Betreuungsunterhalt von der Steuer absetzen?
Hallo, ich habe mal eine Frage.
Mein Ex-Lebensgefährte und Vater meiner Tochter, muss an mich lt. Beschluss vom OLG Betreuungsunterhalt an mich zahlen, über das 3. Lebensjahr hinaus, da ich einer oberobligatorischen Tätigkeit nachgehe.
Nun rief er mich heute an und meinte, dass er den Betreuungsunterhalt von der Steuer absetzen kann. Das kann ich mir zwar vorstellen, aber seine Steuertante braucht dafür angeblich meine Steueridentifikationsnummer, meinen Gehaltsnachweis, was ich an Unterhalt ( auch für meine andere Tochter, die nicht von ihm ist!!) bekomme.
Auch Elterngeld und was meine gesamten Einkünfte betrifft.
Meine erste Frage: Wozu muss die Steuertante diese Angaben haben?
Es geht ja um seine Steuererklärung. Ich mache keine Steuererklärung, setze also auch nichts ab. Das Kind wird geteilt, halbes Kind ist bei ihm eingetragen und die andere Hälfte bei mir.
Ist es normal das er diese Abgaben braucht oder steckt was anderes dahinter??
Vielen Dank für Eure Antworten und liebe Grüße
4 Antworten
Hallo,
vielleicht hilft das weiter:
Zitat: "Wer Kindesunterhalt bezahlen muss, kann das über die Steuererklärung absetzen. Ausgenommen sind Unterhaltszahlungen für Kinder, wenn Kindergeld bezogen oder der Kinderfreibetrag genutzt wird." (https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/unterhalt/)
Zitat: "Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist ab dem Veranlagungszeitraum 2015 die Angabe der erteilten Identifikationsnummer der unterhaltenen Person in der Steuererklärung des Unterhaltsleistenden, wenn die unterhaltene Person der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Die unterhaltene Person ist für diese Zwecke verpflichtet, dem Unterhaltsleistenden ihre erteilte Identifikationsnummer mitzuteilen. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Unterhaltsleistende berechtigt, bei der für ihn zuständigen Finanzbehörde die Identifikationsnummer der unterhaltenen Person zu erfragen. Diese Neuregelung wurden mit dem sog. „Kroatiengesetz“ eingeführt." (https://www.dierkes-partner.de/bei-unterhaltszahlungen-ist-die-steuer-identifikationsnummer-anzugeben/)
Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es geht hierbei jedoch um Betreuungsunterhalt für mich, nicht um den Kindesunterhalt.
Bei der Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen werden die eigenen Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers gegengerechnet. Dabei fließen auch steuerfreie Sozialleistungen mit in die Berechnung ein. Die Angabe der Steuer-ID des Empfängers ist zudem verpflichtend, damit das Finanzamt den Sachverhalt einer konkreten Person zuordnen und ggf. überprüfen kann.
Vereinfacht kann man es an einem Beispiel zeigen: Angenommen Ihr Ex-Lebensgefährte zahlt pro Jahr 6.000 Euro Unterhalt. Sie haben ein Einkommen von 3.000 und 2.000 Elterngeld erhalten. Dann kann er nur 1.00 Euro in seiner Steuererklärung geltend machen.
Die Geltendmachung von Unterhaltszahlungen ist nur an solche Empfänger, die bedürftig sind (also nur marginale Einkünfte) haben, steuerlich abzugsfähig.
Er kann den Unterhalt seines Kindes nict absetzen. Für seine Steuererklärung braucht er von dir keine Unterlagen. Ihr reicht die Summer die er lt. Beschluss zahlt
Kinder kann man nicht "absetzen"
Ich würde ihn vertrösten weil deine Unterlagen dein Steuerberater hat......dann deine Oma, dann der Briefträger ..... erst ganz am Schluß würde ich LMAA antworten.
Du solltest eine Steuererkärung machen, zumindest testweise über Elster - oft bekommt man ja was zurück
Danke für die schnelle Antwort. Es geht dabei jedoch nicht um Kindesunterhalt, sondern um Betreuungsunterhalt, den ich von ihm erhalte.
Gibt ihm die Steuernummer, der Rest geht in nix an
ja das geht. er braucht diese angaben, damit die steuertante das prüfen kann und gegenrechnen kann.
Danke für die Auskunft. Kann es denn für mich nachteilig sein diese Angaben zu machen?
Was ist mit gegen rechnen gemeint?