Steuererklärung, pauschale Fahrkosten oder Fahrkarten ablegen?

6 Antworten

Wenn die 110 Km die Entfernung zum Arbeitsplatz ist, dann Auto wäre günstiger, aber dann musst Du auch angeben mit welchem Auto (KFZ-Kennzeichen) Du in die Arbeit fährst.

komisch, ich habe gerade eine Anlage N vor mir ......

da ist nix mit Kennzeichen .......

ganz abgesehen davon dürften die 110 km die Strecke hin- und zurück sein ...

@wurzlsepp668

Nein, die Strecke ist 110 km in einer Richtung.

@wurzlsepp668

Ich habe das schon eine Weile nicht mehr gemacht, aber früher wollten die immer wissen mit welchem Auto man Fährt und man sollte das Kennzeichen angeben.

wenn 110 für hin und zurück ist, dann müsste man die Strecke halbieren, weil man 0,30 € nur für die Entfernung absetzen kann.

Ich habe kein Auto und fahre mit dem Zug. Kann ich trotzdem nur die Entfernung abgeben und "Öffentliche Verkehrsmittel" ankreuzen? Oder muss ich auch die Fahrkarten ablegen?

@blackjack1986

Gib mal in Google.de/maps ein, wie viele Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegen (mit Auto und einfache Strecke). Nenn mir mal die km-anzahl.

@HMilch1988

Wie gesagt, 110 km.

@blackjack1986

die Entfernung (einfache Strecke) reichen. Belege von der Bahn brauchst du nicht einzureichen.

Dann kannst du hierfür folgendes ansetzen:

230 Tage x 0,30 € x 110 km = 7590 € max. 4500 € (also werden  4.500 berücksichtigt)

@HMilch1988

die 110 km interessieren kein Schwein ....

es zählt die kürzeste Verbindung auf der Straße

nimm nen taschenrechner und rechne es aus? http://www.pendlerrechner.de/

Kann man Fahrkarten überhaupt direkt einreichen? Dachte bisher immer das es nach km geht...

Ja das geht.. hier besteht ein Wahlrecht

Das kannst du errechnen:

Fahrkarten: 300 € x 12 = 3.600,00 € Werbungskosten

Entfernungspauschale: (km-Entfernung, kürzeste Autostrecke... schau Google.maps) x 0,30 € x 230 Tage.

Rechne mal aus.

Entfernungspauschale wird bei Nutzung von ÖPNV auf 4.500 EUR gekappt.

es gibt da nur eine Fahrkostenpauschale nach KM.

nö .......

wenn die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel höher sind als die Entfernungspauschale SIND die Kosten für die Öffis anzusetzen ...

(dürfte aber nur Kurzstrecken betreffen)

@wurzlsepp668

Nein,dem ist leider nicht so. Es werden tatsächlich nur KM-Pauschale berechnet,egal ob mit Öffendlichen oder mit Auto.

@1ManekiNeko1

Willst Du allen Ernstes mir das Steuerrecht erklären?

es können Kosten für die Öffis angesetzt werden.

1. Weshalb gäbe es im Formular hierfür eine Zeile?

2. ich habe eine steuerliche Ausbildung, was ist Deine Qualifikation?

Bei Nutzung öffentlicher kann zwischen dem Ansatz der tatsächlichen Kosten und dem Ansatz der Entfernungspauschale gewählt werden, je nach dem welche Variante sich günstiger auswirkt.

Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist die Höhe der Entfernungspauschale auf 4.500 EUR begrenzt. Es ist die absolut kürzeste Entfernung anzusetzen. Umwegen für eine verkehrsgünstigere allerdings längere Strecke dürfen nicht erfasst werden.