche Strecke habt ihr gemessen, für die ist die kürzeste relevant.
Gegen Bescheid,nach Bekanntgabe innerhalb eines Monats Klage erheben. So steht es .Die 5 km kann ich nicht beweisen,weil die nehmen nicht die Entfernung die mit dem Bus hast, wahrscheinlich die Flugstrecke (hört sich komisch an) .