Ablehnung auf meinen Antrag auf Erstattung meiner Bewerbungskosten rechtens?

7 Antworten

Hallo HaenselundGreta,

ob die Kosten von Bewerbungen per E-Mail von der Agentur erstattet werden, hängt wohl von den Ermessungsregelungen ab, die jedes Jobcenter offensichtlich eigenständig festlegen kann. So zahlt das Jobcenter Wuppertal weiterhin 1 € je Bewerbung, während das Jobcenter Märkischer Kreis keine Erstattung mehr leistet.

Bei dir geht es schon um den Bezug von ALG II, oder? Denn bei Beziehern von ALG I werden meines Wissens keinerlei Bewerbungskosten erstattet.

Lieben Gruß und viel Erfolg bei der Jobsuche!

übrigens alles googelbar unter "erstattung von bewerbungskosten per e-mail"

@mauvoisin

Habe ich bereits gegoogelt, dabei aber sehr unterschiedliche Antworten gefunden.

und viel Erfolg bei der Jobsuche!>

Danke, danke!

Anträge auf Erstattung von Bewerbungskosten sind VOR dem Anfallen der Kosten zu stellen. Dann müssen die Kosten plausibel, überprüfbar und von einer gewissen Erheblichkeit sein. Der Anteil an den Stromkosten eines e-mail-versands ist aber weder plausibilisierbar, noch überprüfbar, noch von irgendeiner Erheblichkeit. Das Mitschleppen eines Ausdrucks deiner Bewerbung für ein erstmal nur theoretisches Vorstellungsgespräch stellt keine notwendige Bewerbungsausgabe dar.

Interessant wäre noch, wieviel Geld du dafür konkret gefordert hast... :-)))

meines Wissens gibt es nur die 5 Eur für eine Bewerbung per Brief. Wenn du da ne schicke Bewerbungsmappe mitschickst, und 1,45 Eur draufklebst hast du da bei 5 Eur nix verdient. Du kannst aber vorher bei Vorstellungsgesprächen die Fahrtkosten beantragen, das bringt dir ggf. mehr ein. Aber wirklich den Antrag vor dem Gespräch stellen.

Danke für deine Antwort. Ja, die Fahrtkosten lasse ich mir stets erstatten.

Schicke Bewerbungsmappen, wie es sie im Schreibwarenhandel zu kaufen gibt, sind bei vielen Arbeitgebern äußerst unbeliebt und landen dort gleich nach Empfang im Altpapier oder Müll. Der Inhalt des Bewerbungsschreibens ist meines Erachtens ungleich wichtiger als irgendeine schicke Mappe drumherum.

Lieben Gruß.

Hallo HaenselundGreta, du kannst ausschließlich schriftliche, verschickte Bewerbungen mit einem Bewerbungskostenantrag dir erstatten lassen. Da gibt es 3,-€ pro Bewerbung (früher mal 5,-€), Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen werden nach vorheriger Absprache mit dem Amt gesondert erstattet und man braucht eine unterschriebene Bestätigung vom zukünftigen AG das man da war. Eine andere Möglichkeit wäre die Bewerbungskosten als Werbungskosten bei deiner Steuererklärung geltend zu machen, denn auch für Arbeitssuchende kann es manchmal sinnvoll sein eine Einkommenssteuererklärung zu machen. Wenn du in Widerspruch gehen willst, dann kannst du das trotzdem tun, denn es bringt Dir ja keinen Nachteil. Ich mache Dir da aber keine Hoffnung. MfG

Die Ablehnung ist korrekt, denn das

Druckkosten,

wird nicht erstattet - Du kannst die Patronen ja zum Drucken von anderen Papieren (z. B. Kontoauszüge oder Unterlagen für Dein Studium) nutzen.

Guckst Du da:

"Kosten für Druckerpatronen stehen wegen der Möglichkeit zur privaten Nutzung nicht im direkten Zusammenhang zu der Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen und sind daher nicht als Bewerbungskosten nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Satz 2 SGB III erstattungsfähig."

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,300&Freigabe==1&cmd=all&Id=1606

OK, danke. Gut zu wissen.

Unglückliche Begründung für die Ablehnung, denn Kosten für Druckerpatronen fallen ja gerade bei schriftlichen Bewerbungen vermehrt an, werden dann aber über eine Pauschale abgedeckt. Weshalb also nicht auch bei Bewerbungen per E-Mail? Aber das liegt eben, ich habe es bereits erwähnt, im Ermessen des jeweiligen Leistungsträgers.

Lieben Gruß.

@mauvoisin

Ist aber so. Mir wurde das auch abgelehnt.