Antrag auf Sonderbedarf Brille vom Jobcenter abgelehnt?
Habe einen Antrag auf Sonderbedarf für einen Brille beim Jobcenter gestellt, nun nach knapp 4 Wochen schon kam Antwort: Ablehnung. Ich habe dabei mit dem Urteil vom 09.02.2010 – 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09 und Sozialgericht Detmold, Urteil vom 11. Januar 2011 – S 21 AS 926/10 argumentiert, als atypischer Sonderbedarf. Die Begründung des Jobcenters: diese Sonderleistung ist durch den Regelbedarf abgedeckt und stellt keinen unabweisbaren Bedarf dar. Man muß dazu sagen, die Brille war nicht sehr teuer, unter 100 €.
Nun möchte ich in Widerspruch gehen. Wie würdet ihr vorgehen, bzw. was schreiben ?
9 Antworten
Bist du denn zur dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt auf deine Brille angewiesen,denn nur dann hat meiner Ansicht nach ein Widerspruch und ggf.eine Klage vor dem Sozialgericht Aussicht auf Erfolg ?
Dann leg fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch ein,kannst,musst diesen aber auch erst mal nicht begründen,ich würde es aber machen,genau mit der Begründung,dass du zur dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt auf die Brille angewiesen bist !
Wenn es eilt,mach dir vom Widerspruch auf jeden Fall 1/2 Kopien und mit einer gehst du dann zum zuständigen Sozialgericht und beantragst da erst einmal einen einstweiligen Rechtsschutz,dann wird das Jobcenter ggf.erst mal verpflichtet zumindest einen Teil zu tragen.
Dann musst du ggf.noch Klagen,damit du dann evtl.die kompletten Kosten erstattet bekommst.
Danke dir für deinen Stern !
Ich würde beim nächsten Brillenkauf zu Fielmann gehen und eine Null-Euro-Brille nehmen. Und ja, das gibt es, Gestell plus Gläser (bis zu einer gewissen Größe, keine Beschichtung) für 0,-€ - man muss allerdings eine Brillenversciherung abschließen, das sind 10,-€/Jahr.
Nur so als Tipp für später.
spar dir das Porto - must halt auf die Brille sparen; es bringt nix.
Dein Telefon/Internet wird auch nicht vom Jobcenter bezahlt
Das stimmt nicht,ganz im Gegenteil, die Gebühren für Telefon,Internet und Handy sind die einzigen Posten im Warenkorb für Hartz-IV Bezieher, die mit voller Höhe angesetzt sind !!
Damit man auch ja für das Jobcenter erreichbar ist......
HAbe auch antrag laufewn auf brille wurde abgelehnt jetzt einspruch eingereicht es gibt da gerichtsurteil von sozialgericht das hab ich ergooglt und den einspruch beigefügt
warte nun auf antwort
Brillen sind keine besonderen Mehrbedarfe, sondern gehören zum Normalen lebensaufwand. Ein Widerspruch hat keinen aussicht auf erfolg
Ja, bin ich