Finanzamt/Steuern und OnlyFans?

5 Antworten

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  1. Wenn du tatsächlich nur 200 €/mtl. verdienst, bleibst du unter dem EKSt-Freibetrag. Du musst halt nur die Anmeldegebühr zahlen.
  2. Sobald du deine Leistungen im Netz anbietest, muss dein Gewerbe angemeldet sein. Es gibt da keine Testphasen oder Freibeträge.
  3. Die Post wird wohl an deiner Meldeadresse gehen.
  4. Was heißt "nur wegen OnlyFans"... Auch da kann man viel verdienen. Und das Finanzamt will durch die Steuererklärung eben eine Erklärung über deine Einkommen haben, auch wenn du Verlust machst.
  5. Achte darauf, dass deine Gewinne nicht 470 €/mtl. übersteigen, denn sonst fliegst du aus der Familienversicherung und musst dich alleine krankenversichern.

Wenn ich es noch richtig weiß, muss man jede Art von Gewerbe direkt ab Beginn anmelden. So steht es zumindest in der Gewerbeordnung. Ausmaß und Gewinnabsicht spielen dabei keine Rolle. Die Anmeldung kostet immer eine Gebühr.

Steuerlich gelten wieder andere Regelungen. Man bekommt einen Steuererfassungsbogen und muss da seine geplanten Umsätze eintragen. Damit ist man dann für die Zukunft auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Buchführung ist im Rahmen von Kleingewerbe m.E. nicht notwendig. Auch die Umsatzsteuer fällt m.E. weg. der Freibetrag für die Einkommensteuer liegt bei fast 10.000 im Jahr und für Gewerbesteuer über 20.000. Die Erklärung musst Du also einreichen, aber Steuern fallen in diesem Rahmen dann nicht an.

Schriftverkehr mit dem Finanzamt läuft in erster Linie per Post. Wenn alles läuft, kannst Du über ELSTA und eventuell eine entsprechende Software auch alles elektronisch machen.

Ob das in der Wirklichkeit jeder so macht, möchte ich allerdings bezweifeln. Ab wann ist eine Tätigkeit auf Dauer und mit Gewinnabsicht angelegt? Ich würde die Anmeldung erst dann vornehmen, wenn ich davon selber ausgehe, dass es dauerhaft wird. Für "mal testen" wäre mir persönlich der Aufwand zu hoch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Muss man dann nur einmal zur Anmeldung des Gewerbes etwas zahlen, oder ab dann jeden Monat einen Steuerbeitrag? (Falls ja, wie viel in etwa?)

Damit Einkommensteuern fällig werden, musst du erstmal einen Gewinn jenseits von 10.000,- € pro Jahr generieren (wenn du keine weiteren Einkünfte hast).

Wenn du ein Gewerbe anmeldest, hast du dafür natürlich auch Ausgaben (Internetzugang anteilig, Einkäufe, Buchhaltung, etc.). Diese werden gewinnmindernd berücksichtigt.

Ab wann brauche ich dieses Gewerbe?

Sobald du Gewinnerzielungsabsicht hast und eine Tätigkeit auf wiederkehrende Handlung ausgelegt, also mehr als einmalig ist.

Heißt das, ich könnte auch erst einen Account einen Monat lang testen, und das Geld dann ggf nicht auszahlen lassen/zurückzahlen, falls es sich nicht lohnt, oder brauche ich das Gewerbe schon vor dem Account?

Nein. Klares nein. Allein die Tatsache dass du es auszahlen könttest bedeutet steuerlich Verfügungsgewalt. Aber irrelevant. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

Bekommt man dann vom Finanzamt Post Nachhause oder funktioniert das online? ( bin offiziell noch bei meinen Eltern gemeldet, und möchte nicht, dass die das so mitbekommen)

Wenn du dich bei Elster registrierst, was unvermeidlich ist, wenn du keinen Steuerberater hast, wird der Aktivierungsbrief an die amtliche Meldeadresse geschickt.

Muss ich dann auch nur wegen OnlyFans jedes Jahr eine Steuererklärung machen? Bin als Studentin sonst nicht berufstätig und habe keinerlei Einkommen

Nicht nur eine, sondern sogar 3:

  • Einkommensteuererklärung zzgl. Einnahmenüberschussrechnung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung

Alle müssen elektronisch authentifiziert an das Finanzamt übertragen werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht zulässig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einmalige Anmeldung beim Gewerbeamt.

Sobald man nach aussen hin tätig wird mit Gewinnerzielungsabsicht muss das angemeldet werden.

Zusätzlich innerhalb vier Wochen Anmeldung beim Finanzamt.

Auch wenn man unter dem Freibetrag von gut 9000 Euro bleibt, muss man eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben.

Zusaetzlich eine Umsatzsteuererklärung. Bei geringen Umsätzen ( unter 22.000) kann man sich vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit lassen .