Steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gem. §§ 397 ff. Abgabenordnung (AO

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Bevor ich jemandem Recht gebe, muss ich erst einmal wissen, ob denn der Vorwurf gerechtfertigt ist. Warum soll man eine Bestrafung akzeptieren, wenn diese ungerechtfertigt ist. Dir muss daher nachgewiesen werden, dass du vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hast. Das mit dem Gefängnist ist erst mal der Standardspruch um die Ernsthaftigkeit zu verdeutlichen. Ein Tag Knast kostet den Steuerzahler auch rd. 250 €, da wird man sich gut überlegen, ob man die Kosten wegen einer Lapalie künstlich in die Höhe treiben möchte. Du musst erst einmal den Vorwurf enthärten bewusst falsche Angaben gemacht zu haben. Am besten nimmst du dir einen Fachanwalt für Steuerrecht, der dich im Verfahren vertritt notfalls über die Rechtschutzversicherung, falls dieses Risiko mit eingeschlossen ist.

Vor Gefängnis musst Du sicherlich keine Angst haben. Üblich ist bei solchen Taten eine Geldstrafe von ca. 1 Netto-Monatseinkommen, wenn man noch nicht vorbestraft ist. Die wird üblicherweise nicht in einer Gerichtsverhandlung, sondern per Post in Form eines "Strafbefehls" verhängt. Dann hast Du keine Vorstrafe und auch keinen Eintrag im Führungszeugnis. Und zurückzahlen musst Du das unrechtmäßig erhaltene Geld natürlich auch.

wfwbinder  16.05.2014, 21:24

DH, so ist es

Eine Geldstrafe wird ins Strafregister eingetragen--jedoch nicht ins Führungszeugnis, wenn die Strafe unter 9o Tagessätze liegt. Jedoch eine zweite Geldstrafe--auch wenn sie gering ist ( z.B. bei einem Verkehrsvergehen) führt dazu, dass beide im Führungszeugnis vermerkt sind. Geh zu einem Anwalt, der versuchen soll, dass lediglich eine Geldauflage i.S. des § 153a StPO festgesetzt wird--dann bleibt das Strafregister " sauber".