Wie schreibt man ein Widerspruch?
Hi Leute ich schreibe zum ersten mal ein Widerspruch und wollte Fragen, ob das so in Ordnung ist?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen Ihre in dem Datum Schreiben getroffene Entscheidung die Kosten für das verlorene Paket und des Schadenersatzes nicht zu übernehmen. Die Pakete wurden bis heute fast 200mal auf der gleichen Art und Weise verschickt ohne irgendwelche Probleme. Obwohl die Ware Doppelverpackt war mit Paket und Folie, hat sie Kratzer abbekommen. Auch Die Folie hatte an manchen Stellen Risse. Aus diesen Gründen kann es nicht unser Fehler sein, dass die Ware beschädigt wurde.
Ich wollte ein Paket nach England versenden. Und auf dem Weg wurde die Ware bzw. das Paket beschädigt. Und als die Ware zu mir zurück versendet wurde habe ich nur die Ware ohne Paket erhalten. Und die Ware hat viele Kratzer abbekommen. Und DHL hat mir ein Brief geschickt in dem steht, dass Sie mir den Schaden nicht erstatten können. Weil es anscheinend schlecht verpackt wurde. Wäre nett, wenn Ihr mi weiterhelfen könntet.
4 Antworten
ja hätte ich auch so geschrieben! Manchmal fragt man sich wie die Post und DHL mit den Sendungen umgehen. Habe mal eine CD in die USA geschickt und die war zerbrochen das geht nicht so einfach. Ich wünsche dir viel Erfolg mit dem Widerspruch!
Vielen Dank !
Formal gesehen wirst du, so vermute ich, kein Recht auf Widerspruch haben, da es sich ja nicht um einen behördlichen Bescheid handeln wird.
(Bei diesen gibt es ein Recht auf Widerspruch und es muss das Schreiben eine Widerspruchsbelehrung enthalten mit Bekanntgabe der Frist).
Aber du kannst den Paketdienst natürlich aus Kulanzgründen darum bitten, deine genannten Argumente zu berücksichtigen und dir doch eine Entschädigung zu zahlen.
Du kannst auch hinzufügen: 'Sollten Sie in dieser Angelegenheit nicht zu einem Entgegenkommen bereit sein, behalte ich mir rechtliche Schritte vor."
Danke für deine Reaktion! (:-)
Wenn du einen Widerspruch schreiben willst wieso wird daraus auf ein mal ein Einspruch?
Du wendest dich an einen privaten Dienstleister. Dieser lehnt dein Gesuch nach Schadenersatz ab.
Der nächste Schritt wäre nun einen Rechtsbeistand zu konsultieren und ggf. eine Klage einzureichen.
Ich hab beim DHl service angerufen. Und meinte das ich ein Schreiben erhalten hab und ich das nicht so sehe. Und mir wurde gesagt schicken sie ein Widerspruch an ... Adresse.
Glaubst du die Gegenseite in einem nun entstehenden Rechtsstreit gibt dir Tipps wie du am besten zu deinem Recht kommst? ;-)
Ich habe es anders gelernt:
Ihr Schreiben vom ... habe ich zur Kenntnis genommen. Gegen Ihre Entscheidung lege ich hiermit
W i d e r s p r u c h
ein.
Begründung: (unterstreichen)
dann Deinen Text.
Und was soll es bewirken, wenn du W i d e r s p r u c h einlegst ? DHL ist doch keine Behörde. DHL interessiert sich nicht für deine Schreiben. Da hilft nur Klage erheben....
Einige Zeit später:
Schade. Über ein 'Danke' hätte ich mich gefreut. Eigentlich doch übliche Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.