Ich muss einen Widerspruch wegen Ablehnung einer Berufskrankheit schreiben. Wie schreibt man dies?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es scheint als habe der Arzt hier einiges durcheinander gebracht. Aber unabhängig davon, ob dein Mann jetzt einen Bescheid über den Grad der Behinderung vom Versorgungsamt oder der dafür zuständigen Stelle des Kreises/Landratsamtes oder einen Bescheid einer Berufsgenossenschaft über die Ablehnung der Gewährung einer Hörhilfe aus Anlass einer Berufskrankheit namens "Lärmschwerhörigkeit" (Nr. 2301) erhalten hat:

Es reicht aus, mit einem einfachen Brief Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, in etwa so:

Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ........ Um den Widerspruch inhaltlich begründen zu können bitte ich um Übersendeung aller Ihrer Entscheidung zu Grunde liegenden Unterlagen. Den Eingang dieses Schreibens bitte ich mir zu bestätigen."

Mit den Unterlagen kannst du den Widerspruch begründen, ggf. hilft auch der Arzt weiter. Allerdings wird das Versorgungsamt keine Hörhilfen übernehmen, und eine Berufsgenossenschaft nur dann wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit erfüllt sind. Da wir hier nicht genau wissen worum es geht können wir dir nicht richtig helfen.

Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man auch nicht von der Berufsgenossenschaft, sondern vom Versorgungsamt (Integrationsamt) deines Landkreises (Landratsamt)

Das was du möchtest, ist die Anerkennung einer gesundheitlichen Schädigung durch den Beruf.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Hinzu kommt erschwerend, dass es zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, dass der Lärm am Arbeitsplatz die Schwerhörigkeit verursacht hat. Trägt dein Mann keine Ohrschützer? Menschen, die an solchen Arbeitsplätzen arbeiten, werden regelmäßig durch die BG untersucht, was ist da dabei heraus gekommen?

Hoi.

Der Arzt soll eine Anzeige auf Berufskrankheit stellen:

§ 202 SGB VII Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten

Haben Ärzte oder Zahnärzte den begründeten Verdacht, daß bei Versicherten eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle in der für die Anzeige von Berufskrankheiten vorgeschriebenen Form (§ 193 Abs. 8) unverzüglich anzuzeigen. Die Ärzte oder Zahnärzte haben die Versicherten über den Inhalt der Anzeige zu unterrichten und ihnen den Unfallversicherungsträger und die Stelle zu nennen, denen sie die Anzeige übersenden. § 193 Abs. 7 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

Hier noch ein paar Hinweise, wann überhaupt eine Lärmschwwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkannt werden kann:

http://www.uk-nord.de/fileadmin/user_upload/pdf/arbeitsunfall/Merkblatt_Laerm_2011.pdf

Ciao Loki

Hallo,

meine HNO Ärztin meldete 2009 meine Lärmschwerhörigkeit der BG ohne meines wissen. Es passierte auch nichts weiteres von seitens der BG. Bei einer Untersuchung 2011 vom Amtsarzt des Gesundheitsamtes wurde von ihm die BK der BG gemeldet. Danach hatte ich eine Begutachtung die ,die BG angeornet hat,durchgeführt. Die mit der Anerkennung  einer MdE von 10% wegen der BK Lärmschwerhörigkeit endete.

Alles Gute